Verfahren aktualisiert 3× zuletzt 28.09.2026 Überarbeitung und Präzisierung der Anforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte sowie der darauf aufbauenden Auswahlkriterien; Verlängerung der T… Alle Änderungen
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Bauwesen & Infrastruktur Frist verlängert
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet

Neubau Rettungszentrum Waldsee | Generalplanung

Verbandsgemeinde Rheinauen · Waldsee · Rheinland-Pfalz · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)

Angebote bis 15.10.2026, 13:00 Uhr (noch 17 Tage)

Beschreibung

Das bestehende Feuerwehrhaus der Ortsgemeinde Waldsee befindet sich derzeit in der Ludwigstraße im innerörtlichen Bereich und entspricht in vielerlei Hinsicht nicht mehr den heutigen Anforderungen an ein modernes Feuerwehrgerätehaus. Sowohl die räumlichen Kapazitäten als auch die technische Ausstattung sind begrenzt. Die Fahrzeughallen bieten nicht ausreichend Platz für den aktuellen Fahrzeugbestand, und die Sozial-, Schulungs- und Lagerbereiche sind räumlich beengt. Darüber hinaus entspricht die verkehrliche Erschließung am jetzigen Standort nicht mehr den sicherheitstechnischen Anforderungen eines schnellen und sicheren Ausrückens der Einsatzkräfte. Außerdem benötigt der Rettungsdienst des Rhein-Pfalz-Kreises ebenso neue Räumlichkeiten, die gemeinsam mit dem Feuerwehrhaus in einem Neubau zu einem zentralen Rettungszentrum kombiniert werden müssen. Im Zuge der Planung für die neue Ortsumgehung am westlichen Ortsrand wurden Standortalternativen im Bereich der neuen Straße für einen möglichen Neubau geprüft und eine Machbarkeitsstudie zur Objektplanung erarbeitet. Der Auftraggeber beabsichtigt, den Neubau eines Rettungszentrums in Waldsee im Wege einer Totalunternehmervergabe zu realisieren. Hierzu soll der Totalunternehmer neben der schlüsselfertigen Errichtung des Bauwerks die hierfür erforderlichen Planungsleistungen ab der Leistungsphase 5, insbesondere 5, 8 und teilweise 9 (Ordnen und Übergeben der bereits in den Leistungsphasen 1-8 entstandenen Dokumente) im Sinne der HOAI übernehmen. Die gegenständliche funktionale Leistungsbeschreibung (Anlage 802) beschreibt die hierfür erforderlichen Generalplanungsleistungen. Diese sind insbesondere die Leistungsphasen 1, 2, 3, 4, und 9 (mit Ausnahme der Dokumentation der Leistungsphase 9), sowie die Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung für die Beschaffung der Totalunternehmerleistungen, sowie die Kontrolle der Arbeiten der Leistungsphase 5 und 8 des Totalunternehmers. Der Auftragnehmer hat insbesondere die Au

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Änderungen am Verfahren

3 Aktualisierungen

Der Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.

  1. 📅 Frist verlängert

    Überarbeitung und Präzisierung der Anforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte sowie der darauf aufbauenden Auswahlkriterien; Verlängerung der Teilnahmefrist

  2. 📋 Eignungskriterien📄 Unterlagen🧾 Zuschlagskriterien

    Die Vergabeunterlagen wurden überarbeitet, ergänzt und neu strukturiert. Dies betrifft insbesondere die Bewerbungsbedingungen, die Eignungs- und Auswahlkriterien, die Zuschlagskriterien, die Anforderungen an das Projektteam, die Leistungsbeschreibung, den Leistungs- und Vergütungskatalog sowie den Vertrag. Die aktualisierten Vergabeunterlagen wurden über den Projektraum der E-Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Im Zuge der Aktualisierung wurde auch der vergaberechtliche Terminplan angepasst. Die Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) läuft ab am Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 Uhr. Interessierte Unternehmen werden gebeten, bei der Erstellung ihrer Teilnahmeanträge die aktualisierten Vergabeunterlagen zu berücksichtigen. Die übrigen bereits bereitgestellten, insbesondere die projektspezifischen Unterlagen bleiben weiterhin Bestandteil der Vergabeunterlagen, soweit sie nicht ausdrücklich durch eine aktualisierte Fassung ersetzt wurden.

  3. 📅 Frist verlängert

    Verlängerung der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge auf 07.08.2026

Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →

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KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Bauwesen & Infrastruktur

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Generalplanung für Neubau eines kombinierten Feuerwehr- und Rettungszentrums in Waldsee.
  • Leistungsumfang umfasst Objektplanung, Fachplanung (Tragwerk, Technische Ausrüstung) sowie Erstellung der Vergabeunterlagen für Totalunternehmer.
  • Begleitung des Vergabeverfahrens für Totalunternehmer und unabhängige Kontrolle der Bauausführung sind zentrale Aufgaben.
  • Die Beauftragung erfolgt stufenweise, detaillierte Leistungsbeschreibung ist Anlage 802 zu entnehmen.
  • Bieter müssen über umfassende Planungs- und Projektmanagementfähigkeiten für komplexe Bauvorhaben verfügen.

Die Verbandsgemeinde Rheinauen vergibt die Generalplanung für den Neubau eines Rettungszentrums in Waldsee.

Der Auftrag umfasst Planungsleistungen ab Leistungsphase 5 sowie die Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung für eine anschließende Totalunternehmervergabe. Gefordert sind die Prüfung und Weiterentwicklung von Planungsgrundlagen, die Begleitung des Vergabeverfahrens und die unabhängige Kontrolle der Bauausführung.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Zweistufiges Verfahren (Bewerberlimitierung)

3–3 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Neubau Rettungszentrum Waldsee | Generalplanung
  • 2. Ausführungskonzept 40 %
    Qualität

    Bewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Ausführungskonzept. In dem auftragsbezogenen Ausführungskonzept hat der Bieter anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um die nachfolgenden Ziele bestmöglich zu erreichen: - Unterkriterium 1: Projektverständnis und beabsichtigte Vorgehensweise - 0 bis 5 Bewertungspunkte: Der Bieter hat in dem Ausführungskonzept anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn die ausgeschriebenen Leistungen erbringen wird, um die Planung, Vorbereitung der Vergabe und fachtechnische Begleitung des Neubaus des Rettungszentrums entsprechend den Anforderungen der funktionalen Leistungsbeschreibung bestmöglich sicherzustellen. Der Bieter hat darzustellen, - wie er die Aufgabenstellung und die projektspezifischen Anforderungen des Vorhabens verstanden hat, - welche Vorgehensweise er für die Übernahme und Plausibilisierung der vorliegenden Voruntersuchungen sowie deren Überführung in eine umsetzungsreife Planung vorsieht, - wie er die Erstellung der Vergabeunterlagen und die Mitwirkung bei der Vergabe der Bauleistungen durchführen wird, und - wie er die fachtechnische Begleitung der Bauausführung organisieren wird. - Unterkriterium 2: Organisation der fachtechnischen Bauüberwachung für eine hohe Verfügbarkeit sowie hohe Vor-Ort-Präsenz - 0 bis 5 Bewertungspunkte: Der Bieter hat zudem anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn konkret vorgehen wird, um während der Bauausführung eine hohe Verfügbarkeit des Verantwortlichen für die fachtechnische Bauüberwachung und eine hohe Vor-Ort-Präsenz des Verantwortlichen für die fachtechnische Bauüberwachung bestmöglich sicherzustellen. Der Bieter hat darzustellen, - in welchem Umfang der Verantwortliche für die fachtechnische Bauüberwachung auf der Baustelle präsent sein wird, - wie der Abstimmungsrhythmus zwischen dem Verantwortlichen für die fachtechnische Bauüberwachung, des Auftraggebers und den ausführenden Unternehmen während der Bauausführung ausgestaltet wird; - wie kurzfristige Baustellentermine und unvorhergesehene Ereignisse organisatorisch sichergestellt werden, - welche Vertretungsregelungen bestehen, um auch im Falle einer urlaubs-, krankheits- oder sonstigen vorübergehenden Verhinderung des Verantwortlichen für die fachtechnische Bauüberwachung eine kontinuierliche fachtechnische Begleitung der Bauausführung sicherzustellen. - Unterkriterium 3: Projektorganisation - 0 bis 5 Bewertungspunkte: Der Bieter hat ferner anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn die Projektorganisation konkret ausgestalten wird, um die einzelnen Projektphasen personell, organisatorisch und zeitlich bestmöglich aufeinander abgestimmt durchzuführen. Der Bieter hat darzustellen, - wie er die Bearbeitung der einzelnen Projektphasen organisiert und aufeinander abstimmt (Bearbeitungsablauf); - welche wesentlichen Meilensteine und Bearbeitungszeiträume er für die Leistungserbringung vorsieht (Terminplan); - welche Leistungsbestandteile er mit eigenem Personal und welche Leistungsbestandteile er durch Nachunternehmer, freie Mitarbeiter oder sonstige fachliche Partner erbringen lässt; - welche Rolle die vorgesehenen Nachunternehmer, freien Mitarbeiter oder sonstigen fachlichen Partner im Projekt übernehmen und wie deren Verfügbarkeit während der Projektlaufzeit sichergestellt wird. Formale Anforderungen an das Ausführungskonzept - Das Ausführungskonzept darf je Unterkriterium einen Umfang von höchstens drei (3) DIN-A4-Seiten umfassen. - Soweit die Ausführungen zu einem Unterkriterium diesen Umfang überschreiten, bleiben die darüber hinausgehenden Seiten (ab Seite vier (4)) bei der Bewertung unberücksichtigt und haben keinen Einfluss auf die Angebotswertung. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, nach Zuschlagserteilung bestimmte Inhalte von überschüssigen Seiten zur optionalen Umsetzung im Vertrag zu übernehmen, ohne dass hierdurch ein Anspruch auf Mehrvergütung entsteht. - Eine inhaltsleere Titelseite sowie ein Inhaltsverzeichnis werden auf den zulässigen Seitenumfang nicht angerechnet. - Der Bieter hat in seinem Ausführungskonzept konkret anzugeben, auf welches Unterkriterium er seine Angaben bezieht, indem er das jeweilige Unterkriterium konkret bezeichnet (zum Beispiel: "Angaben zu "Unterkriterium 1"; "Angaben zu Unterkriterium 2" usw.). - Der Bieter hat die Unterkriterien in chronologischer Reihenfolge abzuarbeiten (Unterkriterium 1; dann Unterkriterium 2 und schließlich Unterkriterium 3). - Hinweis: Der Auftraggeber behält sich vor, Angaben auf den über den zulässigen Seitenumfang hinausgehenden Seiten im Rahmen der Angebotsprüfung zu berücksichtigen, soweit sich hieraus Anhaltspunkte für Widersprüche, Unklarheiten oder Abweichungen von den Vergabeunterlagen ergeben. Dies gilt insbesondere, wenn die zusätzlichen Ausführungen darauf hindeuten, dass Anforderungen an die Leistungserbringung nicht eingehalten werden. Der Auftraggeber behält sich in diesen Fällen vor, das Angebot aufzuklären und ggf. das Angebot von dem weiteren Vergabeverfahren auszuschließen. Sollte das Ausführungskonzept fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wäre insoweit nicht möglich. Das Ausführungskonzept ist von dem Bieter eigenständig zu erstellen; eine Vorlage oder Anlage wird von dem Auftraggeber nicht bereitgestellt. Der Bieter soll das Ausführungskonzept wie folgt bezeichnen: Anlage 602_Ausführungskonzept. Fortsetzung folgt***.

  • Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) 40 %
    Preis

    Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) gemäß Leistungs- und Vergütungskatalog [Anlage 801] HINWEIS: Das Zuschlagskriterium "Kalkulatorischer Angebots-preis (brutto)" ist für alle Leistungsstufen, auch für solche, die nicht mit Erteilung des Zuschlags unmittelbar beauftragt werden, wertungsrelevant. Maximal kann ein Bieter 40 preisliche Leistungspunkte erzielen. Die erzielten preislichen Leistungspunkte werden mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen.

  • 1. Erfahrung des Projektteams 20 %
    Qualität

    a) Bewertung der Zusammenarbeit in früher ausgeführten Pla-nungsprojekten Bewertet wird, in welchem Umfang die für die neun Schlüsselrollen vor-gesehenen Personen bereits in früheren Planungsprojekten erfolgreich zusammengearbeitet haben. Hierzu werden die zwischen den einzelnen Schlüsselpersonen bestehenden paarweisen Konstellationen betrachtet. Diese Betrachtung dient als einheitlicher und transparenter Maßstab für die Breite und Dichte der innerhalb des angebotenen Projektteams bereits praktisch erprobten Zusammenarbeit. Damit ist nicht die Annahme verbunden, dass jede fachliche Schnittstelle für die Durchführung des Vorhabens die gleiche technische Bedeutung besitzt. Gegenstand der Bewertung ist vielmehr die innerhalb des konkret angebotenen Schlüsselpersonenteams vorhandene gemeinsame Pro-jekterfahrung in den nachfolgend benannten Funktionen. - Gesamtprojektleiter Generalplanung (verantwortlich für die Gesamtkoordination aller Planungsdisziplinen, die zentrale Kom-munikation mit dem Auftraggeber sowie die Koordination der funk-tionalen Leistungsbeschreibung und der Totalunternehmervergabe Plus) (1.a.); - Stellvertretender Projektleiter Generalplanung (verantwortlich für die Unterstützung und Vertretung des Gesamtprojektleiters bei der Gesamtkoordination, der Kommunikation mit dem Auftragge-ber sowie der Koordination der funktionalen Leistungsbeschrei-bung und der Totalunternehmervergabe Plus) (1.b.); - Projektleiter Objektplanung Gebäude und Innenräume (1.c.); - Projektleiter Technische Ausrüstung - Versorgungstechnik (insbesondere für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 sowie für die einsatz- und rettungszentrumspezifischen technischen Anla-gen, insbesondere Abgasabsaugung, Druckluftversorgung, Lüf-tung und technische Betriebsanlagen) (1.d.); - Projektleiter Technische Ausrüstung - Elektrotechnik (insbe-sondere für die Anlagengruppen 4, 5 und 8 sowie für Stromver-sorgung, Sicherheitsstromversorgung, Netzersatzanlagen, Lad-einfrastruktur, Alarmierungs-, Kommunikations- und Sicherheits-technik, Erdung und Blitzschutz) (1.e.); - Projektleiter nutzerspezifische Bedarfs- und Funktionspla-nung (verantwortlich insbesondere für die planerische Umset-zung der einsatz- und betriebsorganisatorischen Anforderungen, der Alarm- und Ausrückwege, der Fahrzeughallen und Funktions-bereiche, der Schwarz-Weiß-Trennung sowie der Anforderungen an Betriebssicherheit, Redundanz und Aufrechterhaltung der Ein-satzfähigkeit) (1.f.); - Projektleiter nutzerspezifische Einrichtungen der Feuerwehr (verantwortlich insbesondere für die planerische Umsetzung (möglich dann durch mehrere Personen) der nutzerspezifischen Einrichtungen der Feuerwehr, insbesondere Atemschutzwerk-statt, Schlauchwerkstatt und Feuerwehreinsatzzentrale) (1.g.); - Projektleiter Tragwerksplanung (1.h.) und - Projektleiter Freianlagenplaner (1.i.) Die vorgenannten Personen bilden gemeinsam das Projektteam. Der Bieter hat die für die Auftragsausführung vorgesehenen Personen (= Teammitglieder) in den vorgenannten Funktionen namentlich zu benen-nen. Anzugeben ist der Name des Teammitglieds und des Unterneh-mens, bei dem das Teammitglied tätig ist (angestellt oder selbstständig). Die benannten Personen müssen nicht personenverschieden sein. Es ist zulässig, dass ein und dieselbe Person mehrere der vorgenannten Funk-tionen übernimmt. So kann beispielsweise eine Person sowohl als Ge-samtprojektleiter Generalplanung als auch als Projektleiter Objekt-planung Gebäude und Innenräume benannt werden. Soweit eine Person mehrere Funktionen übernehmen soll, muss sie über die für jede dieser Funktionen erforderliche fachliche Qualifikation und Erfahrung verfügen. Der Bieter muss zudem sicherstellen, dass die Person unter Berücksichtigung des Leistungsumfangs und ihrer zeitlichen Verfügbarkeit sämtliche übernommenen Funktionen ordnungsgemäß wahrnehmen kann. Bewertet wird die gemeinsame Projekterfahrung der nachfolgend be-zeichneten Teammitgliedskonstellationen: - (1.a.) und (1.b.); - (1.a.) und (1.c.); - (1.a.) und (1.d.); - [....] - (1.h.) und (1.i.). Insgesamt werden 36 verschiedene Teamkonstellationen bewertet. Für die möglichen Teamkonstellationen siehe den Vergabeleitfaden (Anlage 900) unter Ziffer 6.2.4. Voraussetzung für die Erzielung von drei (3) Punkten je Teammit-gliedskonstellation ist, dass - eine Zusammenarbeit in demselben Planungsprojekt erfolgt ist, - jedes der beiden Teammitglieder in dem Planungsprojekt jeweils mindestens 40 Arbeitsstunden erbracht hat, und - die beiden Teammitglieder müssen im Referenzprojekt im Rah-men ihrer jeweiligen Funktionen tatsächlich miteinander an min-destens einer fachübergreifenden Planungs-, Abstimmungs- oder Koordinationsaufgabe gearbeitet haben. Sofern der Bieter für zwei Teamfunktionen dieselbe Person benennt, ist dies zulässig. Soweit dieselbe Person zwei Teamfunktionen übernimmt, wird die betreffende Teammitgliedskonstellation der vorherigen Zusam-menarbeit gleichgestellt, wenn die Person in einem gemeinsamen Refe-renzprojekt beide Funktionen jeweils in dem geforderten Mindestumfang persönlich wahrgenommen hat. In dieser Konstellation besteht zwischen den betreffenden Funktionen keine personelle Informations- und Kommu-nikationsschnittstelle. Die Gleichstellung beruht daher nicht auf einer fin-gierten Zusammenarbeit der Person mit sich selbst, sondern darauf, dass die durch das Kriterium adressierte Schnittstelle innerhalb derselben Per-son zusammengeführt ist. Außerdem genügt es, wenn der Bieter bestätigt, dass die jeweilige Min-destzahl von 40 Arbeitsstunden erreicht wurde. Die Angabe einer darüber hinausgehenden konkreten Stundenanzahl ist nicht erforderlich, sofern tatsächlich in jeder Funktion mindestens 40 Arbeitsstunden in dem betreffenden Planungsprojekt erbracht wurden. Fortsetzung folgt***.

  • 1. Erfahrung des Projektteams 0 %
    Qualität

    Beginn der Fortsetzung (Teil 1)***: Bei Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen erhält der Bieter je Teammitgliedskonstellation drei (3) Punkte. Maximal können daher 108 Punkte (36 x 3) erzielt werden. Der Bieter hat hierfür in der Anlage 600 "Zusammenarbeit des Projekt-teams" die grün markierten Felder in dem Tabellenblatt "Teammitglieder" sowie in dem Tabellenblatt "Zusammenarbeit" auszufüllen. Sofern der Bieter die Zusammenarbeit zweier Teammitglieder in der An-lage 600 mit "Ja" angibt, hat er das gemeinsame Referenzprojekt kurz zu beschreiben sowie zu beschreiben, dass die beiden Teammitglieder im Referenzprojekt im Rahmen ihrer jeweiligen Funktionen tatsächlich mitei-nander an mindestens einer fachübergreifenden Planungs-, Abstim-mungs- oder Koordinationsaufgabe gearbeitet haben. b) Bewertung der persönlichen Erfahrung des Projektteams Der Bieter hat für jede für das Projektteam benannte Person mindestens ein persönliches Referenzprojekt mit dem Angebot einzureichen, das die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt. Das persönliche Referenzprojekt muss - den Neubau eines Rettungszentrums, eines Feuerwehrhauses, einer Feuerwache oder einer kombinierten Feuer- und Rettungs-wache zum Gegenstand gehabt haben [Mindestanforderung]; und - von der benannten Person muss das benannte Referenzprojekt persönlich in derselben Funktion und Rolle bearbeitet worden sein, für die sie im vorliegenden Vergabeverfahren vorgesehen ist [Mindestanforderung]. Eine Tätigkeit in einer lediglich fachlich verwandten, unterstützenden oder untergeordneten Funktion genügt nicht. Erfüllt für ein Teammitglied keines der eingereichten persönlichen Refe-renzprojekte sämtliche vorgenannten Mindestanforderungen, wird das Angebot ausgeschlossen. Bewertet werden ausschließlich persönliche Referenzprojekte, die sämt-liche vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen. Der Bieter hat dabei in Form einer Liste je persönlichem Referenzprojekt Folgendes anzugeben: - Name der benannten Person - Funktion und Rolle der benannten Person in dem persönlichen Referenzprojekt - Bezeichnung und kurze Beschreibung des Referenzprojekts; - kurze Beschreibung der von der benannten Person persönlich erbrachten Leistungen; - Art des errichteten Gebäudes; - Name des Unternehmens, das die betreffenden Planungsleistungen ausgeführt hat; - Zeitraum der persönlichen Tätigkeit der benannten Person; Angaben zu den nachfolgend aufgeführten Bewertungskriterien Ein Bewertungskriterium gilt nur dann als erfüllt, wenn das betreffende Projektmerkmal Gegenstand des Referenzprojekts war und die benannte Person im Rahmen der von ihr ausgeübten Funktion persönlich an dessen Planung, Koordination oder Umsetzung mitgewirkt hat. Die bloße Zugehörigkeit zum Projektteam genügt nicht. (ii.) Die Bewertungssystematik ist wie folgt: Für jedes erfüllte Kriterium wird ein Punkt vergeben. Je persönlichem Referenzprojekt können höchstens sechs Punkte erzielt werden. - Kriterium 1: Rettungszentrum oder kombinierte Feuer- und Rettungswache Das persönliche Referenzprojekt umfasste den Neubau eines Rettungszentrums oder einer kombinierten Feuer- und Rettungswache, in der jeweils mindestens zwei Organisationen oder Funktionsbereiche der Gefahrenabwehr oder Notfallversorgung untergebracht wurden. Ja = 1 Punkt; Nein = 0 Punkte. - Kriterium 2: Fahrzeughallen für Einsatzfahrzeuge: Das persönliche Referenzprojekt umfasste Fahrzeughallen für Einsatzfahrzeuge einschließlich der zugehörigen Einsatz-, Funktions-, Lager- oder Werkstattbereiche. Ja = 1 Punkt; Nein = 0 Punkte. - Kriterium 3: Besondere technische Infrastruktur der Fahrzeughallen: Das persönliche Referenzprojekt umfasste eine besondere technische Infrastruktur für Einsatzfahrzeuge, insbesondere Abgasabsauganlagen, Druckluftversorgung, Ladeinfrastruktur oder vergleichbare technische Versorgungseinrichtungen. Ja = 1 Punkt; Nein = 0 Punkte. - Kriterium 4: Notstromversorgung oder technische Redundanz: Das persönliche Referenzprojekt umfasste eine Notstromversorgung, eine Sicherheitsstromversorgung oder sonstige redundante technische Systeme zur Sicherstellung der Einsatz- oder Betriebsfähigkeit bei Ausfall der regulären Versorgung. Ja = 1 Punkt; Nein = 0 Punkte. - Kriterium 5: Alarm-, Einsatz- und Ausrückwege: Das persönliche Referenzprojekt umfasste besondere Anforderungen an kurze und sichere Alarm-, Einsatz- oder Ausrückwege und deren disziplinübergreifende Abstimmung mit der Gebäudeorganisation, den Fahrzeughallen, den Außenanlagen sowie den Alarmierungs- oder Türsteuerungsanlagen. Ja = 1 Punkt; Nein = 0 Punkte. Die erzielten Punkte für die Kriterien 1 bis 5 werden addiert. Je eingereichtem persönlichem Referenzprojekt können maximal 5 Punkte erzielt werden. Der Bieter kann für die mit dem Angebot eingereichten (maximal 3) persönlichen Referenzprojekte - die jeweils die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen - maximal 15 Punkte je Projektteammitglied erzielen; das heißt insgesamt 135 Punkte (9 x 15). Zur Bewertung hat der Bieter die gelb markierten Felder in der Anlage 601_a bis Anlage 601_i "Erfahrung des Projektteams" vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Je persönlichem Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos so-wie eine Darstellung des persönlichen Referenzprojektes beinhalten, zu rein informatorischen Zwecken gestattet. Diese Projektblätter sind jedoch nicht Teil der Bewertung. Bewertet wer-den ausschließlich die Angaben des Bieters zu dem persönlichen Referenzprojekt in der Anlage 601_a bis Anlage 601_i "Erfahrung des Pro-jektteams". Ende der Fortsetzung (Teil 1)***.

  • 1. Erfahrung des Projektteams 0 %
    Qualität

    Beginn der Fortsetzung (Teil 2)***: Zu der punktemäßigen Bewertung: - Die im Rahmen der Bewertung der Zusammenarbeit in früher ausgeführten Planungsprojekten (Buchstabe a)) sowie der persönlichen Erfahrung (Buchstabe b)) erzielten Punkte werden addiert. - Der Bieter kann daher maximal 243 Punkte (108 Punkte gemäß der Zusammenarbeit in früher ausgeführten Planungsprojekten (Buchstabe a) + 135 Punkte gemäß der persönlichen Erfahrung (Buchstabe b)) erzielen. - Der Bieter kann in diesem Zuschlagskriterium maximal 20,00 qualitative Leistungspunkte erzielen. Zur Ermittlung der qualitativen Leistungspunkte werden die von dem Bieter insgesamt erzielten Punkte mit dem Gewichtungsfaktor 20/243 multipliziert. Im Falle der Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Leistungen durch die jeweils benannten Personen zu erbringen. Die jeweils benannte Person darf während der Vertragslaufzeit nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers in Textform ausgetauscht werden. Im Übrigen gelten die Regelungen des Vertrags (Anlage 906). Der Auftraggeber kann seine Zustimmung verweigern, wenn die als Er-satz vorgesehene Person nicht mindestens über eine gleichwertige Er-fahrung verfügt. Eine gleichwertige Erfahrung liegt vor, wenn die Ersatzperson bei einer hypothetischen Bewertung nach den für die betreffende Funktion gelten-den Zuschlagskriterien mindestens dieselbe Punktzahl erreicht hätte wie die zu ersetzende Person im Vergabeverfahren. Ende der Fortsetzung (Teil 2)***.

  • 2. Ausführungskonzept 0 %
    Qualität

    Beginn der Fortsetzung (Teil 1)***: Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seines Ausführungskonzepts zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht. Die in dem Ausführungskonzept enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. Das Ausführungskonzept wird im Falle der Auftragserteilung als Anlage 602 Ver-tragsbestandteil. HINWEIS: Die erzielten Bewertungspunkte werden addiert. Insgesamt kann Bieter in dem Zuschlagskriterium maximal 15 Bewertungspunkte erzielen. Die erzielten Bewertungspunkte werden mit dem Gewichtungs-faktor 8/3 multipliziert. Der Bieter kann daher maximal 40,00 qualitative Leistungspunkte in diesem Zuschlagskriterium erzielen. Das Zuschlagskriterium ist für alle Leistungsstufen, auch für solche, die nicht mit Erteilung des Zuschlags unmittelbar beauftragt werden, wer-tungsrelevant. Ende der Fortsetzung (Teil 1)***.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Beginn der Fortsetzung (Teil 1)***: Der Bewerber hat in der Anlage 206 durch Ankreuzen von "ja" oder "nein" zu bestätigen, ob die im Referenzprojekt erbrachten Planungsleistungen zu einem abgeschlossenen Planungsergebnis der Leistungsphasen 3 und 4 geführt haben, das eine hinreichende Grundlage dafür bildete, dass darauf aufbauend die Ausführungsplanung entsprechend der Leistungsphase 5 durch den Referenznehmer oder einen Dritten erbracht werden konnte - Das unternehmensbezogene Referenzprojekt muss mindestens eine (1) der folgenden besonderen Planungsanforderungen aufweisen: a) Die Objektplanung Freianlagen wurde wesentlich durch besondere betriebliche Prozess-, Alarm-, Einsatz- oder sonstige zeitkritische Funktionsabläufe bestimmt. b) Bei der Objektplanung Freianlagen waren unterschiedliche Personen-, Fahrzeug-, Material- oder Betriebswege funktional voneinander zu trennen oder aufeinander abzustimmen. c) Die Objektplanung Freianlagen umfasste befestigte Außenflächen mit besonderen betrieblichen Anforderungen, beispielsweise Aufstell-, Bewegungs-, Rangier-, Anlieferungs- oder Stellplatzflächen. Der Bewerber hat in der Anlage 206 durch Ankreuzen der entsprechenden Auswahlkästchen anzugeben, welche der vorstehenden besonderen Planungsanforderungen das Referenzprojekt aufweist. Es ist mindestens eine (1) besondere Planungsanforderung anzukreuzen. Sofern das Referenzprojekt mehrere besondere Planungsanforderungen aufweist, können mehrere Auswahlkästchen angekreuzt werden. - Erbringungszeitraum - Die Leistungsphase 3 darf nicht vor dem 01.01.2022 begonnen und die Leistungsphase 4 muss spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein. Anzugeben sind das Anfangs-Datum der Leistungsphase 3 und das End-Datum der Leistungsphase 4. Die Datumsangaben sind grundsätzlich taggenau im Format TT.MM.JJJJ vorzunehmen. Sofern die Einhaltung der jeweiligen Mindestanforderung auch anhand der Angabe von Monat und Jahr zweifelsfrei festgestellt werden kann, ist sowohl für den Beginn als auch für das Ende der jeweiligen Leistungsphase ausnahmsweise auch die Angabe von Monat und Jahr (MM.JJJJ) ausreichend. - Die in der Kostenberechnung ausgewiesenen Kosten der Kostengruppe 500 nach DIN 276 betrugen mindestens 300.000,- Euro (brutto). c) Teilleistung 3: Tragwerksplanung, abgeschlossene Leistungsphasen 3 und 4: Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt über früher ausgeführte Leistungen der Tragwerksplanung einzureichen. Das unternehmensbezogene Referenzprojekt muss folgende Mindest-anforderungen erfüllen: - Gegenstand des unternehmensbezogenen Referenzprojekts waren Leistungen der Tragwerksplanung nach § 51 Abs. 1 HOAI im Zusammenhang mit dem Neubau eines Nichtwohngebäudes. - Die im Referenzprojekt erbrachten Planungsleistungen müssen zu einem abgeschlossenen Planungsergebnis der Leistungsphasen 3 und 4 geführt haben. Das Planungsergebnis musste eine hinreichende Grundlage dafür bilden, dass darauf aufbauend die Ausführungsplanung entsprechend der Leistungsphase 5 durch den Referenznehmer oder einen Dritten erbracht werden konnte. Nicht erforderlich ist, dass der Referenznehmer sämtliche in Anlage 14 zur HOAI aufgeführten Grundleistungen der Leistungs-phasen 3 und 4 erbracht hat. Die Erbringung Besonderer Leistungen ist ebenfalls nicht erforderlich. Der Bewerber hat in der Anlage 206 durch Ankreuzen von "ja" oder "nein" zu bestätigen, ob die im Referenzprojekt erbrachten Planungsleistungen zu einem abgeschlossenen Planungsergebnis der Leistungsphasen 3 und 4 geführt haben, das eine hinreichende Grundlage dafür bildete, dass darauf aufbauend die Ausführungsplanung entsprechend der Leistungsphase 5 durch den Referenznehmer oder einen Dritten erbracht werden konnte - Das unternehmensbezogene Referenzprojekt muss mindestens eine (1) der folgenden besonderen Planungsanforderungen aufweisen: a) Gegenstand der Tragwerksplanung war ein Hallenbereich mit stützenfreien oder stützenarmen Nutzflächen und besonderen Anforderungen aus der Nutzung durch Fahrzeuge, Maschinen oder technische Betriebseinrichtungen. b) Die Tragwerksplanung umfasste konstruktiv miteinander zu verbindende Gebäudebereiche mit unterschiedlichen Tragwerksgeometrien oder Tragsystemen, beispielsweise einen Hallenbereich in Verbindung mit einem mehrgeschossigen Gebäudebereich oder einem Turm. c) Bei der Tragwerksplanung waren fest installierte technische Anlagen oder Betriebseinrichtungen konstruktiv zu berücksichtigen, insbesondere durch besondere Lastannahmen, Befestigungs- oder Abhängepunkte, Aussparungen, Durchbrüche oder gesonderte Fundamentierungen. Der Bewerber hat in der Anlage 206 durch Ankreuzen der entsprechenden Auswahlkästchen anzugeben, welche der vorstehenden besonderen Planungsanforderungen das Referenzprojekt aufweist. Es ist mindestens eine (1) besondere Planungsan-forderung anzukreuzen. Sofern das Referenzprojekt mehrere besondere Planungsanforderungen aufweist, können mehrere Auswahlkästchen angekreuzt werden. - Erbringungszeitraum - Die Leistungsphase 3 darf nicht vor dem 01.01.2022 begonnen und die Leistungsphase 4 muss spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein. Anzugeben sind das Anfangs-Datum der Leistungsphase 3 und das End-Datum der Leistungsphase 4. Die Datumsangaben sind grundsätzlich taggenau im Format TT.MM.JJJJ vorzunehmen. Sofern die Einhaltung der jeweiligen Mindestanforderung auch anhand der Angabe von Monat und Jahr zweifelsfrei festgestellt werden kann, ist sowohl für den Beginn als auch für das Ende der jeweiligen Leistungsphase ausnahmsweise auch die Angabe von Monat und Jahr (MM.JJJJ) ausreichend. - Die in der Kostenberechnung ausgewiesenen Kosten der Kostengruppe 300 nach DIN 276 betrugen mindestens 2.000.000,- Euro (brutto). Fortsetzung Ende (Teil 1)***.

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Beginn der Fortsetzung (Teil 2)***: d) Teilleistung 4: Technische Ausrüstung Heizung / Lüftung Sanitär (HLS), abgeschlossene Leistungsphasen 3 und 4: Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt über früher ausgeführte Leistungen der Technischen Ausrüstung HLS einzureichen. Das unternehmensbezogene Referenzprojekt muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Gegenstand des unternehmensbezogenen Referenzprojekts waren Leistungen der Technischen Ausrüstung nach § 55 Abs. 1 HOAI für die Anlagengruppen 1 bis 3 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI im Zusammenhang mit dem Neubau eines Nichtwohngebäudes. - Die im Referenzprojekt erbrachten Planungsleistungen müssen zu einem abgeschlossenen Planungsergebnis der Leistungsphasen 3 und 4 geführt haben. Das Planungsergebnis musste eine hinreichende Grundlage dafür bilden, dass darauf aufbauend die Ausführungsplanung entsprechend der Leistungsphase 5 durch den Referenznehmer oder einen Dritten erbracht werden konnte. Nicht erforderlich ist, dass der Referenznehmer sämtliche in Anlage 15 zur HOAI aufgeführten Grundleistungen der Leistungsphasen 3 und 4 erbracht hat. Die Erbringung Besonderer Leistungen ist ebenfalls nicht erforderlich. Der Bewerber hat in der Anlage 206 durch Ankreuzen von "ja" oder "nein" zu bestätigen, ob die im Referenzprojekt erbrachten Planungsleistungen zu einem abgeschlossenen Planungsergebnis der Leistungsphasen 3 und 4 geführt haben, das eine hinreichende Grundlage dafür bildete, dass darauf aufbauend die Ausführungsplanung entsprechend der Leistungsphase 5 durch den Referenznehmer oder einen Dritten erbracht werden konnte. - Das unternehmensbezogene Referenzprojekt muss mindestens eine (1) der folgenden besonderen Planungsanforderungen aufweisen: a) Gegenstand der Planung war eine Abgasabsaugungs- oder Abluftanlage für eine Fahrzeug-, Geräte-, Werkstatt- oder sonstige Betriebshalle. b) Gegenstand der Planung waren sanitär- oder raumlufttechnische Anlagen für funktional oder hygienisch voneinander zu trennende Bereiche. c) Gegenstand der Planung war eine Wärmeversorgungsanlage, bei der unterschiedliche Nutzungsbereiche, Betriebszeiten oder Temperaturanforderungen technisch aufeinander abzustimmen waren. Der Bewerber hat in der Anlage 206 durch Ankreuzen der entsprechenden Auswahlkästchen anzugeben, welche der vorstehenden besonderen Planungsanforderungen das Referenzprojekt aufweist. Es ist mindestens eine (1) besondere Planungsanforderung anzukreuzen. Sofern das Referenzprojekt mehrere besondere Planungsanforderungen aufweist, können mehrere Auswahlkästchen angekreuzt werden. - Erbringungszeitraum - Die Leistungsphase 3 darf nicht vor dem 01.01.2022 begonnen und die Leistungsphase 4 muss spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein. Anzugeben sind das Anfangs-Datum der Leistungsphase 3 und das End-Datum der Leistungsphase 4. Die Datumsangaben sind grundsätzlich taggenau im Format TT.MM.JJJJ vorzunehmen. Sofern die Einhaltung der jeweiligen Mindestanforderung auch anhand der Angabe von Monat und Jahr zweifelsfrei festgestellt werden kann, ist sowohl für den Beginn als auch für das Ende der jeweiligen Leistungsphase ausnahmsweise auch die Angabe von Monat und Jahr (MM.JJJJ) ausreichend. - Die in der Kostenberechnung ausgewiesenen Kosten der Kostengruppen 410, 420 und 430 nach DIN 276 betrugen zusammengerechnet mindestens 400.000 Euro (brutto). e) Teilleistung 5: Technische Ausrüstung Elektrotechnik (ELT), abgeschlossene Leistungsphasen 3 und 4: Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt über früher ausgeführte Leistungen der Technischen Ausrüstung ELT einzureichen. Das unternehmensbezogene Referenzprojekt muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Gegenstand des unternehmensbezogenen Referenzprojekts waren Leistungen der Technischen Ausrüstung nach § 55 Abs. 1 HOAI für die Anlagengruppen 4 bis 6 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI im Zusammenhang mit dem Neubau eines Nichtwohngebäudes. - Die im Referenzprojekt erbrachten Planungsleistungen müssen zu einem abgeschlossenen Planungsergebnis der Leistungsphasen 3 und 4 geführt haben. Das Planungsergebnis musste eine hinreichende Grundlage dafür bilden, dass darauf aufbauend die Ausführungsplanung entsprechend der Leistungsphase 5 durch den Referenznehmer oder einen Dritten erbracht werden konnte. Nicht erforderlich ist, dass der Referenznehmer sämtliche in Anlage 15 zur HOAI aufgeführten Grundleistungen der Leistungsphasen 3 und 4 erbracht hat. Die Erbringung Besonderer Leistungen ist ebenfalls nicht erforderlich. Der Bewerber hat in der Anlage 206 durch Ankreuzen von "ja" oder "nein" zu bestätigen, ob die im Referenzprojekt erbrachten Planungsleistungen zu einem abgeschlossenen Planungsergebnis der Leistungsphasen 3 und 4 geführt haben, das eine hinreichende Grundlage dafür bildete, dass darauf aufbauend die Ausführungsplanung entsprechend der Leistungsphase 5 durch den Referenznehmer oder einen Dritten erbracht werden konnte. - Das unternehmensbezogene Referenzprojekt muss mindestens eine (1) der folgenden besonderen Planungsanforderungen aufweisen: a) Gegenstand der Planung waren Anlagen zur Notstromversorgung oder unterbrechungsfreien Stromversorgung mit besonderen Anforderungen an die Ausfall-, Betriebs- oder Versorgungssicherheit. b) Gegenstand der Planung waren Brandmelde-, Alarmierungs-, Zutrittskontroll- oder sonstige Sicherheitssysteme, die mit weite-ren technischen Anlagen oder der Gebäudestruktur abzustimmen waren. c) Gegenstand der Planung war eine Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge oder sonstige Betriebsmittel. Fortsetzung Ende (Teil 2)***.

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Beginn der Fortsetzung (Teil 3)***: Der Bewerber hat in der Anlage 206 durch Ankreuzen der entsprechenden Auswahlkästchen anzugeben, welche der vorstehenden besonderen Planungsanforderungen das Referenzprojekt aufweist. Es ist mindestens eine (1) besondere Planungsanforderung anzukreuzen. Sofern das Referenzprojekt mehrere besondere Planungsanforderungen aufweist, können mehrere Auswahlkästchen angekreuzt werden. - Erbringungszeitraum - Die Leistungsphase 3 darf nicht vor dem 01.01.2022 begonnen und die Leistungsphase 4 muss spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein. Anzugeben sind das Anfangs-Datum der Leistungsphase 3 und das End-Datum der Leistungsphase 4. Die Datumsangaben sind grundsätzlich taggenau im Format TT.MM.JJJJ vorzunehmen. Sofern die Einhaltung der jeweiligen Mindestanforderung auch anhand der Angabe von Monat und Jahr zweifelsfrei festgestellt werden kann, ist sowohl für den Beginn als auch für das Ende der jeweiligen Leistungsphase ausnahmsweise auch die Angabe von Monat und Jahr (MM.JJJJ) ausreichend. - Die in der Kostenberechnung ausgewiesenen Kosten der Kostengruppen 440, 450 und 460 nach DIN 276 betrugen zusammengerechnet mindestens 200.000 Euro (brutto). f) Teilleistung 6: Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung für die Objektplanung Gebäude und Innenräume: Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt über früher ausgeführte Leistungen - Erstellung einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm im Sinne des § 7c VOB/A-EU (funktionale Leistungsbeschreibung) für die Vergabe von Totalunternehmerleistungen im Zusammenhang mit dem Neubau eines Nichtwohngebäudes - einzureichen. Das unternehmensbezogene Referenzprojekt muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Gegenstand des unternehmensbezogenen Referenzprojekts war die Erstellung einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm im Sinne des § 7c VOB/A-EU (funktionale Leistungsbeschreibung), einschließlich der die Objektplanung Gebäude und Innenräume betreffenden Inhalte, für die Vergabe von Totalunternehmerleistungen im Zusammenhang mit dem Neubau ei-nes Nichtwohngebäudes. Die ausgeschriebenen Totalunternehmerleistungen umfassten mindestens die Ausführungsplanung entsprechend der Leistungsphase 5 der Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie die schlüsselfertige Errichtung des Gebäudes. - Erbringungszeitraum - Mit der Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung darf nicht vor dem 1. Januar 2022 begonnen worden sein. Die Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung muss spätestens mit Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein. Anzugeben sind das Anfangs-Datum und das End-Datum der Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung. Die Datumsangaben sind grundsätzlich taggenau im Format TT.MM.JJJJ vorzunehmen. Sofern die Einhaltung der jeweiligen Mindestanforderung auch anhand der Angabe von Monat und Jahr zweifelsfrei festgestellt werden kann, ist für den Beginn oder das Ende der Erstellung ausnahmsweise auch die Angabe von Monat und Jahr (MM.JJJJ) ausreichend. Der Bewerber hat je unternehmensbezogenem Referenzprojekt in Form einer Liste Folgendes anzugeben: - Name des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt hat); - Kurzbeschreibung des Referenzprojekts; - Angaben zu den ausgeführten Anforderungen je Teilleistung; - Angabe zu den Auswahlkriterien; - Name des Auftraggebers. Soweit in der Anlage 206 für eine Angabe Auswahlkästchen vorgesehen sind, hat der Bewerber das jeweils zutreffende Auswahlkästchen anzukreuzen. Soweit ausdrücklich vorgesehen, können mehrere Auswahlkästchen angekreuzt werden. Je unternehmensbezogenen Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Diese Projektblätter sind rein informatorischer Natur. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei (3) Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 2 VgV); weil der Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist mehr als 36 Monate und 0 Tage beträgt. Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden, insbesondere weil die Bewerber und der Auftraggeber hierdurch dasselbe Verständnis von dem maßgeblichen Erbringungszeitraum haben. Kann ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft nicht mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt je Teilleistung angeben, das die aufgestellten (Mindest-)Anforderungen (kumulativ) erfüllt, führt das zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Eine Nachforderung wäre insoweit nicht möglich. Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist in Summe mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt je Teilleistung anzugeben; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem Referenzprojekt welches Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerber- / Bietergemeinschaft zugerechnet. Ende der Fortsetzung (Teil 3)***.

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    Beginn der Fortsetzung (Teil 4)***: 2. Wahrheitsgemäße Angaben: Die Anlage 206 ist wahrheitsgemäß auszufüllen. Auswahlkästchen dürfen nur angekreuzt werden, wenn die jeweils bezeichnete Anforderung in dem angegebenen Referenzprojekt tatsächlich erfüllt ist. Der Auftraggeber kann ein Unternehmen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 Buchstabe c) GWB von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder - das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 Buchstabe c)) GWB. Wenn ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt, keine oder keine ausreichenden Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ergriffen hat, darf es gemäß § 126 Nr. 2 GWB bis zu drei Jahre ab dem betreffenden Ereignis von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. 3. Hinweis: Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte. Der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" zu verwenden. Maßgeblich ist die Fassung der Anlage 206, die der Auftraggeber zuletzt vor Ablauf der Teilnahmefrist über die E-Vergabeplattform bereitgestellt hat, soweit der Auftraggeber nicht ausdrücklich etwas Abweichendes bestimmt. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen. Sofern der Auftraggeber ausdrücklich darauf hinweist, dass die Verwendung der jeweils maßgeblichen Fassung der Anlage 206 zwingend ist, führt die Einreichung einer früheren Fassung zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich. 4. Auswahlkriterien: Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag für jede der Teilleistungen 1 bis 6 mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt anzugeben. Für jede der Teilleistungen 1 bis 5 können höchstens zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte in die Auswahlwertung einbezogen werden. Soweit mehr als die Mindestzahl von drei (3) geeigneten Bewerbern einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, wählt der Auftraggeber anhand der nachfolgenden Auswahlkriterien die Bewerber aus, die als Bieter zur Angebots- und Verhandlungsphase zugelassen werden. Die nachfolgenden Auswahlkriterien gelten für die zu den Teilleistungen 1 bis 5 angegebenen geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte nach Maßgabe der jeweiligen teilleistungsspezifischen Rege-lungen. Das für die Teilleistung 6 angegebene Referenzprojekt wird nicht bepunktet. Werden für eine der Teilleistungen 1 bis 5 mehr als zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte angegeben, werden ausschließlich die in der Anlage 206 zuerst aufgeführten zwei (2) geeigneten Referenzprojekte bewertet. a) Teilleistung 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume, mindestens Leistungsphasen 3 und 4: Auswahlkriterium 1: Baukosten der Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276 zusammengerechnet: >= 6.500.000,- EUR (brutto) = 5 Punkte; = 3.000.000,- EUR (brutto) = 0 Punkte; < 3.000.000,- EUR (brutto) = Kein geeignetes Referenzprojekt. Soweit die Baukosten der Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276 zusammengerechnet zwischen 3.000.000,- Euro (brutto) und 6.500.000,- Euro (brutto) liegen, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei Baukosten der Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276 von zusammengerechnet 4.750.000,- Euro (brutto) erhält das unternehmensbezogene Referenzprojekt 2,50 Punkte. Auswahlkriterium 2: Das unternehmensbezogene Referenzprojekt muss mindestens eine (1) der nachfolgend genannten besonderen Planungsanforderungen aufweisen. Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung, für deren Erfüllung keine Punkte vergeben werden. Für jede weitere besondere Planungsanforderung, die das Referenzprojekt aufweist, werden 2 Punkte vergeben: Besondere Planungsanforderungen des Referenzprojekts: Die Grundriss- und Erschließungsplanung wurde wesentlich durch besondere betriebliche Prozess-, Alarm-, Einsatz- oder sonstige zeitkritische Funktionsabläufe bestimmt: ja / nein. Bei der Planung waren unterschiedliche Personen-, Fahrzeug-, Material- oder Betriebswege funktional voneinander zu trennen oder aufeinander abzustimmen: ja / nein. Das Referenzprojekt verfügte über funktional voneinander getrennte Bereiche, deren Trennung aufgrund besonderer hygienischer, arbeitsschutzrechtlicher, kontaminationsbezogener oder vergleichbarer betrieblicher Anforderungen planerisch sicherzustellen war: ja / nein. Die Objektplanung erforderte eine besondere räumliche oder konstruktive Koordination fest installierter technischer Anlagen oder Betriebseinrichtungen mit einem Hallenbereich, der Tragstruktur oder der Gebäudehülle: ja / nein. Wird weder "ja" noch "nein" angekreuzt, kann der Auftraggeber nicht feststellen, ob die betreffende besondere Planungsanforderung erfüllt ist. Die betreffende besondere Planungsanforderung bleibt dann bei der Punktebewertung des Referenzprojekts unberücksichtigt. Fortsetzung Ende (Teil 4)***.

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    Beginn der Fortsetzung (Teil 5)***: Die Punkte werden entsprechend der Anzahl der besonderen Planungsanforderungen vergeben, die das Referenzprojekt aufweist: Anzahl erfüllter Planungsanforderungen in dem Referenzprojekt: Keine = Kein geeignetes Referenzprojekt; Eine = 0 Punkte; Zwei = 2 Punkte; Drei = 4 Punkte; Vier = 6 Punkte. Im Auswahlkriterium 2 können je Referenzprojekt maximal 6 Punkte erreicht werden. Zusammen mit den maximal 5 Punkten im Auswahlkriterium 1 können für die Teilleistung 1 je unternehmensbezogenem Referenzprojekt ma-ximal 11 Punkte erreicht werden. Bei höchstens zwei (2) bewerteten unternehmensbezogenen Referenzprojekten kann ein Bewerber für die Teilleistung 1 insgesamt maximal 22 Punkte erzielen. b) Teilleistung 2: Objektplanung Freianlagen, mindestens Leistungsphasen 3 und 4: Auswahlkriterium 1: Kosten der Kostengruppe 500 nach DIN 276: >= 1.000.000,- EUR (brutto) = 5 Punkte; = 300.000,- EUR (brutto) = 0 Punkte; < 300.000,- EUR (brutto) = Kein geeignetes Referenzprojekt. Soweit die Kosten der Kostengruppe 500 nach DIN 276 zwischen 300.000,- Euro (brutto) und 1.000.000,- Euro (brutto) liegen, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei Kosten der Kostengruppe 500 nach DIN 276 von 650.000,- Euro (brutto) erhält das unternehmensbezogene Referenzprojekt 2,50 Punkte. Auswahlkriterium 2: Das unternehmensbezogene Referenzprojekt muss mindestens eine (1) der nachfolgend genannten besonderen Planungsanforderungen aufweisen. Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung, für deren Erfüllung keine Punkte vergeben werden. Für jede weitere besondere Planungsanforderung, die das Referenzprojekt aufweist, werden 2 Punkte vergeben: Besondere Planungsanforderungen des Referenzprojekts: Die Objektplanung Freianlagen wurde wesentlich durch besondere betriebliche Prozess-, Alarm-, Einsatz- oder sonstige zeitkritische Funktionsabläufe bestimmt: ja / nein. Bei der Objektplanung Freianlagen waren unterschiedliche Personen-, Fahrzeug-, Material- oder Betriebswege funktional voneinander zu trennen oder aufeinander abzustimmen: ja / nein. Die Objektplanung Freianlagen umfasste befestigte Außenflächen mit besonderen betrieblichen Anforderungen, beispielsweise Aufstell-, Bewegungs-, Rangier-, Anlieferungs- oder Stellplatzflächen: ja / nein. Wird weder "ja" noch "nein" angekreuzt, kann der Auftraggeber nicht feststellen, ob die betreffende besondere Planungsanforderung erfüllt ist. Die betreffende besondere Planungsanforderung bleibt dann bei der Punktebewertung des Referenzprojekts unberücksichtigt. Die Punkte werden entsprechend der Anzahl der besonderen Planungsanforderungen vergeben, die das Referenzprojekt aufweist: Anzahl erfüllter Planungsanforderungen in dem Referenzprojekt: Keine = Kein geeignetes Referenzprojekt; Eine = 0 Punkte; Zwei = 2 Punkte; Drei = 4 Punkte. Im Auswahlkriterium 2 können je Referenzprojekt maximal 4 Punkte erreicht werden. Zusammen mit den maximal 5 Punkten im Auswahlkriterium 1 können für die Teilleistung 2 je unternehmensbezogenem Referenzprojekt maximal 9 Punkte erreicht werden. Bei höchstens zwei (2) bewerteten unternehmensbezogenen Referenzprojekten kann ein Bewerber für die Teilleistung 2 insgesamt maximal 18 Punkte erzielen. c) Teilleistung 3: Tragwerksplanung, mindestens Leistungsphasen 3 und 4: Auswahlkriterium 1: Kosten der Kostengruppe 300 nach DIN 276: >= 4.800.000,- EUR (brutto) = 5 Punkte; = 2.000.000,- EUR (brutto) = 0 Punkte; < 2.000.000,- EUR (brutto) = Kein geeignetes Referenzprojekt. Soweit die Kosten der Kostengruppe 300 nach DIN 276 zwischen 2.000.000,- Euro (brutto) und 4.800.000,- Euro (brutto) liegen, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei Kosten der Kostengruppe 300 nach DIN 276 von 3.400.000,- Euro (brutto) erhält das unternehmensbezogene Referenzprojekt 2,50 Punkte. Auswahlkriterium 2: Das unternehmensbezogene Referenzprojekt muss mindestens eine (1) der nachfolgend genannten besonderen Planungsanforderungen aufweisen. Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung, für deren Erfüllung keine Punkte vergeben werden. Für jede weitere besondere Planungsanforderung, die das Referenzprojekt aufweist, werden 2 Punkte vergeben: Besondere Planungsanforderungen des Referenzprojekts: Gegenstand der Tragwerksplanung war ein Hallenbereich mit stützenfreien oder stützenarmen Nutzflächen und besonderen Anforderungen aus der Nutzung durch Fahrzeuge, Maschinen oder technische Betriebseinrichtungen: ja / nein. Die Tragwerksplanung umfasste konstruktiv miteinander zu verbindende Gebäudebereiche mit unterschiedlichen Tragwerksgeometrien oder Tragsystemen, beispielsweise einen Hallenbereich in Verbindung mit einem mehrgeschossigen Gebäudebereich oder einem Turm: ja / nein. Bei der Tragwerksplanung waren fest installierte technische Anlagen oder Betriebseinrichtungen konstruktiv zu berücksichtigen, insbesondere durch besondere Lastannahmen, Befestigungs- oder Abhängepunkte, Aussparungen, Durchbrüche oder gesonderte Fundamentierungen: ja / nein. Wird weder "ja" noch "nein" angekreuzt, kann der Auftraggeber nicht feststellen, ob die betreffende besondere Planungsanforderung erfüllt ist. Die betreffende besondere Planungsanforderung bleibt dann bei der Punktebewertung des Referenzprojekts unberücksichtigt. Für die Punktevergabe gilt die Tabelle zur Teilleistung 2 entsprechend. Im Auswahlkriterium 2 können je Referenzprojekt maximal 4 Punkte erreicht werden. Zusammen mit den maximal 5 Punkten im Auswahlkriterium 1 können für die Teilleistung 3 je unternehmensbezogenem Referenzprojekt maximal 9 Punkte erreicht werden. Bei höchstens zwei (2) bewerteten unternehmensbezogenen Referenzprojekten kann ein Bewerber für die Teilleistung 3 insgesamt maximal 18 Punkte erzielen. Ende der Fortsetzung (Teil 5)***.

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    Beginn der Fortsetzung (Teil 6)***: d) Teilleistung 4: Technische Ausrüstung HLS, mindestens Leistungsphasen 3 und 4: Auswahlkriterium 1: Kosten der Kostengruppen 410, 420 und 430 nach DIN 276 zusammengerechnet: >= 900.000,- EUR (brutto) = 5 Punkte; = 400.000,- EUR (brutto) = 0 Punkte; < 400.000,- EUR (brutto) = Kein geeignetes Referenzprojekt. Soweit die Kosten der Kostengruppen 410, 420 und 430 nach DIN 276 zusammengerechnet zwischen 400.000,- Euro (brutto) und 900.000,- Euro (brutto) liegen, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei zusammengerechneten Kosten der Kostengruppen 410, 420 und 430 nach DIN 276 von 650.000,- Euro (brutto) erhält das unternehmensbezogene Referenzprojekt 2,50 Punkte. Auswahlkriterium 2: Das unternehmensbezogene Referenzprojekt muss mindestens eine (1) der nachfolgend genannten besonderen Planungsanforderungen aufweisen. Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung, für deren Erfüllung keine Punkte vergeben werden. Für jede weitere besondere Planungsanforderung, die das Referenzprojekt aufweist, werden 2 Punkte vergeben: Besondere Planungsanforderungen des Referenzprojekts: Gegenstand der Planung war eine Abgasabsaugungs- oder Abluftanlage für eine Fahrzeug-, Geräte-, Werkstatt- oder sonstige Betriebshalle: ja / nein. Gegenstand der Planung waren sanitär- oder raumlufttechnische Anlagen für funktional oder hygienisch voneinander zu trennende Bereiche: ja / nein. Gegenstand der Planung war eine Wärmeversorgungsanlage, bei der unterschiedliche Nutzungsbereiche, Betriebszeiten oder Temperaturanforderungen technisch aufeinander abzustimmen waren: ja / nein. Wird weder "ja" noch "nein" angekreuzt, kann der Auftraggeber nicht feststellen, ob die betreffende besondere Planungsanforderung erfüllt ist. Die betreffende besondere Planungsanforderung bleibt dann bei der Punktebewertung des Referenzprojekts unberücksichtigt. Für die Punktevergabe gilt die Tabelle zur Teilleistung 2 entsprechend. Im Auswahlkriterium 2 können je Referenzprojekt maximal 4 Punkte erreicht werden. Zusammen mit den maximal 5 Punkten im Auswahlkriterium 1 können für die Teilleistung 4 je unternehmensbezogenem Referenzprojekt maximal 9 Punkte erreicht werden. Bei höchstens zwei (2) bewerteten un-ternehmensbezogenen Referenzprojekten kann ein Bewerber für die Teilleistung 4 insgesamt maximal 18 Punkte erzielen. e) Teilleistung 5: Technische Ausrüstung ELT, mindestens Leistungsphasen 3 und 4: Auswahlkriterium 1: Kosten der Kostengruppen 440, 450 und 460 nach DIN 276 zusammengerechnet: >= 700.000,- EUR (brutto) = 5 Punkte; = 200.000,- EUR (brutto) = 0 Punkte; < 200.000,- EUR (brutto) = Kein geeignetes Referenzprojekt. Soweit die Kosten der Kostengruppen 440, 450 und 460 nach DIN 276 zusammengerechnet zwischen 200.000,- Euro (brutto) und 700.000,- Euro (brutto) liegen, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei zusammengerechneten Kosten der Kostengruppen 440, 450 und 460 nach DIN 276 von 450.000 Euro (brutto) erhält das unternehmensbezogene Referenzprojekt 2,50 Punkte. Auswahlkriterium 2: Das unternehmensbezogene Referenzprojekt muss mindestens eine (1) der nachfolgend genannten besonderen Planungsanforderungen aufweisen. Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung, für deren Erfüllung keine Punkte vergeben werden. Für jede weitere besondere Planungsanforderung, die das Referenzprojekt aufweist, werden 2 Punkte vergeben: Besondere Planungsanforderungen des Referenzprojekts: Gegenstand der Planung waren Anlagen zur Notstromversorgung oder unterbrechungsfreien Stromversorgung mit besonderen Anforderungen an die Ausfall-, Betriebs- oder Versorgungssicherheit: ja / nein. Gegenstand der Planung waren Brandmelde-, Alarmierungs-, Zutrittskontroll- oder sonstige Sicherheitssysteme, die mit weiteren technischen Anlagen oder der Gebäudestruktur abzustimmen waren: ja / nein: Gegenstand der Planung war eine Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge oder sonstige Betriebsmittel: ja / nein. Wird weder "ja" noch "nein" angekreuzt, kann der Auftraggeber nicht feststellen, ob die betreffende besondere Planungsanforderung erfüllt ist. Die betreffende besondere Planungsanforderung bleibt dann bei der Punktebewertung des Referenzprojekts unberücksichtigt. Für die Punktevergabe gilt die Tabelle zur Teilleistung 2 entsprechend. Im Auswahlkriterium 2 können je Referenzprojekt maximal 4 Punkte erreicht werden. Zusammen mit den maximal 5 Punkten im Auswahlkriterium 1 können für die Teilleistung 5 je unternehmensbezogenem Referenzprojekt maximal 9 Punkte erreicht werden. Bei höchstens zwei (2) bewerteten unternehmensbezogenen Referenzprojekten kann ein Bewerber für die Teilleistung 5 insgesamt maximal 18 Punkte erzielen. Gesamtpunktzahl: Die für die Auswahlkriterien 1 und 2 erzielten Punkte werden zunächst für jedes unternehmensbezogene Referenzprojekt addiert. Anschließend werden die Punkte sämtlicher bewerteter Referenzprojekte der Teilleistungen 1 bis 5 zu einer Gesamtpunktzahl des Bewerbers addiert. Dabei können folgende Höchstpunktzahlen erreicht werden Teilleistung 1 Objektplanung Gebäude und Innenräume = 11 Punkte (Höchstpunktzahl je Referenzprojekt = 2 (Höchstens bewertete Referenzprojekte) = 22 Punkte (Höchstzahl je Teilleitung). Teilleistung 2 Objektplanung Freianlagen = 9 Punkte ( Höchstpunktzahl je Referenzprojekt) = 2 (Höchstens bewertete Referenzprojekte) = 18 Punkte (Höchstzahl je Teilleistung). Teilleistung 3 Tragwerksplanung = 9 Punkte (Höchstpunktzahl je Referenzprojekt) = 2 (Höchstens bewertete Referenzprojekte) = 18 Punkte (Höchstzahl je Teilleitung). Fortsetzung Ende (Teil 6)***.

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Beginn der Fortsetzung (Teil 7)***: Teilleistung 4 Technische Ausrüstung HLS = 9 Punkte (Höchstpunktzahl je Referenzprojekt) = 2 (Höchstens bewertete Referenzprojekte = 18 Punkte (Höchstzahl je Teilleistung). Teilleistung 5 Technische Ausrüstung ELT = 9 Punkte (Höchstpunktzahl je Referenzprojekt = 2 (Höchstens bewertete Referenzprojekte) = 18 Punkte (Höchstzahl je Teilleistung). Gesamtpunktzahl = 94 Punkte. Für das unternehmensbezogene Referenzprojekt der Teilleistung 6 werden keine Punkte vergeben. Das Referenzprojekt muss ausschließlich die für die Teilleistung 6 festgelegten Mindestanforderungen erfüllen. Die Bewerber werden anhand der jeweils erreichten Gesamtpunktzahl in eine Rangfolge gebracht. Der Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält Rang 1. Die weiteren Rangstellen bestimmen sich in absteigender Reihenfolge nach der jeweils erzielten Gesamtpunktzahl. Die drei (3) geeigneten Bewerber mit den höchsten Gesamtpunktzahlen werden als Bieter zur Angebots- und Verhandlungsphase zugelassen. Je unternehmensbezogenen Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Diese Projektblätter sind rein informatorischer Natur. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei (3) Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV); weil der Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist mehr als 36 Monate und 0 Tage beträgt. Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden, insbesondere weil die Bewerber und der Auftraggeber hierdurch dasselbe Verständnis von dem maßgeblichen Erbringungszeitraum haben. Der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" zu verwenden. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen. Für den Fall, dass nach Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der vorstehenden Auswahlmethode mehrere Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Punktgleichheit auf einem der hinteren Ränge liegen und der Auftraggeber eine bestimmte Anzahl von Bewerbern zur Angebotsabgabe auffordern möchte, entscheidet das Los unter indirekter notarieller Aufsicht, welcher dieser Bewerber / welche dieser Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert wird, damit die bestimmte Anzahl nicht überschritten wird. Gibt es mehr als die Mindestzahl an Bewerbern, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestanforderungen entsprechenden (geeigneten) Teilnahmeantrag eingereicht haben, behält sich der Auftraggeber aus Gründen des Wettbewerbs vor, mehr als die geplante Mindestzahl an Bewerbern zu der Angebots- und Verhandlungsphase zuzulassen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von drei (3) liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung ver-fügen und die aufgestellten Mindestanforderungen erfüllen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV). Ende der Fortsetzung (Teil 7)***.

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Unternehmensbezogene Referenzprojekte: 1. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag für die nachfolgend dargestellten Teilleistungen 1 bis 6 jeweils mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt über früher ausgeführte Leistungen einzureichen. Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte dürfen dabei mit den persönlichen Referenzprojekten des Projektteams übereinstimmen. Kombinierbarkeit der Referenzen Der Nachweis der unternehmensbezogenen Referenzprojekte für die Teilleistungen 1 bis 6 kann durch dasselbe Referenzprojekt oder durch unterschiedliche Referenzprojekte erfolgen. Ein Referenzprojekt kann für mehrere Teilleistungen verwendet werden, sofern es die für die jeweilige Teilleistung festgelegten Mindestanforderungen vollständig erfüllt. a) Teilleistung 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume, abgeschlossene Leistungsphasen 3 und 4: Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt über früher ausgeführte Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume einzureichen. Das unternehmensbezogene Referenzprojekt muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Gegenstand des unternehmensbezogenen Referenzprojekts waren Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach § 34 Abs. 1 HOAI für den Neubau eines Nichtwohngebäudes. - Die im Referenzprojekt erbrachten Planungsleistungen müssen zu einem abgeschlossenen Planungsergebnis der Leistungsphasen 3 und 4 geführt haben. Das Planungsergebnis musste eine hinreichende Grundlage dafür bilden, dass darauf aufbauend die Ausführungsplanung entsprechend der Leistungsphase 5 durch den Referenznehmer oder einen Dritten erbracht werden konnte. Nicht erforderlich ist, dass der Referenznehmer sämtliche in Anlage 10 zur HOAI aufgeführten Grundleistungen der Leistungsphasen 3 und 4 erbracht hat. Die Erbringung Besonderer Leistungen ist ebenfalls nicht erforderlich. Der Bewerber hat in der Anlage 206 durch Ankreuzen von "ja" oder "nein" zu bestätigen, ob die im Referenzprojekt erbrachten Planungsleistungen zu einem abgeschlossenen Planungsergebnis der Leistungsphasen 3 und 4 geführt haben, das eine hinreichende Grundlage dafür bildete, dass darauf aufbauend die Ausführungsplanung entsprechend der Leistungsphase 5 durch den Referenznehmer oder einen Dritten erbracht werden konnte. - Das unternehmensbezogene Referenzprojekt muss mindestens eine (1) der folgenden besonderen Planungsanforderungen aufweisen: a) Die Grundriss- und Erschließungsplanung wurde wesentlich durch besondere betriebliche Prozess-, Alarm-, Einsatz- oder sonstige zeitkritische Funktionsabläufe bestimmt. b) Bei der Planung waren unterschiedliche Personen-, Fahrzeug-, Material- oder Betriebswege funktional voneinander zu trennen oder aufeinander abzustimmen. c) Das Referenzprojekt verfügte über funktional voneinander getrennte Bereiche, deren Trennung aufgrund besonderer hygienischer, arbeitsschutzrechtlicher, kontaminationsbezogener oder vergleichbarer betrieblicher Anforderungen planerisch sicherzustellen war. d) Die Objektplanung erforderte eine besondere räumliche oder konstruktive Koordination fest installierter technischer Anlagen oder Betriebseinrichtungen mit einem Hallenbereich, der Tragstruktur oder der Gebäudehülle. Der Bewerber hat in der Anlage 206 durch Ankreuzen der entsprechenden Auswahlkästchen anzugeben, welche der vorstehenden besonderen Planungsanforderungen das Referenzprojekt aufweist. Es ist mindestens eine (1) besondere Planungsanforderung anzukreuzen. Sofern das Referenzprojekt mehrere besondere Planungsanforderungen aufweist, können mehrere Auswahlkästchen angekreuzt werden. - Erbringungszeitraum - Die Leistungsphase 3 darf nicht vor dem 01.01.2022 begonnen und die Leistungsphase 4 muss spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein. Anzugeben sind das Anfangs-Datum der Leistungsphase 3 und das End-Datum der Leistungsphase 4. Die Datumsangaben sind grundsätzlich taggenau im Format TT.MM.JJJJ vorzunehmen. Sofern die Einhaltung der jeweiligen Mindestanforderung auch anhand der Angabe von Monat und Jahr zweifelsfrei festgestellt werden kann, ist sowohl für den Beginn als auch für das Ende der jeweiligen Leistungsphase ausnahmsweise auch die Angabe von Monat und Jahr (MM.JJJJ) ausreichend. - Die in der Kostenberechnung ausgewiesenen Baukosten der Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276 betrugen zusammengerechnet mindestens 3.000.000,- EUR (brutto). b) Teilleistung 2: Objektplanung Freianlagen, abgeschlossene Leistungsphasen 3 und 4: Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt über früher ausgeführte Objektplanungsleistungen Freianlagen einzureichen. Das unternehmensbezogene Referenzprojekt muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Gegenstand des unternehmensbezogenen Referenzprojekts waren Objektplanungsleistungen Freianlagen nach § 39 Abs. 1 HOAI im Zusammenhang mit dem Neubau eines Nichtwohngebäudes. - Die im Referenzprojekt erbrachten Planungsleistungen müssen zu einem abgeschlossenen Planungsergebnis der Leistungsphasen 3 und 4 geführt haben. Das Planungsergebnis musste eine hinreichende Grundlage dafür bilden, dass darauf aufbauend die Ausführungsplanung entsprechend der Leistungsphase 5 durch den Referenznehmer oder einen Dritten erbracht werden konnte. Nicht erforderlich ist, dass der Referenznehmer sämtliche in Anlage 11 zur HOAI aufgeführten Grundleistungen der Leistungsphasen 3 und 4 erbracht hat. Die Erbringung Besonderer Leistungen ist ebenfalls nicht erforderlich. Fortsetzung folgt***.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat; oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist; und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Wörtliche Zitate aus der Leistungsbeschreibung

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Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).

Sicherheiten / Bürgschaften

Sicherheitsleistungen: Mitwirken bei der Freigabe von Einbehalten oder Bürgschaften nach Ablauf der Gewährleistung.
Quelle: Bekanntmachung der Vergabestelle
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Wörtliche Zitate aus öffentlichen Bekanntmachungen nach § 5 UrhG (amtliche Werke) und § 51 UrhG (Zitatrecht). Wir prüfen nicht die Richtigkeit der Vergabestellen-Angaben und geben keine Eignungsempfehlung ab. Die vollständige Bekanntmachung ist direkt bei der Vergabestelle und in der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de) einsehbar.

Verfahrensverlauf

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  3. Vergabeergebnis

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Preiseinschätzung

Basierend auf 16.110 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 124.366 €
Median 311.205 €
Oberes Quartil 815.268 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Vergabeunterlagen

Direkt beim Original-Portal abrufbar.

1.205.652 €
Geschätzter Wert
3,2× Branchen-Median

Angebotsfrist 15.10.2026, 13:00 Uhr (noch 17 Tage)
Vergabenummer 260519
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch KI
Standort Waldsee, Rheinland-Pfalz
Veröffentlicht 26.09.2026
CPV-Codes (9) 71000000 · Architektur und Ingenieurwesen
71200000 · Architektur und Ingenieurwesen
71210000 · Architektur und Ingenieurwesen
71220000 · Architektur und Ingenieurwesen
71221000 · Architektur und Ingenieurwesen
71222000 · Architektur und Ingenieurwesen
71240000 · Architektur und Ingenieurwesen
71300000 · Architektur und Ingenieurwesen
71320000 · Architektur und Ingenieurwesen
(Was ist das?)
Erfüllungsort Waldsee
Laufzeit 30.12.2026 – 31.12.2029
Frist für Rückfragen 28.09.2026
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Ø Bieter in der Branche 4.1
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 280.818 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 109.364 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 44 Tage
Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 41%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Rheinland-Pfalz
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Verbandsgemeinde Rheinauen. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Mainz

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 27.09.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Original-Bekanntmachung

Diese Vergabe ist auch auf TED EU veröffentlicht — mit Originaldokumenten und allen Sprachfassungen:

Vergabestelle

Verbandsgemeinde Rheinauen · Waldsee