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Personenbeförderung nach dem PBefG
Angebote bis 21.10.2026, 10:00 Uhr (noch 16 Tage)
Beschreibung
Anmietung von Kraftomnibussen und Erbringung von Personenbeförderungs-Dienstleistung
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Anmietung von Kraftomnibussen und die Erbringung von Personenbeförderungsdienstleistungen.
- Die Leistungserbringung erfolgt in Würzburg.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren.
Die Ausschreibung betrifft die Anmietung von Kraftomnibussen und die Erbringung von Personenbeförderungsdienstleistungen gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG).
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
keine
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 Pkt.
Preis ist in Kalkulationsblatt einzutragen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Eintragung in das Berufs-/Handelsregister
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Eintragung Handelsregister
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Eintragung in das Handelsregister
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme gemäß der Anlage zu § 4 Abs. 2 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG ).
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Gesamtjahresumsatz
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft müssen mit dem Teilnahmeantrag die nachfolgend genannten Eigenerklärungen abgeben. Hierzu wird die Anlage 1, Teilnahmeantrag, zur Verfügung gestellt: • Eigenerklärung über den Umsatz (netto) in den Jahren 2023, 2024 und 2025 im Bereich der zu vergebenden Leistungen und den Gesamtumsatz Der Umsatz im Bereich der zu vergebenden Leistungen muss pro Jahr mindestens 450.000 Euro (netto) betragen, • Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeitenden in den Jahren 2023, 2024 und dem aktuellen Stand von 2025. Im laufenden Jahr 2026 müssen durchschnittlich mindestens 5 Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente) beschäftigt werden.
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Gesamtjahresumsatz
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft müssen mit dem Teilnahmeantrag die nachfolgend genannten Eigenerklärungen abgeben. Hierzu wird die Anlage 1, Teilnahmeantrag, zur Verfügung gestellt: • Eigenerklärung über den Umsatz (netto) in den Jahren 2023, 2024 und 2025 im Bereich der zu vergebenden Leistungen und den Gesamtumsatz Der Umsatz im Bereich der zu vergebenden Leistungen muss pro Jahr mindestens 450.000 Euro (netto) betragen, • Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeitenden in den Jahren 2023, 2024 und dem aktuellen Stand von 2025. Im laufenden Jahr 2026 müssen durchschnittlich mindestens 5 Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente) beschäftigt werden.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Der Bieter erbringt den Nachweis seiner fachlichen Eignung i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 2 PBefG i.V.m. § 3 PBZugV, durch die Vorlage einer Bescheinigung über seine fachliche Eignung, ausgestellt durch die zuständige Behörde (vgl. Anlage 5 zur PBZugV). Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise für die Beförderung von Personen im Straßenverkehr, die natürlichen Personen und Gesellschaften aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erteilt wurden, werden in unmittelbarer Anwendung des Art. 10 Richtlinie 96/26/EG anerkannt. - Diese Nachweise sind als eigenständige Datei (word,pfd.,jpg.) dem Angebot beizulegen.
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Qualitätsmanagement
Der Bieter erbringt den Nachweis seiner fachlichen Eignung i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 2 PBefG i.V.m. § 3 PBZugV, durch die Vorlage einer Bescheinigung über seine fachliche Eignung, ausgestellt durch die zuständige Behörde (vgl. Anlage 5 zur PBZugV). Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise für die Beförderung von Personen im Straßenverkehr, die natürlichen Personen und Gesellschaften aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erteilt wurden, werden in unmittelbarer Anwendung des Art. 10 Richtlinie 96/26/EG anerkannt. - Diese Nachweise sind als eigenständige Datei (word,pfd.,jpg.) dem Teilnahmeantrag beizulegen.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft müssen mit dem Teilnahmeantrag die nachfolgend aufgelisteten Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben. Hierzu wird die Anlage 1, zur Verfügung gestellt. Für alle nachfolgend genannten Referenzen muss im Angebot ein Ansprechpartner des Referenzgebers für Rückfragen angegeben werden. Zudem muss dem Teilnahmeantrag für jede Referenz eine aussagekräftige Kurzbeschreibung beigefügt werden. Hinweis für Bewerbergemeinschaften und Bewerber mit Nachunternehmern: Die Referenzanforderungen müssen von dem Unternehmen/Büro nachgewiesen werden, das im Falle der Zuschlagserteilung den betreffenden Bereich übernehmen soll. Es müssen folgende Mindestbedingungen erfüllt werden: aa) Referenzen Mindestens eine Referenz für Dienstleistung im Linienverkehr mit Kraftomnibussen nach BOKraft ab dem Stichtag 01.01.2022. bb) Qualifikation Name und Qualifikation der zur Ausführung des Auftrags verantwortlichen Personen nach BOKraft. Anlage 1. cc) Zuverlässigkeit Zuverlässigkeit nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 PBefG (Personenbeförderungsgesetz) i.V.m. § 1 Abs. 1 PBZugV. Der Bieter gilt als zuverlässig im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2 PBefG (Personenbeförderungsgesetz) i.V.m. § 1 Abs. 1 PBZugV (Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr), wenn keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei der Führung des Betriebes die für den Straßenpersonenverkehr geltenden Vorschriften missachtet wurden. Deshalb erklärt der Bieter mit der Angebotsabgabe • dass gegen ihn keine rechtskräftige Verurteilung wegen schwerer Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 PBZugV) vorliegt, • dass keine schweren Verstöße gegen Vorschriften des PBefG bzw. der auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen vorliegen (§ 1 Abs. 1 Nr. 2a PBZugV), • dass keine schweren Verstöße gegen arbeits- oder sozialrechtliche Pflichten, insbesondere gegen die Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals, vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2b PBZugV), • dass keine schweren Verstöße gegen Vorschriften, die im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassen wurden (insbesondere die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes, der Straßen-verkehrs-Ordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung), vorliegen (§ 1 Abs. 1 Nr. 2c PBZugV), • dass keine schweren Verstöße gegen umweltschützende Vorschriften, dabei insbesondere des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, vorliegen (§ 1 Abs. 1 Nr. 2f PBZugV), • dass keine schweren Verstöße gegen die abgaberechtlichen Pflichten, die sich aus unternehmerischer Tätigkeit ergeben, vorliegen (§ 1 Abs. 1 Nr. 2d PBZugV) und dass der Bieter der Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates des Auftraggebers nach-gekommen ist, • dass keine schweren Verstöße gegen § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes vom 5. April 1965 (BGBI I, S. 213) in der jeweils geltenden Fassung vorliegen (§ 1 Abs. 1 Nr. 2e PBZugV) und dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialbeiträge nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates des Auftraggebers erfüllt hat, • dass keine schweren Verstöße gegen Bestimmungen zu Arbeitsschutz- und Arbeitsrecht vorliegen. • dass ihm die Niederlassungspflicht gemäß PBefG bekannt ist und diese nur bei der Grenzüberschreitenden Linie aufgehoben ist.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft müssen mit dem Teilnahmeantrag die nachfolgend aufgelisteten Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben. Hierzu wird die Anlage 1 zur Verfügung gestellt. Für alle nachfolgend genannten Referenzen muss im Teilnahmeantrag ein Ansprechpartner des Referenzgebers für Rückfragen angegeben werden. Zudem muss dem Teilnahmeantrag für jede Referenz eine aussagekräftige Kurzbeschreibung beigefügt werden. Hinweis für Bewerbergemeinschaften und Bewerber mit Nachunternehmern: Die Referenzanforderungen müssen von dem Unternehmen/Büro nachgewiesen werden, das im Falle der Zuschlagserteilung den betreffenden Bereich übernehmen soll. Es müssen folgende Mindestbedingungen erfüllt werden: aa) Referenzen Mindestens eine Referenz für Dienstleistung im Linienverkehr mit Kraftomnibussen nach BOKraft ab dem Stichtag 01.01.2022. bb) Qualifikation Name und Qualifikation der zur Ausführung des Auftrags verantwortlichen Personen nach BOKraft. Anlage 1. cc) Zuverlässigkeit Zuverlässigkeit nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 PBefG (Personenbeförderungsgesetz) i.V.m. § 1 Abs. 1 PBZugV. Der Bieter gilt als zuverlässig im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2 PBefG (Personenbeförderungsgesetz) i.V.m. § 1 Abs. 1 PBZugV (Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr), wenn keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei der Führung des Betriebes die für den Straßenpersonenverkehr geltenden Vorschriften missachtet wurden. Deshalb erklärt der Bieter mit der Angebotsabgabe • dass gegen ihn keine rechtskräftige Verurteilung wegen schwerer Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 PBZugV) vorliegt, • dass keine schweren Verstöße gegen Vorschriften des PBefG bzw. der auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen vorliegen (§ 1 Abs. 1 Nr. 2a PBZugV), • dass keine schweren Verstöße gegen arbeits- oder sozialrechtliche Pflichten, insbesondere gegen die Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals, vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2b PBZugV), • dass keine schweren Verstöße gegen Vorschriften, die im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassen wurden (insbesondere die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrs-Ordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung), vorliegen (§ 1 Abs. 1 Nr. 2c PBZugV), • dass keine schweren Verstöße gegen umweltschützende Vorschriften, dabei insbesondere des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, vorliegen (§ 1 Abs. 1 Nr. 2f PBZugV), • dass keine schweren Verstöße gegen die abgaberechtlichen Pflichten, die sich aus unternehmerischer Tätigkeit ergeben, vorliegen (§ 1 Abs. 1 Nr. 2d PBZugV) und dass der Bieter der Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates des Auftraggebers nachgekommen ist, • dass keine schweren Verstöße gegen § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes vom 5. April 1965 (BGBI I, S. 213) in der jeweils geltenden Fassung vorliegen (§ 1 Abs. 1 Nr. 2e PBZugV) und dass, der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialbeiträge nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates des Auftraggebers erfüllt hat, • dass keine schweren Verstöße gegen Bestimmungen zu Arbeitsschutz- und Arbeitsrecht vorliegen, • dass ihm die Niederlassungspflicht gemäß PBefG bekannt ist und diese nur bei der Grenzüberschreitenden Linie aufgehoben ist.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Nordbayern gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 241 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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