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Fachplanung Technische Ausrüstung HLS Anlagengruppen 1 bis 3, Erweiterung Grundschule Maxdorf (Haidwaldschule)
Ortsgemeinde Maxdorf, vertreten durch die Verbandsgemeinde Maxdorf · Maxdorf · Rheinland-Pfalz · Kommunaler Auftraggeber
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Gegenstand der Ausschreibung sind die Planungs- und Überwachungsleistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1 bis 3 zur Erweiterung der Grundschule Maxdorf in 67133 Maxdorf. Die Planung und Überwachung umfasst Grundleistungen und Besondere Leistungen des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53, 55 i. V. m. Anlage 15.1 und 15.2 HOAI für die Anlagengruppen (AG) 1-Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, AG 2-Wärmeversorgungsanlagen und AG 3-Lufttechnische Anlagen. Im Rahmen der Umsetzung des Schulentwicklungsplanes beabsichtigt die Ortsgemeinde (OG) Maxdorf, vertreten durch die Verbandsgemeinde (VG) Maxdorf, die Erweiterung der Haidwald- schule im laufenden Schulbetrieb. Die Schule verfügt im Schuljahr 2021/22 über ca. 306 Schülerinnen und Schüler in den Klassenstufen 1-4. Das umzusetzende gesamte Raumprogramm der GS soll ca. 2075 m² NF betragen, die im Bestand und dem Neubau nachgewiesen werden sollen. Derzeit sind in einem Gebäude von 1938 ca. 1.034 m² genutzt. Der Neubaubedarf liegt demnach bei ca. 1041 m². Ziel ist die Realisierung eines Erweiterungsbaus mit guten funktionalen und gestalterischen Qualitäten. Für die Objektplanung Gebäude und Innenräume wurde bereits ein Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 durchgeführt. Der Verfasser des Beitrags des 1. Preises wurde mit den entsprechenden Leistungen beauftragt. Das Gesamtprojekt gliedert sich in zwei Teilprojekte. Zum einen den Erweiterungsbau, zum anderen die Sanierung des Altbauteils. Im vorliegenden Verfahren geht es ausschließlich um den Projektteil des Erweiterungsbaus. Das Raumprogramm des Erweiterungsbaus erfasst ca. 1.041 qm Nutzfläche. Die Planungsleistungen umfassen sämtliche Leistungsphasen von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung, wobei die Beauftragung und Leistungserbringung stufenweise erfolgt. Die Bearbeitungsstufe I (= Auftragsstufe 1) reicht von der Grundlagenermittlung bis zur Genehmigungsplanung (LP 1 bis 4). Die Bearbeitungsstufe II (=
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KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand sind Planungs- und Überwachungsleistungen der technischen Ausrüstung (HLS) für den Erweiterungsbau einer Grundschule.
- Die Leistungen umfassen sämtliche Leistungsphasen der HOAI, gestaffelt in zwei Bearbeitungsstufen.
- Es handelt sich um die Erweiterung der Haidwaldschule in Maxdorf mit ca. 1.041 m² Nutzfläche im Erweiterungsbau.
- Die Beauftragung erfolgt stufenweise, beginnend mit Grundlagenermittlung bis Genehmigungsplanung (LP 1-4).
Gesucht werden Fachplanungs- und Überwachungsleistungen für technische Ausrüstung (HLS) für den Erweiterungsbau einer Grundschule.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Aufgrund des geschätzten Auftragswerts der zu vergebenden Leistungen erfolgt die Ausschreibung zur Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppe 1 bis 3 europaweit in einem Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb. Der Teilnahmewettbewerb dient der Auswahl der Bewerber, die vom Auftraggeber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Auswahl erfolgt anhand der bekanntgemachten Auswahl- und Eignungskriterien und der von den Bewerbern eingereichten Teilnahmeunterlagen. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs erfolgt mit den ausgewählten Bewerbern das Verhandlungsverfahren. Das Verhandlungsverfahren besteht aus der Einreichung von Erst-Angeboten, mindestens eines Bieter- und Verhandlungsgespräches sowie der endgültigen Angebotsabgabe. Die Angebotsprüfung und Wertung erfolgt anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen, den eingereichten Angebotsunterlagen sowie den bekanntgemachten Zuschlagskriterien. Für das Zuschlagskriterium Preis ist das Honorarangebot gemäß dem endgültigen Angebot maßgebend, die Bewertung der Zuschlagskriterien Herangehensweise, Projektorganisation sowie Kosten- und Terminkontrolle erfolgt anhand der mit den Erst-Angeboten gemachten Angaben nebst den Erläuterungen im Bieter- und Verhandlungsgespräch. Ergänzend wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Das Verfahren folgt den einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen, insbesondere den Regelungen des GWB und der VgV unter Anwendung der Besonderen Vorschriften gemäß §§ 73 ff VgV.“
3–5 Bewerber zugelassen
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die 134, 135 GWB.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 08.12.2023 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 154 Tage nach Fristende
Auftragnehmer HALTER Ingenieurbüro für Gebäudetechnik GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 10.169 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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