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Samtgemeinde Schwarmstedt - Neubau eines Feuerwehrhauses in Bothmer
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenSamtgemeinde Schwarmstedt - Neubau eines Feuerwehrhauses in Bothmer🏆 Planungsgruppe Niemeyer GmbH · Walsrode
- Planungsgruppe Niemeyer GmbH
Lot-Detail aus Schwester-Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (gleiche procedure_id).
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Gesucht wird ein Generalplaner für den Neubau eines Feuerwehrhauses in Bothmer.
- Umfangreiche Planungsleistungen nach HOAI für Objektplanung, Tragwerksplanung, technische Ausrüstung, Bauphysik und Brandschutz sind gefordert.
- Zunächst werden die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt, weitere Phasen sind optional.
- Der geschätzte Wert der ausgeschriebenen Leistungen beträgt 278.863,24 EUR.
- Die Eignung wird anhand der geforderten Planungsleistungen und Erfahrung im Bereich Feuerwehrhausbau zu bewerten sein.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen und Leistungsbilder der HOAI für folgende Planungsleistungen an einen Generalplaner: - Objektplanung für Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 - Objektplanung für Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 - Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 betreffend die Entwässerung optional bei Bedarf nebst örtlicher Bauüberwachung gemäß Anlage 12.1 zur HOAI - Objektplanung für Verkehrsanlagen gemäß §§ 45 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 nebst örtlicher Bauüberwachung gemäß Anlage 13.1 zur HOAI - Fachplanung der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 6 - Fachplanung der Technischen Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 - Bauphysik Wärmeschutz und Energiebilanzierung (§ 3 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anlage 1, Ziffer 1.2.1, Abs. 2, Ziffer 1.2.2), Leistungsphasen 1 bis 7, - bei Bedarf: Bauphysik Bauakustik gemäß § 3 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anlage 1, Ziffer 1.2.1 Abs. 3, Ziffer 1.2.2), Leistungsphasen 1 bis 7, - Bauphysik Raumakustik gemäß § 3 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anlage 1, Ziffer 1.2.1 Abs. 3, Ziffer 1.2.2), Leistungsphasen 1 bis 7, - Leistungen zum Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 8 Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI betreffend die Objektplanung Gebäude, Freianlagen und Verkehrsplanung, die Fachplanung der Technischen Ausrüstung und Tragwerksplanung sowie den Brandschutz und die Bauphysik Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Raumakustik und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen und Leistungsbilder (Ingenieurbauwerke und Bauphysik Bauakustik) im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Lösungsvorschlag 40 Pkt.Qualität
Städtebauliches und architektonisches Konzept 10 % Umsetzung des Raum- und Funktionsprogramms sowie innere und äußere Erschließung 15 % Energiestandard und nachhaltige/ökologische Ausrichtung des Entwurfes einschließlich der Folgekosten 5 % Überlegungen zur terminlichen Umsetzung des Bauvorhabens anhand eines Rahmenterminplans 5 % (Kurze) Analyse des aktuellen Kostenrahmens 5 % Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern der Samtgemeinde und ggf. Vertreter(n) der Nutzer (Feuerwehr). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
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Honorarangebot 30 Pkt.Preis
Mit dem Angebot ist ein Honorarangebot für die Generalplanungsleistungen auf Grundlage des beigefügten Honorarpreisblatts abzugeben. In dem Honorarpreisblatt sind die gemäß den Regelungen des Vertrags auf Grundlage des vorliegenden Kostenrahmens ermittelten anrechenbaren Kosten und die Bewertung der Leistungsphasen bereits vorgegeben. Durch den Bieter sind in das Formblatt folgende Angaben einzutragen: - Honorarzone - Honorarsatz - Grundhonorar für 100% - die BGF des eigenen Lösungsvorschlags (Brandschutz) - Bruttorauminhalt und Rauminhalt Innenraum des eigenen Lösungsvor-schlags (Raumakustik) - Nebenkostenpauschale - Zuschlag oder Abschlag auf das ermittelte Honorar - Bepreisung besondere Leistungen - Stundensätze Durch einen entsprechenden Zuschlag oder Abschlag auf das vorgegebene Honorar kann eine Anpassung des Honorars vorgenommen werden. Das Kriterium 4 - Honorar wird wie folgt gewertet: Das angebotene Honorar bildet die Wertungssumme: - 5 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme - 0 Punkte erhält ein Angebot, welches das 2-fache der niedrigsten Wertungs-summe übersteigt. - Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
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Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und Termine 20 Pkt.Qualität
Organisation/Zusammenarbeit mit Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten 10 % Bürointerne Maßnahmen zur Einhaltung der Qualitäts-, Kosten- und Terminvorgaben des Auftraggebers 10 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern der Samtgemeinde und ggf. Vertreter(n) der Nutzer (Feuerwehr). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
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Qualität des Projektteams 10 Pkt.Qualität
Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit fachlichen Aufgaben und besonderen Kenntnissen mit Projektorganigramm 5 % Darstellung der Koordination, der Verfügbarkeit und der örtlichen Präsenz des Projektteams 5 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern der Samtgemeinde und ggf. Vertreter(n) der Nutzer (Feuerwehr). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung oev
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 153 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Planungsgruppe Niemeyer GmbHZuschlagswert 278.863 €1 Veröffentlichung
- 08.09.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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