Labortechnik
KI Ausschreibung für die Ausstattung des Neubaus CeTEB der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel mit Labortechnik.
Land Schleswig-Holstein endvertreten durch Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Eggers Kampfmittelbergung GmbH
Auftragnehmer
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Auf dem Gelände des Universitätsklinikums Kiel (UKSH) wird eine Baufeldfreimachung zugunsten eines Neubauprojektes (Verwaltungs- und Akademiezentrum) durchgeführt. Das Klinikum ist Teil der kritischen Infrastruktur, entsprechend gelten hohe Anforderungen an die sichere Durchführung der Baufeldfreimachung, insbesondere für den sicheren Umgang mit im Baufeld befindlichen Medienleitungen (klinische Netze). Inhalt der Leistung: Es müssen Gebäude abgebrochen und die Kampfmittelfreiheit – in der Regel tiefenunbeschränkt – hergestellt werden. Das durch mehr als 12 m Höhendifferenz geprägte Gelände muss nach dem Abbruch für die Übernahme durch das Hochbauprojekt nach geotechnischen Vorgaben standsicher profiliert werden. Das Baufeld ist Kampfmittelverdachtsfläche (Abwurfmunition). Die Baufreigabe ist erteilt. Es sind vollständig incl. Fundamenten und Grundleitungen abzubrechen: Das Gebäude der Infektionsmedizin direkt an der Brunswiker Straße 4, die dahinterliegende ehemalige Tierhaltung sowie die nochmals dahinterliegende Parkpalette. Infektionsmedizin Baujahr 1893-1907 sowie 1945 und 1962 Wiederaufbau: Länge: max. ca. 75 m Breite max. ca. 27 m , Firsthöhe max. ca. 20 m ü. GOK Grundfläche ca. 1.120 m², Bruttogeschossfläche ca. 3.900 m², Bruttorauminhalt ca. 19.050 m³ Gründung gemauerte Streifen- und Einzelfundamente, nicht unterkellert, Geschosse EG bis teilw. 5. OG, 218 Räume. Konstruktion: Mauerwerksmassivbau, Außenwände Ziegelmauerwerk, Staffelgeschoss mit Stahlblech auf UK aus Metall, durchschnittlich schadstoffbelastet, händischer Abtrag des Dachstuhls ggf. notwendig. Entkernung des festverbauten Mobiliars (z.B. Einbauschränke, Labortische), hauptsächlich Labore, Büros sowie ein Hörsaal, Technik- und Lagerräume sowie ein Lastenaufzug ist Teil der Leistung. Ehemalige Tierhaltung Baujahr 1955 bis 1957: Länge: ca. 33 m Breite ca. 9 m (Anbaubereich 17 m) , Firsthöhe ca. 6,5 m ü. GOK, Grundfläche ca. 360 m², Bruttogeschossfläche ca. 675 m², Bruttorauminhalt ca. 1.830 m³ Gr
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Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
siehe Vergabeunterlagen
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU. Nach Ablauf der vorgenannten Fristen ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags begehrt wird, unstatthaft. Im Übrigen kann ein Vertrag als nicht von Anfang an unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies ausnahmsweise rechtfertigen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Auftrag wurde zugeschlagen
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