Hygienezeugnis - Zertifizierung nach RAL GZ 992 - Es handelt sich um eine Mindestbedingung (Ausschlusskriterium). Der Bewerber hat mit der Abgabe des Teilnahmewettbewerbs den Nachweis über folgende 3 Zertifizierungen zu erbringen:
1. Eine aktuell gültige Urkunde über das RAL-Gütezeichen 992/1 (Objekt- und Haushaltswäsche) ODER ein gleichwertiger Nachweis.
2. Eine aktuell gültige Urkunde über das RAL-Gütezeichen 992/2 (Krankenhauswäsche) ODER ein gleichwertiger Nachweis.
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3. Eine aktuell gültige Urkunde über das RAL-Gütezeichen 992/3 (Wäsche aus Lebensmittelbereichen) ODER ein gleichwertiger Nachweis.
Die Nachweise sind zwingend mit den Unterlagen des Teilnahmeantrags in Kopie einzureichen.
Die Nichtvorlage oder der Nachweis unvollständiger/ungültiger Zertifikate führt zum Ausschluss vom Wettbewerb.
Soweit spezifische Gütezeichen benannt sind, werden gleichwertige Nachweise anderer anerkannter Stellen oder Stellen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ebenfalls akzeptiert. Der Bewerber hat die Gleichwertigkeit und Lesbarkeit (in deutscher Sprache) mit den Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs nachzuweisen.