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Lieferung/Überlassung, Einführung und Pflege einer Software zur Führung, Datenhaltung und Bereitstellung des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) für das Kreisgebiet Borken
Kreis Borken, Zentrale Vergabestelle · Borken · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 10.11.2026, 12:00 Uhr (noch 16 Tage)
- Angebotsfrist
- 10.11.2026, 12:00 Uhr
- noch 16 Tage
- Auftragswert
- nicht veröffentlicht
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 11.10.2026
Beschreibung
Der Fachbereich 62 - Geoinformation und Liegenschaftskataster des Kreis Borken plant die Einführung eines neuen ALKIS-Softwaresystems. Beabsichtigt ist, die derzeitige Softwarelösung abzulösen. Daneben soll die aktuelle Systemlandschaft mitberücksichtigt werden sowie seit der Inbetriebnahme der bisherigen ALKIS-Software nach den Bedürfnissen des AG implementierte Programmentwicklungen und Workflows enthalten. Die Software hat grundsätzlich folgende, für sich eigenständige Module (ALKIS-Verfahrenskomponenten) zu enthalten: - Datenhaltungskomponente DHK - Erhebungs- und Qualifizierungskomponente EQK - Auskunfts- und Präsentationskomponente APK Die bisherige ALKIS-Software wird innerhalb des Fachbereichs zur Zeit von insgesamt 62 Personen verwendet. Davon arbeiten sechs Personen täglich in der Datenhaltungskomponente und der Benutzerverwaltung. Rund 25 Personen nutzen täglich die Erhebungs- und Qualifizierungskomponente, um Liegenschaftsvermessungen in den Datenbestand zu übernehmen oder die Daten der Amtlichen Basiskarte zu aktualisieren. Neben den 62 Mitarbeitenden des Fachbereichs wird die Auskunfts- und Präsentationskomponente auf ca. 390 Arbeitsplätzen in anderen Fach-bereichen der Kreisverwaltung sowie ca. 590 Arbeitsplätzen externer Institutionen wie z.B. Kommunen, Energieversorger oder Finanzämter genutzt. Auftragsgegenstand ist die Lieferung oder Überlassung und Einführung sowie spätere Pflege einer Software zur Führung, Datenhaltung und Bereitstellung des Liegenschaftskatasters (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem - ALKIS) für das Kreisgebiet Borken für die Dauer von 72 Monaten mit einer automatischen Verlängerung um jeweils 12 Monate bis zu einer maximalen Laufzeit von 120 Monaten. Zum Umfang der Ausschreibung gehört zudem die Installation einer permanenten Testumgebung. Des Weiteren soll eine Ausstiegsoption bei einer möglichen landesweiten oder überregionalen Softwarelösung einzelner oder aller Module angeboten werden. Im Übrigen wir
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Lieferung, Einführung und Pflege einer ALKIS-Software für den Kreis Borken.
- Es handelt sich um ein EU-weites offenes Vergabeverfahren.
- Weitere Details und Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform verfügbar.
- Das Ende des Vergabeverfahrens wird für November/Dezember 2026 erwartet.
Gesucht wird eine Softwarelösung für das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) des Kreises Borken, inklusive Lieferung, Einführung und Pflege.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„1. Das vom Auftraggeber (AG) durchgeführte Verfahren ist ein Offenes Verfahren nach Maßgabe der VgV. Dieses Verfahren steht dem öffentlichen Auftraggeber nach § 14 Abs. 2 VgV nach seiner Wahl zur Verfügung. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet. 2. Die Vergabeunterlagen enthalten weitere Informationen über den Beschaffungsbedarf des AG, insbesondere Angaben zu Eignungs- und Zuschlagskriterien. Die Vergabeunterlagen sind von Beginn des Verfahrens an über die angegebene Internetplattform abrufbar. 3. Der Auftraggeber ist im Rahmen des Vergabeverfahrens gehalten, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern. Weitere Informationen sind dem Dokument "Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten" zu entnehmen. 4. Auskunftsersuchen des Interessenten sind ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 70 %
Die Wertung der Angebote erfolgt anhand der Kriterien, die in den Vergabeunterlagen, konkret in der "Anforderungskatalog_Bewertungsmatrix" auf dem Blatt "Gew. Richtwertmethode (Median)" beschrieben sind. Die Bewertung erfolgt anhand einer gewichteten Richtwertmethode (Median) nach UfAB VI. Die Leistung wird mit 30% und der Preis mit 70% gewichtet. Die Einzelheiten sind der Bewertungsmatrix und den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Leistung 30 %Qualität
Die Wertung der Angebote erfolgt anhand der Kriterien, die in den Vergabeunterlagen, konkret in der "Anforderungskatalog_Bewertungsmatrix" auf dem Blatt "Gew. Richtwertmethode (Median)" beschrieben sind. Die Bewertung erfolgt anhand einer gewichteten Richtwertmethode (Median) nach UfAB VI. Die Leistung wird mit 30% und der Preis mit 70% gewichtet. Die Einzelheiten sind der Bewertungsmatrix und den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
-
Eintragung Berufsregister
Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter diesem Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Abschnitten "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" aufgeführten Unterlagen können für eine Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, Führungszeugnisse sowie Gewerbezentralregisterauszüge zu fordern. In jedem Fall erfolgt vor Erteilung des Zuschlags eine Abfrage bei dem Wettbewerbsregister. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich: 1. Soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular I "Erklärung der Bietergemeinschaft" zu verwenden; 2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Die Erklärung kann durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars II "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" erbracht werden; 3. Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formulars III "Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG" zu verwenden. 4. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Hierfür ist das Formular IV "Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023" zu verwenden. 5. Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, eine formlose Erklärung, weshalb für den Bewerber keine Eintragungspflicht besteht nebst Angaben zu vertretungsberechtigten Personen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Ein Bieter kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Angebot unter Verwendung von Formular VI zu benennen. Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bieter zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: die zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen allesamt mit Ausnahme der Formulare I und IV. Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bieter zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt 5.1.9 "Eignungskriterien", dort unter "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" bezeichnete Unterlage (Formular V "Eigenerklärung zu den Unternehmens-Referenzen") für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft (ii) die in Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen allesamt mit Ausnahme der Formulare I und IV auch von diesem benannten Dritten, (iII) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular VII. Hinweis zu Fall 2: Ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung, für die diese Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen werden.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter diesem Abschnitt "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" Ausgeführte. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich: Eigenerklärung zu Unternehmens-Referenzen: Jeder Bieter muss für jede angebotene ALKIS-Verfahrenskomponente (Datenhaltungskomponente DHK, Erhebungs- und Qualifizierungskomponente EQK, Auskunfts- und Präsentationskomponente APK) mindestens eine Eigenerklärung über mindestens eine vergleichbare Unternehmens-Referenz einreichen, die die nachfolgenden Mindestanforderungen (a) - (c) kumulativ erfüllt: (a) Verantwortung oder wesentliche Unterstützung bei der Einführung, Konfiguration, Fortentwicklung oder Pflege einer ALKIS-Verfahrenskomponente für den produktiven Einsatz. (b) Die ALKIS-Verfahrenskomponente erfüllt im Rahmen des Projekts die jeweils maßgeblichen fachlichen und technischen Anforderungen für den Einsatz im Liegenschaftskataster einer Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts. (c) Die Einführung, Konfiguration, Fortentwicklung oder Pflege der Verfahrenskomponente muss innerhalb der letzten drei Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist dieses Verfahrens erbracht worden sein. Die Einreichung eines laufenden Vertrags ist zulässig, sofern die betreffende Verfahrenskomponente bereits bei Ablauf der Angebotsfrist dieses Verfahrens produktiv eingesetzt wird. . In der Referenz sind folgende Informationen vollständig und eindeutig darzustellen: Modul, Name des Auftraggebers, Angabe des Vertragszeitraums (jeweils Monat/Jahr). Hinweis: Eine Referenz, die mehrere Verfahrenskomponenten umfasst, kann für alle hiervon erfassten Verfahrenskomponenten herangezogen werden. Es ist demnach zulässig, dass der Bieter eine Referenz einreicht, die Datenhaltungskomponente DHK, die Erhebungs- und Qualifizierungskomponente EQK und die Auskunfts- und Präsentationskomponente APK umfasst und jeweils die Mindestanforderungen (a) - (c) kumulativ erfüllt. Sofern der Nachweis für die Verfahrenskomponenten mittels verschiedener Referenzen erfolgt, ist das Formular entsprechend zu vervielfältigen und zusätzliche Eigenerklärungen zu Unternehmens-Referenzen einzureichen. Hierzu ist das Formular V "Eigenerklärung zu den Unternehmens-Referenzen" zu verwenden. Mindestanforderungen: Der Bieter muss folgenden Mindestanforderungen erfüllen: Es ist eine Unternehmens-Referenz jede angebotene ALKIS-Verfahrenskomponente (Datenhaltungskomponente DHK, Erhebungs- und Qualifizierungskomponente EQK, Auskunfts- und Präsentationskomponente APK) einzureichen, die die Mindestanforderungen (a) - (c) kumulativ erfüllt. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von zehn Kalendertagen nach Erkennen des Verstoßes gegenüber dem Auftraggeber rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 5. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 GWB außerdem unzulässig, wenn ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Abs. 2 GWB vorliegt. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB unter Berücksichtigung von § 135 Abs. 3 Satz 2 GWB geltend gemacht worden ist, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern die Bekanntmachung die Angaben gemäß § 135 Abs. 3 Satz 2 GWB enthält. Nach Ablauf dieser Fristen ist ein auf die Feststellung der Unwirksamkeit gerichteter Nachprüfungsantrag gemäß § 135 Abs. 2 Satz 3 GWB unstatthaft. Siehe hierzu auch §§ 155 ff. GWB.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Wertung
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 382 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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