Der Bewerber hat mindestens drei geeignete Referenzen über den produktiven Einsatz der angebotenen Process-Mining-Plattform oder einer Produkt- oder Vorgängerversion nachzuweisen. Bei einer Produkt- oder Vorgängerversion muss diese hinsichtlich der für die jeweilige Referenz geltend gemachten Funktionalitäten technisch im Wesentli-chen vergleichbar sein. Die Referenzen müssen aus den letzten fünf Jahren stammen. Reine Proof-of-Concept-, Test- oder Pilotinstallationen ohne produktiven Einsatz werden nicht als Referenz anerkannt.
Eine Referenz kann mehrere der nachfolgend genannten Mindestanforderungen gleichzeitig erfüllen.
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1. Vergleichbares Einsatzumfeld
2. Integration heterogener Quellsysteme
3. Verarbeitung großer Datenmengen
4. Produktive Process-Mining-Funktionalitäten
Es ist nicht erforderlich, für jede Mindestanforderung eine gesonderte Referenz vorzulegen. (s. Anlage 3 TNW)