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Stadt Drolshagen - Bauliche Erweiterung der Gräfin-Sayn-Verbundgrundschule zum Ausbau der Ganztagsbetreuung am Hauptstandort Drolshagen | Rohbauarbeiten
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer und ohne Vertragswert veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Ausschreibung von Rohbauarbeiten für die Erweiterung und Sanierung der Gräfin-Sayn-Verbundgrundschule in Drolshagen.
- Umfangreiche Maßnahmen beinhalten Teilabbruch, Sanierung, Modernisierung und Erweiterung von Schulgebäuden.
- Energetische Verbesserungen, Anpassung an pädagogische Anforderungen und Brandschutz sind zentrale Aspekte.
- Die Bauausführung erfolgt in mehreren Bauabschnitten unter Aufrechterhaltung des Schulbetriebs.
- Bieter müssen Erfahrung mit vergleichbaren Bauprojekten im Schulbereich nachweisen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Für die Bestandsgebäude der Gräfin-Sayn-Schule in Drolshagen besteht ein baulicher, funktionaler sowie teilweise energetischer Sanierungsbedarf. Zudem ist eine Anpassung an aktuelle pädagogische Anforderungen sowie an moderne Nutzungs- und Raumkonzepte vorgesehen. Im Zuge der geplanten Maßnahmen werden Umbau-, Modernisierungs-, Sanierungs- sowie Teilabbruch- und Erweiterungsmaßnahmen erforderlich. Die Liegenschaftsadresse lautet: Gräfin-Sayn-Schule Am Buscheid 2 57489 Drolshagen Gebäudebeschreibung: Die bestehende Schulanlage der Gräfin-Sayn-Schule besteht aus mehreren miteinander verbundenen bzw. separaten Gebäudeteilen unterschiedlicher Baujahre. Die Gebäude umfassen: • Unterrichts- und Klassenräume • Verwaltungs- und Nebenräume • Sanitärbereiche • Fachräume sowie ergänzende Nutzflächen Die Gebäude sind teilweise mehrgeschossig ausgeführt und über befestigte Schulhofflächen sowie interne Wege miteinander verbunden. Die Außenanlagen bestehen überwiegend aus: • asphaltierten Schulhofflächen • befestigten Zugangs- und Verkehrsflächen • Grün- und Aufenthaltsbereichen Neues Nutzungskonzept: Im Rahmen der geplanten Baumaßnahme wird die bestehende Schulanlage abschnittsweise weiterentwickelt und modernisiert. Die Maßnahmen umfassen insbesondere: • Teilabbruch einzelner Gebäudebereiche, die den heutigen Anforderungen nicht mehr entsprechen • Sanierung und Modernisierung von Bestandsgebäuden, insbesondere im Hinblick auf: • energetische Verbesserung (Dach, Fassade, Fenster) • funktionale Anpassung der Grundrisse • brandschutztechnische Ertüchtigung • Umbauarbeiten im Innenbereich zur Anpassung an das aktuelle Raumprogramm • Ergänzende Neubau- bzw. Erweiterungsmaßnahmen Die Bauausführung erfolgt in mehreren Bauabschnitten, um den Schulbetrieb aufrechtzuerhalten. Die auszuschreibende Leistung betrifft die Rohbauarbeiten.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📅 Frist verlängert📄 Unterlagen❓ Bieterfragen
Aufgrund einer eingegangenen Bieterfrage wurden die veröffentlichten Plaunterlagen um weitere Pläne ergänzt und die Angebotsfrist in diesem Zuge verlängert um genügend Zeit zur Kalkulation zu gewährleisten.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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📅 Laufzeit endet am 13.04.2029
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3 von 3 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Kriterium für den Zuschlag ist zu 100 % der Preis. Bewertungsmaßstab für den Preis ist die Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis. Der niedrigste Preis wird mit der höchsten Punktzahl (100 Punkte) bewertet. Die weiteren Angebote werden nach folgender Formel mit Punkten bewertet: P = 100 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist "P" die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. 100 Punkte erhält das für den Zuschlag zugelassene Angebot mit dem niedrigsten Preis für das jeweilige Los. "0" Punkte erhalten Angebote, die doppelt so teuer oder mehr als doppelt so teuer als das preislich niedrigste für die Wertung zugelassene Angebot sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegenVergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. Bitte beachten Sie: Zum 1. Januar 2027 wird die Vergabekammer Nordrhein-Westfalen bei der Bezirksregierung Münster eingerichtet und übernimmt ab diesem Zeitpunkt landesweit alle Nachprüfungsverfahren; anhängige Verfahren der bisherigen Vergabekammern Westfalen und Rheinland gehen automatisch zum 01.01.2027 auf sie über. Bereits ab dem 1. Januar 2026 gilt eine gestufte Übergangsregelung: Für Neueingänge von Nachprüfungsanträgen ist die Vergabekammer Westfalen ab diesem Datum für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold, Münster und Düsseldorf zuständig. Die Vergabekammer Rheinland bleibt bis zum 30. Juni 2026 weiterhin zuständig für Neueingänge aus dem Regierungsbezirk Köln; diese Zuständigkeit endet mit Ablauf dieses Datums (30.06.2026). Ab dem 1. Juli 2026 übernimmt die Vergabekammer Westfalen auch die Neueingänge aus dem Regierungsbezirk Köln und ist damit ab diesem Zeitpunkt für Neueingänge aus allen Regierungsbezirken in Nordrhein Westfalen bis zum 31.12.2026 zuständig. Die Vergabekammer Rheinland bleibt im Jahr 2026 lediglich für die von ihr vor den jeweiligen Stichtagen (30.06.2026) eingeleiteten Verfahren zuständig.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung oev
Angebote werden eingeholt
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Vergabeergebnis Sie sind hier oev
Vergabeergebnis veröffentlicht · 28 Tage nach Fristende
1 Veröffentlichung
- 22.09.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 5.941 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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