Offenes Verfahren Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Ausschreibung der kommunalen Gebäude- und Inventarversicherungen der Gemeinde Barsbüttel

Gemeinde Barsbüttel · Barsbüttel · Schleswig-Holstein · Kommunaler Auftraggeber

Angebote bis 02.11.2026, 10:00 Uhr (noch 6 Tage)

Angebotsfrist
02.11.2026, 10:00 Uhr
noch 6 Tage
Auftragswert
nicht veröffentlicht
Verfahren
Offenes Verfahren
Veröffentlicht
04.10.2026
Zu den Vergabeunterlagen auf deutsche-evergabe.de

Beschreibung

Die Gemeinde Barsbüttel schreibt im Rahmen eines EU-weiten offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV die Vergabe von kommunalen Gebäude- und Inventarversicherungen aus. Gegenstand der Beschaffung ist die Gewährung umfassenden Versicherungsschutzes für den gemeindlichen Gebäude- und Inventarbestand. Der Versicherungsschutz umfasst in der Gebäudeversicherung insbesondere die Gefahren Feuer, Leitungswasser sowie Sturm/Hagel und in der Inventarversicherung insbesondere die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel sowie Einbruchdiebstahl/Vandalismus.

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Branche: Finanz- & Versicherungsdienstleistungen

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Vergabe von kommunalen Gebäude- und Inventarversicherungen für die Gemeinde Barsbüttel.
  • Umfassender Versicherungsschutz für Gebäude (Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel) und Inventar (Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl/Vandalismus).
  • EU-weiter offenes Vergabeverfahren gemäß § 15 VgV.
  • Bieter müssen umfassende Versicherungslösungen anbieten können.

Die Gemeinde Barsbüttel sucht einen umfassenden Versicherungsschutz für ihren Gebäude- und Inventarbestand.

Dies beinhaltet Deckungen für Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Einbruchdiebstahl/Vandalismus. Das Verfahren ist ein EU-weiter offener Wettbewerb.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Ausschreibung der kommunalen Gebäude- und Inventarversicherungen der Gemeinde Barsbüttel
  • Preiskriterium 100 Pkt.
    Preis

    Preis

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Berufsregister

    Hinweis: Die vorstehende Bezeichnung beruht auf der Auswahlstruktur der Vergabeplattform. Maßgebliches Eignungskriterium ist:

    Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV)

    Gegenstand der Ausschreibung ist der Einkauf von Versicherungsschutz. Bieter kann unabhängig von seiner Rechtsform nur ein Versicherungsunternehmen sein, das zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts in Deutschland berechtigt ist. Erforderlich ist eine Erlaubnis der BaFin nach § 8 VAG oder bei einem in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder EWR-Vertragsstaat zugelassenen Versicherungsunternehmen die Berechtigung zur Geschäftstätigkeit in Deutschland nach Maßgabe der §§ 61 ff. VAG.

    Ganze Anforderung lesenWeniger anzeigen

    Für das Versicherungsunternehmen kann ein Versicherungsvertreter im Sinne des § 59 Abs. 2 VVG das Angebot abgeben, sofern er im Namen und mit Abschlussvollmacht des Versicherungsunternehmens handelt und die Vollmacht mit dem Angebot vorgelegt wird. Eine Teilnahme als Versicherungsmakler im eigenen Namen (§ 59 Abs. 3 VVG, § 34d Abs. 1 GewO) ist nicht möglich.

    Nachweis:

    Mit dem Angebot ist ein geeigneter Nachweis über die Erlaubnis gemäß § 8 VAG bzw. bei Versicherungsunternehmen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat oder EWR-Vertragsstaat über die Berechtigung zur Geschäftstätigkeit in Deutschland nach Maßgabe der §§ 61 ff. VAG vorzulegen.

    Bei Bietergemeinschaften bzw. Mitversicherungsgemeinschaften muss jedes Versicherungsunternehmen, das einen eigenen Haftungsanteil am Versicherungsvertrag übernehmen soll, diese Mindestanforderung selbst erfüllen und den entsprechenden Nachweis erbringen. Eine Zusammenrechnung, Kompensation oder Erfüllung durch ein anderes Mitglied ist ausgeschlossen.

    Erfüllt der Bieter bzw. ein als Risikoträger vorgesehenes Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Mitversicherungsgemeinschaft die Mindestanforderung nicht, ist die erforderliche Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nicht nachgewiesen.

    Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 56 VgV, behandelt.

    Im Übrigen gelten die Regelungen und Nachweisanforderungen der Vergabeunterlagen, insbesondere Teil B „Angebotsbedingungen“ und Teil C „Eigenerklärungen zur Eignung“.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Hinweis: Die vorstehende Bezeichnung beruht auf der Auswahlstruktur der Vergabeplattform. Maßgebliches Eignungskriterium ist:

    Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) – Absicherung des übernommenen Versicherungsrisikos

    Der Bieter muss nachweisen, dass er in der Lage ist, die von ihm im Rahmen des ausgeschriebenen Versicherungsvertrags übernommenen Risiken im Schadenfall vertragsgemäß zu tragen. Die Risikoabsicherung kann durch Eigenbehalt, Rückversicherung oder eine Kombination beider Instrumente erfolgen; die Wahl der Absicherungsform steht dem Bieter frei.

    Ganze Anforderung lesenWeniger anzeigen

    Der Bieter hat in Teil C „Eigenerklärungen zur Eignung“, dort „Eigenerklärung zur Absicherung des übernommenen Versicherungsrisikos“, anzugeben, in welcher Form und in welchem Umfang das übernommene Risiko im Eigenbehalt getragen bzw. rückversichert wird.

    Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird ergänzend durch die gesondert geforderten Nachweise zur Bonität und Finanzkraft nachgewiesen.

    Die Auftraggeberin kann ergänzende Nachweise zur Struktur der Risikoabsicherung, insbesondere zum Rückversicherungsprogramm, anfordern.

    Bei Bietergemeinschaften bzw. Mitversicherungsgemeinschaften hat jedes Versicherungsunternehmen, das einen eigenen Haftungsanteil am Versicherungsvertrag übernehmen soll, die Angaben zur Absicherung seines Risikoanteils selbst zu erbringen.

    Erfüllt der Bieter bzw. ein als Risikoträger vorgesehenes Mitglied die Mindestanforderung nicht, ist die geforderte wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nicht nachgewiesen.

    Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 56 VgV, behandelt.

    Im Übrigen gelten die Regelungen und Nachweisanforderungen der Vergabeunterlagen, insbesondere Teil B „Angebotsbedingungen“ und Teil C „Eigenerklärungen zur Eignung“.

  • Finanzkennzahlen (Bilanz)

    Hinweis: Die vorstehende Bezeichnung beruht auf der Auswahlstruktur der Vergabeplattform. Maßgebliches Eignungskriterium ist:

    Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) – Bonität und Finanzkraft

    Der Bieter hat seine Bonität bzw. Finanzkraft nachzuweisen. Der Nachweis kann wahlweise nach Variante A oder B erbracht werden; beide Varianten sind gleichwertig.

    Variante A – Bonitätsrating

    Nachweis eines aktuellen Finanzkraft- bzw. Emittentenratings von mindestens BBB– (S&P Global Ratings, Fitch Ratings, Scope Ratings), Baa3 (Moody's) oder einer gleichwertigen Ratingstufe. Anerkannt werden Ratings von Ratingagenturen, die nach der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 bei der ESMA registriert oder zertifiziert sind.

    Ganze Anforderung lesenWeniger anzeigen

    Der Rating-Bericht (mindestens Titelseite bzw. Rating-Summary) ist mit dem Angebot vorzulegen und darf bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als zwölf Monate sein.

    Variante B – Solvenzkennzahlen nach Solvency II

    Nachweis einer SCR-Bedeckungsquote von mindestens 100 % und einer MCR-Bedeckungsquote von mindestens 100 % aus dem zuletzt veröffentlichten Bericht über Solvabilität und Finanzlage (SFCR gemäß § 40 VAG bzw. entsprechender nationaler Umsetzung der Art. 51 ff. der Richtlinie 2009/138/EG).

    Maßgeblich ist die SCR-Bedeckungsquote ohne Übergangsmaßnahmen nach Art. 308c und 308d der Richtlinie 2009/138/EG; die Volatilitätsanpassung darf berücksichtigt werden. Ein Bonitätsrating ist bei Variante B nicht erforderlich.

    Vorzulegen ist der einschlägige SFCR-Auszug mit SCR- und MCR-Bedeckungsquote sowie maßgeblichem Stichtag. Ergänzend kann ein Wirtschaftsprüfertestat auf Grundlage der Solvency-II-Kennzahlen vorgelegt werden.

    Mit der Eigenerklärung nach Teil C „Eigenerklärungen zur Eignung“, dort „Eigenerklärung zur Bonität und Finanzkraft“, bestätigt der Bieter zudem, dass keine aufsichtsbehördlichen Maßnahmen wegen Nichtbedeckung der Solvabilitätskapitalanforderung (§§ 134 ff. VAG bzw. entsprechende Vorschriften des Aufsichtsstaates) anhängig sind und seit dem Stichtag des zugrunde gelegten SFCR keine wesentliche Verschlechterung der Solvenzlage eingetreten ist.

    Bietergemeinschaften / Mitversicherungsgemeinschaften

    Jedes Versicherungsunternehmen, das einen eigenen Haftungsanteil am Versicherungsvertrag übernehmen soll, muss die Mindestanforderung selbst erfüllen. Jedes dieser Unternehmen kann unabhängig zwischen Variante A und B wählen. Eine Zusammenrechnung, Kompensation oder gemeinschaftliche Erfüllung ist ausgeschlossen.

    Die Auftraggeberin kann ergänzende Nachweise zur Bonität bzw. Solvenzlage, insbesondere vollständige Rating- oder SFCR-Berichte oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers, anfordern.

    Erfüllt der Bieter bzw. ein als Risikoträger vorgesehenes Mitglied die Mindestanforderungen der gewählten Variante nicht, ist die geforderte wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nicht nachgewiesen.

    Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 56 VgV, behandelt.

    Im Übrigen gelten die Regelungen und Nachweisanforderungen der Vergabeunterlagen, insbesondere Teil B „Angebotsbedingungen“ und Teil C „Eigenerklärungen zur Eignung“.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Hinweis: Die vorstehende Bezeichnung beruht auf der Auswahlstruktur der Vergabeplattform. Maßgebliches Eignungskriterium ist:

    Berufliche und technische Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV)

    1. Vergleichbare Referenzprojekte

    Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft hat gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV mindestens drei vergleichbare Referenzen aus dem Bereich der Sachversicherung nachzuweisen, die nach Art, Größe, Umfang und Komplexität mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.

    Ganze Anforderung lesenWeniger anzeigen

    Mindestens eine Referenz muss einen Gebäudeversicherungsvertrag für mindestens 40 Liegenschaften umfassen, der mindestens die Gefahren Feuer (F), Leitungswasser (LW) und Sturm/Hagel (St/H) abdeckt.

    Mindestens eine Referenz muss einen öffentlichen Auftraggeber gemäß § 99 GWB oder einen Sektorenauftraggeber gemäß § 100 GWB betreffen. Beide Mindestanforderungen müssen nicht durch dieselbe Referenz erfüllt werden.

    Als aktuell gelten Referenzen, bei denen innerhalb der letzten drei Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist ein wirksamer Versicherungsvertrag mit dem Referenzauftraggeber bestanden hat und tatsächlich Leistungen erbracht wurden. Fortbestehende Verträge werden berücksichtigt, sofern sie bereits innerhalb dieses Zeitraums begonnen haben.

    Bietergemeinschaften bzw. Mitversicherungsgemeinschaften können die Referenzanforderungen gemeinschaftlich durch Referenzen ihrer Mitglieder erfüllen; die Referenzen werden der Gemeinschaft insgesamt zugerechnet.

    Nicht vergleichbare oder nicht aktuelle Referenzen werden nicht berücksichtigt. Werden nicht mindestens drei berücksichtigungsfähige Referenzen nachgewiesen oder die vorgenannten Mindestanforderungen nicht erfüllt, ist die geforderte berufliche und technische Leistungsfähigkeit nicht nachgewiesen.

    2. Risikomanagementsystem

    Der Bieter muss über ein wirksames Risikomanagementsystem gemäß § 26 VAG einschließlich einer unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung gemäß § 27 VAG bzw. bei Versicherungsunternehmen mit Sitz außerhalb Deutschlands nach den entsprechenden aufsichtsrechtlichen Vorschriften des jeweiligen Sitzstaates verfügen.

    Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung gemäß Teil C „Eigenerklärungen zur Eignung“, dort „Eigenerklärung zum Risikomanagementsystem“.

    Bei Bietergemeinschaften bzw. Mitversicherungsgemeinschaften muss jedes Versicherungsunternehmen, das einen eigenen Haftungsanteil am Versicherungsvertrag übernehmen soll, diese Mindestanforderung selbst erfüllen. Eine Zusammenrechnung, Kompensation oder Erfüllung durch ein anderes Mitglied ist ausgeschlossen.

    Die Auftraggeberin kann ergänzende Nachweise oder Erläuterungen zum Governance- und Risikomanagementsystem anfordern.

    Erfüllt der Bieter bzw. ein als Risikoträger vorgesehenes Mitglied die Mindestanforderung nicht, ist die geforderte Eignung nicht nachgewiesen.

    Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 56 VgV, behandelt.

    Im Übrigen gelten die Regelungen und Nachweisanforderungen der Vergabeunterlagen, insbesondere Teil B „Angebotsbedingungen“ und Teil C „Eigenerklärungen zur Eignung“.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 6 Tage

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 02.11.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell

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  2. Wertung

    nach Ablauf der Angebotsfrist

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht

Preiseinschätzung

Basierend auf 118 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 210.450 €
Median 499.000 €
Oberes Quartil 703.406 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Vergabeunterlagen

Direkt beim Original-Portal abrufbar.

Stammdaten
Angebotsfrist 02.11.2026, 10:00 Uhr (noch 6 Tage)
Vergabenummer 220-2026
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Auftraggeber Gemeinde Barsbüttel
Standort Barsbüttel, Schleswig-Holstein
Veröffentlicht 04.10.2026
CPV-Codes (3) 66510000 · Finanzdienstleistungen
66515000 · Finanzdienstleistungen
66515100 · Finanzdienstleistungen
(Was ist das?)
Erfüllungsort Bad Oldesloe
Laufzeit 01.01.2027 – 31.12.2029
Verlängerungsoption bis zu 1× verlängerbar
Bindefrist (?) 59 Tage
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Nebenangebote nicht zugelassen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Ø Bieter in der Branche 3.1
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 5.234 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 81%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Finanz- & Versicherungsdienstleistungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 577 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -14%
KMU-Bieteranteil 31%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Gemeinde Barsbüttel. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Touris-mus, Kiel

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 24.10.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Original-Bekanntmachung

Diese Vergabe ist auch auf TED EU veröffentlicht — mit Originaldokumenten und allen Sprachfassungen:

Vergabestelle

Gemeinde Barsbüttel · Barsbüttel

✉ ar@andreasrebhan.de
☎ +49 040670720