Leistungen der Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärplanung, Sanierung Kleines Haus und Altbau, Theater Freiburg - NT1-3
Beschreibung
Leistungen der Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärplanung, Sanierung Kleines Haus und Altbau, Theater Freiburg - NT1-3
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand sind Planungsleistungen für Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagen.
- Die Leistungen umfassen die Sanierung des Kleinen Hauses und des Altbaus am Theater Freiburg.
- Es werden Nachweise über einschlägige Erfahrungen und Qualifikationen im Bereich TGA-Planung erwartet.
- Die Ausschreibung ist als modifizierte Fortsetzung (cont-modif) gekennzeichnet.
Gesucht werden Planungsleistungen für Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagen im Rahmen der Sanierung des Kleinen Hauses und des Altbaus am Theater Freiburg.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (TED EU). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vertragsänderung Sie sind hier
Bestehender Vertrag modifiziert
2 Veröffentlichungen
- 11.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
- 11.09.2026 NT1: - LPH 1 und 2 nach Kostenschätzung statt nach Kostenberechnung; NT2: - Erweiterung Leistungsumfang um KG 470 Sprinkleranlage und Druckluft und um KG 480 - Gebäudeautomation. NT3: - Entwässerungsgesuch, AG 410, BA Chorsaal und Kleines Haus.
Preiseinschätzung
Basierend auf 10.591 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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