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Sanierung Carl-Orff-Gymnasium Unterschleißheim - Planung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, Leistungsphasen 2-3 und 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Zweckverband Staatliche weiterführende Schulen in Unterschleißheim · Unterschleißheim · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 02.11.2026, 11:00 Uhr (noch 30 Tage)
Beschreibung
Der Zweckverband Staatliche weiterführende Schulen in Unterschleißheim beabsichtigt die abschnittsweise Sanierung und Umstrukturierung von Teilbereichen des Carl-Orff-Gymnasiums in Unterschleißheim. Die von der bestehenden Baugenehmigung erfassten offenen Lernlandschaften umfassen eine Fläche von insgesamt bis zu 400 m². Im Rahmen der weiteren Projektvorbereitung wurde jedoch festgestellt, dass darüber hinaus Sanierungsbedarf in angrenzenden Unterrichts-, Flur-, Erschließungs- und Nebenflächen besteht. Zusätzlich sind die erforderlichen brandschutztechnischen und gebäudetechnischen Anpassungen zu berücksichtigen. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird daher von einer insgesamt betroffenen Sanierungsfläche von ca. 800 bis 1.000 m² ausgegangen. Die abschließende Abgrenzung und Ermittlung der Sanierungsfläche sowie die Konkretisierung des Maßnahmenumfangs sollen im Rahmen der Vor- und Entwurfsplanung erfolgen. Die bauliche Umsetzung soll abschnittsweise und im laufenden Schulbetrieb erfolgen. Nach aktuellem Stand ist folgende Gliederung vorgesehen: - BA 1: 1. Obergeschoss, - BA 2: Erdgeschoss, Teilbereich 1, - BA 3: Erdgeschoss, Teilbereich 2. Die räumliche Abgrenzung, Zusammensetzung und Reihenfolge der Bauabschnitte sind im Rahmen der weiteren Planung zu überprüfen und fortzuschreiben. Änderungen können sich insbesondere aus dem Planungsergebnis, den Anforderungen des laufenden Schulbetriebs, dem erforderlichen Bauablauf sowie aus förderrechtlichen Rahmenbedingungen ergeben. Für die Maßnahme werden Kosten (KG 300+400, Stand August 2026) in Höhe von ca. 5,50 Mio. € brutto geschätzt. Nach derzeitigem Planungsstand sind folgende Projektmeilensteine vorgesehen: - Beginn der Planungsleistungen: März 2027, - Beginn der baulichen Umsetzung: Februar 2028, - Voraussichtliche Fertigstellung: Februar 2030. Die genannten Termine stellen den derzeit vorgesehenen Rahmenterminplan dar und sind im Zuge der weiteren Planung, insbesondere unter Berücksichtigung der Bauabschnittsbildun
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Planung der Technischen Ausrüstung (Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8) für die Sanierung des Carl-Orff-Gymnasiums.
- Beauftragt werden die Leistungsphasen 2-3 und 5-9 gemäß HOAI, mit stufenweisem Abruf der Leistungsphasen 3 und 5-9.
- Die Sanierungsfläche beträgt ca. 800-1.000 m², die bauliche Umsetzung ist in drei Bauabschnitten geplant.
- Die geschätzten Baukosten (KG 300+400) betragen ca. 5,50 Mio. € brutto.
- Beginn der Planungsleistungen ist für März 2027 vorgesehen, die bauliche Umsetzung soll im Februar 2028 starten.
Gesucht wird die Planung der Technischen Ausrüstung (Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8) für die Sanierung des Carl-Orff-Gymnasiums in Unterschleißheim.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Personelle Besetzung - Gewichtung 50% 50 %Qualität
Personelle Besetzung
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Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 30% 30 %Qualität
Fachtechnische Lösungsansätze
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Honorarangebot - Gewichtung 20% 20 %Preis
Honorarangebot
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 45 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Der Auftraggeber behält sich vor, den entsprechenden Nachweis für die Berufshaftpflichtversicherung vor der Zuschlagserteilung nachzufordern.
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 1. Erklärung über den durchschnittlichen Umsatz netto des Bewerbers für die auszuschreibenden Leistungen in den letzten 3 Jahren von 2023 bis 2025 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) - Wichtung 5 %. Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt: - Jahresmittel ≥ 200.000 EUR/a (5 Punkte), - Jahresmittel < 200.000 EUR/a und ≥ 100.000 EUR/a (2,5 Punkte), - Jahresmittel < 100.000 EUR/a (0 Punkte).
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 46 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV: Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2023-2025) erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (brutto, Kgr. 410+420+430 DIN 276), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 3. Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren von 2021 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. - Wichtung 90 %. Referenzprojekte die vor 2021 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Für die Maximalpunktzahl sollten für alle Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein: — Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Sanierungsmaßnahme. → wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. — Durch den Bewerber wurden die Anlagengruppen 1, 2 und 3 (gem. § 53 HOAI) erbracht. → maximal 5 Punkte anteilig; bei geringeren Anlagengruppen wird Punktezahl linear interpoliert. — Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 410+420+430 ≥ 500.000 € brutto. → maximal 5 Punkte anteilig; bei geringerer Größenordnung wird Punktezahl linear interpoliert. — Durch den Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-3 und 5-8 gemäß § 55 HOAI erbracht. → maximal 5 Punkte anteilig; bei geringerem Leistungsumfang wird Punktezahl linear interpoliert. — Das Referenzprojekt befindet sich in Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen. → wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. Projektspezifische Kriterien: — EIN Referenzprojekt wurde unter laufendem Betrieb abgewickelt. → wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. — EIN Referenzprojekt wurde in mindestens zwei räumlich oder zeitlich getrennten Bauabschnitten realisiert. → wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. — Bei EINEM Referenzprojekt handelt es sich um eine brandschutztechnische Sanierung. → wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. Es können 25 Punkte je Referenzprojekt sowie max. 15 Punkte für die projektspezifische Kriterien erreicht werden. Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 5 Punkte für Umsatz + max. 5 Punkte für Mitarbeiterzahl + 3 x max. 25 Punkte für Referenzprojekte + max. 15 Punkte für projektspezifische Kriterien). Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlagen C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 44 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: 1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil). 2.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung. 3.) Eigenerklärung, dass ein Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Ingenieur:in zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 2 VgV) vorliegt. Der Auftraggeber behält sich vor, den entsprechenden Qualifikationsnachweis vor der Zuschlagserteilung nachzufordern. 4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen. 5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB. 6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB. 7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. 8.) Erklärung zur Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen. 9.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 5.) bis 8.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind. 10.) Erklärung zum Russlandbezug des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen. 11.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen. 12.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
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Durchschnittliche Personalstärke
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2023 bis 2025 für die auszuschreibenden Leistungen in Bezug auf technisch ausgerichtete Aufgabenbereiche (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) - Wichtung 5 %. Die zu vergebenden Punkte für technische Mitarbeitende (Ingenieure/Architekten, staatlich geprüfte Techniker, Meister u. ä.) werden wie folgt abgestuft: - durchschnittlich ≥ 3 Technische Mitarbeiter (5 Punkte), - durchschnittlich < 3 Technische Mitarbeiter (0 Punkte).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: — Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). — Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Wertung
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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