Breitbandausbau Landkreis Bautzen Cluster 16
KI Die Ausschreibung betrifft den Breitbandausbau im Landkreis Bautzen, Cluster 16.
Landkreis Prignitz · Perleberg · Brandenburg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Angebote bis 23.11.2026, 10:00 Uhr (noch 15 Tage)
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Die ersten großen, vom Landkreis veranlassten Fördermaßnahmen nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" stehen kurz vor dem erfolgreichen Abschluss. Nunmehr geht es in einem zweiten Schritt um den Aufbau von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" mit zuverlässigen Bandbereiten von 1 Gigabit/s symmetrisch oder mehr. Der Landkreis hatte dafür neben dem vorliegenden Projektgebiet Wittenberge weitere vier Projektgebiete/Gebietslose für die Gigabitförderung im Landkreis Prignitz gebildet, die bereits gesondert europaweit ausgeschrieben und vergeben wurden. Gegenstand des hiesigen Verfahrens ist daher nur noch das Projektgebiet/Gebietslos 5. Der Ausbau umfasst 1.230 Adresspunkte in der Stadt Wittenberge. Für die Auswahl von privaten Telekommunikationsunternehmen für den Bau und den Betrieb der Gigabit-Netzstrukturen muss nach den Förderregularien ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden, welches mit den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinie und dem Deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang steht. Das Ausschreibungsverfahren erfolgt zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an die (Konzessions-)Vergabeverordnung.
Branche: Telekommunikation
Das Wichtigste auf einen Blick
Der Landkreis Prignitz sucht ein Telekommunikationsunternehmen für den Aufbau und Betrieb von Gigabit-Netzen in "grauen Flecken" (1.230 Adresspunkte in Wittenberge).
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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„Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb geführt. Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge gesondert auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die Mindesteignungskriterien erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen, scheiden aus. Mindesteignungskriterien sind ein Mindestumsatz in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren von zusammen (kumuliert) insgesamt mind. 10 Mio. EUR, ein abgeschlossenes Referenzprojekt in den vergangenen vier Jahren in einem öff. geförderten Breitbandprojekt in einem Wirtschaftlichkeitslückenmodell in einem Mitgliedstaat der EU und ein vergleichbares Referenzprojekt zu Errichtung und Betrieb mit mind. 3.000 erschlossenen Anschlussnehmern. Die Bewerber, welche die Mindesteignungskriterien erfüllen, werden zur Abgabe erster indikativer Angebote aufgefordert. Sofern dann mehr als drei indikative Angebote eingehen sollten, wird die Vergabestelle das Verfahren in aufeinanderfolgenden Phasen abwickeln (sog. "Abschichten"), um so die Zahl der Angebote über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern, vgl. § 17 Abs. 12 VgV.“
Mindestens 3 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als zwölf Monate, ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung).
-Nachweis über den Abschluss bzw. das Bestehen einer Betriebs-haftpflicht- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (nicht älter als 12 Monate). Die Versicherung muss zumindest folgende Deckungssummen umfassen: für Personenschäden mindestens 3,00 Mio. EUR und für Sach-/Vermögensschäden mindestens 3,00 Mio. EUR (zweifach maximiert). Sofern die Versicherungssummen aktuell niedriger sein sollten, ist eine Bereitstellungserklärung der Versicherung vorzulegen, dass die Versicherungssummen im Zuschlagsfall angepasst werden.
Absichtserklärung - auch unter Gremienvorbehalt - eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers, die ausgeschriebene Maßnahme finanziell zu begleiten oder Erklärung, dass die Maßnahme durch Eigenmittel finanziert wird.
Bestätigung der Steuerbehörde (nicht älter als 12 Monate), dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungs-gemäß erfüllt sind.
Eigenerklärung, dass beim Bewerber keine Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 und 2 und § 124 Abs. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen. Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen.
Nachweis der Meldebestätigung nach § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG).
Schriftliche Bestätigung, dass bestehende eigene Infrastrukturen im Projektgebiet der zentralen Informationsstelle des Bundes (Bundesnetzagentur) zur Aufnahme in den Infrastrukturatlas mitgeteilt wurden; ferner schriftliche Bestätigung, dass der Bieter sich über das zentrale Online-Portal einverstanden erklärt hat, die vorhandenen Infrastrukturdaten im Infrastrukturatlas des Bundes sowie die dafür neu bereitgestellten Informationen zur Nutzung in diesem Auswahl-verfahren freizugeben, zudem schriftliche Bestätigung zu einer Zustimmung der Weitergabe dieser Information über Bestandsinfrastruktur an andere Bieter durch die Bewilligungsbehörde (vgl. § 5 Abs. 5 der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken": Andere Bieter müssen die relevanten Informationen zu einem Zeitpunkt erhalten, der es ihnen ermöglicht, die betreffende Infrastruktur in ihr Angebot einzubeziehen).
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, ferner zu Umsätzen, die Leistungen betreffen, die mit den zu erbringenden Leistungen in diesem Ausschreibungsverfahren vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen sowie Telekommunikationsdienstleistungen), unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nach-weise zu verlangen. Die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung (Mindeststandards) einen Mindestumsatz in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren von zusammen (kumuliert) insgesamt mindestens 10 Mio. EUR aus Leistungen, die mit der Maßnahme hier vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen sowie Telekommunikationsleistungen). Bei Bewerbergemeinschaften kann dieser Umsatz insgesamt, also durch Addition der einzelnen Umsätze, nachgewiesen werden.
Tabellarische Angaben mit aussagekräftigen Erläuterungen zu abgeschlossenen Referenzprojekten in den vergangenen vier ab-geschlossenen Kalenderjahren, die Leistungen zum Gegenstand hatten, die mit dieser Maßnahme vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Netzen - gefördert oder Eigenausbau) unter Angabe der dadurch erschlossenen Anschlussnehmer. Anerkannt werden nur Referenzen, die nicht länger als vier Kalenderjahre zurückliegen, unter Benennung von Ansprechpartnern und Telefonnummern auf Auftraggeberseite. Die Vergabestelle behält sich vor, die Bestätigung gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. Die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung (Mindeststandards) abgeschlossene Referenzprojekte in den vergangenen vier abgeschlossenen Kalenderjahren, die Leistungen zum Gegenstand hatten, die mit dieser Maßnahme vergleichbar sind (Errichtung im vier-Jahreszeitraum abgeschlossen und Betrieb von NGA-Netzen laufend - geförderte Projekte oder Eigenausbau) mit einem Volumen von mindestens zusammen 3.000 erschlossenen Anschlussnehmern.
Tabellarische Angaben mit aussagekräftigen Erläuterungen zu Erfahrungen mit öffentlich geförderten Breitbandprojekten von Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in einem Mitgliedsstaat der EU in den vergangenen vier Jahren, unter Benennung von Ansprechpartnern und Telefonnummern auf Auftraggeberseite. Die Vergabestelle behält sich vor, die Bestätigung gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. Die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung (Mindeststandards) mindestens ein abgeschlossenes Referenzprojekt in den vergangenen vier abgeschlossenen Kalenderjahren hinsichtlich Erfahrungen mit öffentlich geförderten Breitbandprojekten in Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union; Abschluss bedeutet, dass der Bieter Zuwendungsempfänger war und das Projekt in Betrieb gegangen ist - auf eine etwaige Zweckbindungsfrist für den langfristigen Betrieb kommt es nicht an, auch nicht auf eine Mindestanzahl von Anschlussnehmern.
Tabellarische Angaben zur personellen Ausstattung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft für Leistungen, die mit der Maßnahme hier vergleichbar sind (Planung, Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen), insbesondere Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Kräfte, gegliedert nach Berufsgruppen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil stellen wir die veröffentlichten Zahlen Ihren Angaben gegenüber (Zahlenvergleich) — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. Die Entscheidung bleibt bei Ihnen. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
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Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
eu-funds
Ob sich die Vergabekammer aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (Vergabe von Fördermitteln, kein vergaberechtlicher Beschaffungsvorgang im engen Sinne) für zuständig erklären wird, kann die Vergabestelle naturgemäß nicht für die Vergabekammer entscheiden. Dann wäre das Verwaltungsgericht Potsdam zuständig. Die Vergabestelle weist auf Folgendes hin: Wir weisen gleichwohl darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig ist, sofern ein Verstoß nicht fristgerecht bei der Vergabestelle gerügt wird. Es sind die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Demnach ist der Antrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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