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Los 2Vergeben
2 / Detmold
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Los 4Vergeben
4 / Höxter
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Los 5Aufgehoben
5 / Lübbecke
Los 6Vergeben
6 / Paderborn
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Auftragnehmer (2)
Brockmeyer Gärten GbR
Geiger FM Grünservice Nord-West GmbH
ⓘ Lot-Detail aus Schwester-Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (gleiche procedure_id).
Eingegangene Angebote60
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung
ohne Vertragswert veröffentlicht.
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Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert
Die Vergabe umfasst die Außen- und Vegetationspflege sowie die Reinigung der Außen- und Grünanlagen an sechs Standorten der AOK NordWest.
Die Leistung wird in sechs Teillosen ausgeschrieben, sodass Angebote für einzelne Standorte abgegeben werden können.
Die feste Laufzeit beträgt zwei Jahre (Herford und Lübbecke ein Jahr und elf Monate) mit einmaliger Verlängerung um ein Jahr und anschließend um acht Monate.
Gefordert werden ein sehr guter optischer Zustand der Anlagen und die Gewährleistung der Verkehrssicherheit der Grün- und Außenanlagen.
Die Bekanntmachung ist eine Zuschlagsbekanntmachung im offenen Verfahren, Eignungsnachweise sind dem Text nicht zu entnehmen und sollten den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Ausgeschrieben werden Rahmenverträge für die Außen- und Vegetationspflege an sechs Standorten der AOK NordWest. Die Auftraggeberin legt großen Wert auf den optischen Gesamteindruck - dies gilt auch für die Außenanlagen. Aufgabe des Auftragnehmers ist es, die Außen- und Grünanlagen der Liegenschaften in einem sehr guten Zustand zu halten und alle notwendigen Pflege- und Reinigungsmaßnahmen vorzunehmen. Zudem ist die Verkehrssicherheit der Grünanlagen und der Außenanlagen zu gewährleisten. Die Leistung wird in sechs Teillosen ausgeschrieben: Los 1 Bielefeld Los 2 Detmold Los 3 Herford Los 4 Höxter Los 5 Lübbecke Los 6 Paderborn Die Durchführung der Außen- und Vegetationspflege an diversen Standorten wird für die feste Vertragslaufzeit von zwei Jahren (Herford und Lübbecke abweichend ein Jahr und elf Monate) mit der Option der einmaligen Verlängerung um ein Jahr sowie anschließend der einmaligen Verlängerung um acht Monate ausgeschrieben. — Ausgeschrieben werden Rahmenverträge für die Außen- und Vegetationspflege an sechs Standorten der AOK NordWest. Die Auftraggeberin legt großen Wert auf den optischen Gesamteindruck - dies gilt auch für die Außenanlagen. Aufgabe des Auftragnehmers ist es, die Außen- und Grünanlagen der Liegenschaften in einem sehr guten Zustand zu halten und alle notwendigen Pflege- und Reinigungsmaßnahmen vorzunehmen. Zudem ist die Verkehrssicherheit der Grünanlagen und der Außenanlagen zu gewährleisten. Die Leistung wird in sechs Teillosen ausgeschrieben: Los 1 Bielefeld Los 2 Detmold Los 3 Herford Los 4 Höxter Los 5 Lübbecke Los 6 Paderborn Die Durchführung der Außen- und Vegetationspflege an diversen Standorten wird für die feste Vertragslaufzeit von zwei Jahren (Herford und Lübbecke abweichend ein Jahr und elf Monate) mit der Option der einmaligen Verlängerung um ein Jahr sowie anschließend der einmaligen Verlängerung um acht Monate ausgeschrieben. — Ausgeschrieben werden Rahmenverträge für die Außen- und Vegetationspflege an sechs Standorten de
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Alle Lose
Preis100 Pkt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
AOK NordWest - Die Gesundheitskasse., Hagen
· 06.09.2026
KI Es wird eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von Standardmobiliar zur Büroeinrichtung für die AOK Nordwest an diversen Standorten ausgeschrieben.
Historischer Durchschnitt aus 204.663 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.
Erfasste Abschluss-Meldungen92%
Methodik & Datenbasis
Anteil der erfassten Verfahren in Facility Management & Gebäudetechnik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 21.446 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.
Diese Bekanntmachung stammt aus der EU-Datenbank Tenders Electronic Daily. Reduzierter Datenumfang (Titel, Auftraggeber, CPV, Frist). Für vollständige Dokumente und alle Sprachen: