Expressverkehr Ostbayern (EVO)
KI Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für den Schienenpersonennahverkehr auf der Linie RE 2 von München nach Hof.
Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) — Freie Hansestadt Bremen, Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung — Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Lot-Detail aus Schwester-Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (gleiche procedure_id).
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Vergabe von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) der Regionallinien „RB 33 Cuxhaven - Bremerhaven - Bremervörde - Buxtehude“ und optional "RB 34 Bremervörde - Stade" für den Zeitraum von Dezember 2027 bis Dezember 2037 (RB 33) bzw. für den Zeitraum von Dezember 2028 bis Dezember 2037 (RB 34) zzgl. einer jeweiligen Verlängerungsoption um bis zu zwei weitere Jahre; Leistungsumfang ca. 2 010 000 Zugkilometer/ Jahr. Für die Leistungserbringung werden die einzusetzenden Fahrzeuge sowie bestimmte Leistungen der präventiven und korrektiven Instandhaltung von der LNVG beigestellt. — Vergabe von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) der Regionallinien „RE 5 Cuxhaven - Stade - Hamburg“ für den Zeitraum von Dezember 2027 bis Dezember 2037 (zzgl. einer Verlängerungsoption um bis zu zwei weitere Jahre); Leistungsumfang ca. 1 590 000 Zugkilometer/ Jahr. Für die Leistungserbringung werden die einzusetzenden Fahrzeuge sowie bestimmte Leistungen der präventiven und korrektiven Instandhaltung von der LNVG beigestellt. — Vergabe von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) der Regionallinien "RB 39 Lüneburg - Soltau“ für den Zeitraum von Dezember 2028 bis Dezember 2033 (zzgl. einer Verlängerungsoption um bis zu zwei weitere Jahre); Leistungsumfang ca. 690 000 Zugkilometer/ Jahr. Für die Leistungserbringung sind die Fahrzeuge vom künftigen Betreiber bereitzustellen und instandzuhalten. Der Einsatz von Gebrauchtfahrzeugen ist zulässig; nähere Angaben zu den Anforderungen an die Fahrzeuge ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
Ergänzende Informationen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 1× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
95 Wertungspunkte (inkl. geforderter Mindestqualitäten)
5 Wertungspunkte für zusätzlich angebotene Qualitäten
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Auftrag wurde zugeschlagen · 329 Tage nach Fristende
1 Veröffentlichung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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