Mit dem Angebot einzureichen gem. Eigenerklärung zur Eignung Teil IV:
Erklärung, aus der hervor geht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Auf gesondertes Verlangen einzureichen:
Übersicht der beim Bieter vorhandenen Technik, insbesondere Technik zur Durchführung der Gewässerentschlammung, -entkrautung, Röhricht schneiden.
Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft* einzureichen.
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*Bei einer Bietergemeinschaft muss diese insgesamt über eine geeignete Ausstattung verfügen. Jedes Unternehmen gibt nur seine eigene Ausstattung an. Werden Teile der erforderlichen Ausstattung durch einen Unterauftragnehmer beigebracht, ist von diesem die Abgabe der "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" erforderlich.