Neubau Kita Kuhweid und MGH Weinheim, Dacharbeiten
KI Die Stadt Weinheim schreibt die Dacharbeiten im Rahmen des Neubaus der Kita Kuhweid und des MGH Weinheim aus.
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Duisburg · Duisburg · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen (kommunal)
Angebote bis 11.11.2026, 08:00 Uhr (noch 16 Tage)
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, Niederlassung Duisburg (BLB), plant den Umbau sowie einen Erweiterungsbau für das LAG. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen Abdichtungs- und Dacharbeiten sowohl im Bestand als auch im Neubau. Gegenstand der Maßnahme ist die Herstellung und Abdichtung von Flachdächern unterschiedlicher Nutzung in mehreren Bauteilen und Höhenlagen. Nicht genutzte Dachflächen werden überwiegend als Warmdächer mit Dämmung und bituminöser Abdichtung ausgeführt und teilweise für PV-Anlagen, Technikflächen oder Dachbegrünung vorbereitet, während genutzte Flächen wie Terrassen und Verkehrsbereiche entsprechend belastbar aufgebaut werden. Ergänzend umfasst der Leistungsumfang Klempnerarbeiten, Absturzsicherungen, die Integration technischer Einbauten sowie Arbeiten im Bestand.
Branche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW sucht einen Auftragnehmer für Dach- und Abdichtungsarbeiten im Rahmen eines Umbaus und Erweiterungsbaus für das Land- und Amtsgericht Duisburg.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
124: Gewerbeanmeldung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124;
soweit anmeldungspflichtig, sonst Negativbescheinigung als Dritterklärung;
Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
124: Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124;
soweit jeweils eintragungspflichtig, sonst Negativbescheinigung als Dritterklärung;
Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
124: Handelsregisterauszug (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124;
soweit eintragungspflichtig;
Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
124: Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124;
Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
124: Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124, mit Angabe der Lohnsummen;
Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
124: rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124, falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde;
Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
124: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124,
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
124: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124, soweit das Unternehmen zur Sozialversicherung beitragspflichtig ist, sonst Negativbescheinigung als Dritterklärung;
Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
124: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt;
Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
Angabe der PQ-Nummer (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): im Angebotsschreiben (213) oder VMS-Konto
124 Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Allgemeine Eignung
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation ("PQ-Verein") von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft.
Präqualifizierte Unternehmen müssen das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nicht einreichen.
Falls die im PQ-Verein hinterlegten Dokumente die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können, müssen die präqualifizierten Unternehmen Eigenerklärungen zu den geforderten Eignungskriterien abgeben und diese durch Vorlage von Einzelnachweisen zu belegen.
Ebenso steht es den präqualifizierten Unternehmen frei, alternativ oder ergänzend Unterlagen zu den geforderten Eignungskriterien vorzulegen.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene.
Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen:
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden. Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Besondere Anforderungen:
Bieter müssen über Gewerbeanmeldung nachweisen, dass das Unternehmen seit mindestens 3 Jahren im hier geforderten Leistungsbereich tätig ist. Hierzu sind auch Umsatz und Mitarbeiterzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre zu benennen. Bieter müssen mindestens 3 bestätigte Referenzen in Art und Größe vergleichbar mit der hier ausgeschriebenen Leistung beibringen. Die Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre sein.
124: Referenznachweise (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124; auch für präqualifizierte Unternehme relevant, sollten die im PQ-Verein hinterlegten Referenzen von der Art und vom Umfang her nicht mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sein;
Drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben:
1) Ansprechpartner, 2) Art der ausgeführten Leistung, 3) Auftragssumme, 4) Ausführungszeitraum, 5) stichwortartige
Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der
ausgeführten Mengen, 6) Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer, 7) stichwortartige
Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei
Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der
Ausführung, 8) Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal), 9) Angabe zur vertraglichen
Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer), 10) ggf. Angabe der Gewerke, die mit
eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden, 11) Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung (Erklärung eines Dritten als Anlage zur Eigenerklärung);
Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
124: Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal;
Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Wenn sich der Bieter der Leistungen/Kapazitäten
anderer Unternehmen bedient. Bei Abgabe mehrerer Angebote für jedes Angebot, in dem sich der Bieter der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen bedient.
236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Wenn sich der Bieter der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen bedient.
234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Sicherheit & Versorgung. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. (entsprechend der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB)
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