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Zweckverband Gruppenklärwerk Wendlingen am Neckar - Europaweite Vergabe von Planungsleistungen Überleitungstrasse
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenZweckverband Gruppenklärwerk Wendlingen am Neckar - Europaweite Vergabe von Planungsleistungen Überleitungstrasse🏆 Weber-Ingenieure GmbH · Pfortzheim
- Weber-Ingenieure GmbH
Lot-Detail aus Schwester-Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (gleiche procedure_id).
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Gegenstand ist die Generalplanung für eine neue Kanaltrasse zur Abwasserüberleitung.
- Die Planung umfasst Variantenuntersuchungen, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung und Bauüberwachung.
- Besondere Herausforderungen sind die Querung eines Bahndamms und von Gewässern sowie die Verlegung in Schutzgebieten.
- Der Auftraggeber erwartet die Einhaltung eines Gesamtbudgets für die Planungsleistungen.
- Erforderlich sind Leistungen der Ingenieurbauwerke (LPH 1-8) und Tragwerksplanung (LPH 1-6, 8) gemäß HOAI 2021.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Im Rahmen des Projekts "Kanaltrasse zur Abwasserüberleitung" plant der Zweckverband Gruppenklärwerk Wendlingen aufgrund der Stilllegung der Kläranlage Großbettlingen eine Kanaltrasse zur Abwasserüberleitung Richtung Kläranlage Neckartailfingen. Gegenstand der Vergabe sind sämtliche Leistungen der Generalplanung für die Planung, Vorbereitung und bauliche Umsetzung dieser wasserwirtschaftlichen Infrastrukturmaßnahme. Ziel ist die Planung einer Kanaltrasse zur Abwasserüberleitung des Abwassers aus dem Einzugsgebiet der Kläranlage Großbettlingen mit dem Anschlusspunkt am Kanal in Altdorf. Die Planung soll eine robuste, wirtschaftliche und zukunftssichere Lösung sowie eine reibungsfreie Bauphase sicherstellen. Die Planung umfasst Variantenuntersuchungen, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung und Bauüberwachung bis zur Inbetriebnahme. Grundlage hierfür bildet ein Struktur-gutachten (03/2024), welches mögliche Überleitungstrassen auf Basis der in der Schmutzfrachtberechnung definierten Wassermengen untersucht hat. Besondere Rahmenbedingungen sind unter Anderem (vgl. "Leistungsbeschreibung): - Querung eines Bahndamms der Strecke Plochingen-Tübingen (Neckar-Alb-Bahn), Eigentümerin Deutsche Bahn - Mehrfache Querung des Gewässers "Autmut" (je nach Trassenführung ist auf Basis des Strukturgutachtens mit zwei Querungen zu rechnen) - Verlegung in Schutzgebieten (Natur, Landschaft und Wasser), v.a. FFH-Richtlinie geschützte "Magere Flachland-Mähwiesen" Gegenstand des Planungsauftrags sind für den Neubau der Kanaltrasse die Leistungen der Ingenieurbauwerke (LPH 1 bis LPH 8) sowie die Leistungen der Tragwerksplanung (LPH 1 bis LPH 6 und als Besondere Leistungen LPH 8) jeweils gemäß HOAI 2021. Hierbei sind die gemäß Leistungsbeschreibung sowie die nach Bedarf des Auftraggebers erforderlichen besonderen Leistungen zu erbringen. Der Auftraggeber geht vorläufig von einem zu beplanenden Bauvolumen von, abhängig vom nach LPH 2 konkretisierten Trassenverlauf, ca. 3,0 bis 4,5 Mio. Euro ne
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Honorar 500 Pkt.Preis
Siehe Vergabeunterlagen.
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Personalkonzept inkl. Qualifikation und Erfahrung des Projektteams 250 Pkt.Qualität
Siehe Vergabeunterlagen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
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- 18.09.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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