Mindestumsatz / Finanzielle Leistungsfähigkeit
Der durchschnittliche Jahresumsatz über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 1.500.000 EUR betragen.
Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Bissendorf · Osnabrück · Niedersachsen · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 19.11.2026, 10:00 Uhr (noch 29 Tage)
Die Gemeinde Bissendorf projektiert den Neubau einer Schule in der Ortschaft Wissingen. Das Grundstück der Schule bzw. der Baumaßnahme befindet sich am Niemandsweg in 49143 Bissendorf. Mit der Planung der vorgesehenen Baumaßnahme eines Neubaus soll eine zweizügige Grundschule mit Ganztagsangebot, Mensa und Verwaltung errichtet werden. Das Plangebiet zum neuen Schulgebäude liegt nördlich der Mindener Straße, zwischen Niemandsweg und Bahnhofstraße. Die im Baufeld vorhandenen Kirchenbauten wurden im Vorfeld der Baumaßnahme zum Neubau abgebrochen mit Ausnahme des Kirchturms. Dieser verbleibt auf dem Baufeld als identitätsstiftendes Element. Das geplante Schulgebäude besteht aus drei Baukörpern bzw. Bauteilen (BT), die durch ein gemeinsames Foyer verbunden werden und haben folgende ca.-Abmessungen (Länge/Breite/Höhe): * BT1: L/B/H 26/25/9,40 m, zweigeschossig, * BT2: L/B/H 26/25/9,40 m, zweigeschossig, * BT3: L/B/H 30/23/6,90 m, eingeschossig (überhöht). Die Grundfläche der Baukörper inklusive Foyer beziffert sich auf ca. 2.260 m2. Das Tragwerk ist in Massivbauweise aus Stahlbeton geplant, einschließlich der Treppenanlagen. Die Gründung erfolgt auf Einzel- und Streifenfundamenten. Die umlaufenden Attiken zu den Flachdächern bilden den oberen Abschluss der Baukörper. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die hierfür erforderlichen Metallbauarbeiten. Wesentliche Leistungen (ca.-Angaben) dabei sind: * Pfosten-Riegel-Fassade: - 1 St Pfosten-Riegel-Fassade, Breite/Höhe 7,90m/6,42 m, - 1 St Pfosten-Riegel-Fassade, Breite/Höhe 5,14m/6,28 m, - 1 St Pfosten-Riegel-Fassade, Breite/Höhe 8,08m/8,75 m, * Vorgehängte hinterlüftete Fassade: - 30m2 Vorgehängte hinterlüftete Fassade aus Aluminium-Verbundplatten * Fenster - 9 St Einfachfenster 1-teilig, als Rohrrahmen aus Aluminium, - 8 St Einfachfenster 2-teilig als Rohrrahmen aus Aluminium, - 32 St Einfachfenster 3-teilig als Rohrrahmen aus Aluminium, - 4 St Einfachfenster 4-teilig als Rohrrahmen aus Aluminium, - 10 St Einfachfenster
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Branche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
Die Gemeinde Bissendorf vergibt Metallbauarbeiten für den Neubau einer zweizügigen Grundschule mit Ganztagsangebot.
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Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 6 EU Abs. 2 Nr. 1 VOB/A) muss ein Bieter eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle seines Sitzes oder Wohnsitzes vorlegen, vgl. § 6a EU Nr. 1 VOB/A. Der Nachweis kann durch Eigenerklärungen erbracht werden; darüber hinausgehende Unterlagen / Nachweise (vgl. Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung) werden nur von aussichtsreichen Bietern verlangt. Der Nachweis kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden; sofern die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben / Nachweise nicht das Erfüllen der o. g. Anforderungen belegen sollten, wären entsprechende Einzelnachweise bereits mit dem Angebot vorzulegen.
Mindestumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren - Der durchschnittliche Jahresumsatz über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 1.500.000 EUR betragen. Der Nachweis kann durch Eigenerklärungen erbracht werden; darüber hinausgehende Unterlagen / Nachweise (vgl. Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung) werden nur von aussichtsreichen Bietern verlangt. Der Nachweis kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden; sofern die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben / Nachweise nicht das Erfüllen der o. g. Mindestanforderung belegen sollten, wären entsprechende Einzelnachweise bereits mit dem Angebot vorzulegen.
Referenzen - Der Bieter muss - als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 6 EU Abs. 2 Nr. 3) - in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt haben, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind, vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A. "Vergleichbare Leistungen" bedeutet, dass die Referenzleistungen hinsichtlich Umfang, Komplexität und Schwierigkeitsgrad einen tragfähigen Rückschluss auf die Fähigkeit des Bieters zulassen müssen, den ausgeschriebenen Auftrag ordnungsgemäß auszuführen. Eine Identität der Leistungen ist zwar nicht erforderlich; erforderlich ist jedoch ein Mindestmaß an Vergleichbarkeit, orientiert an den Kernelementen der ausgeschriebenen Leistung. Der Nachweis kann durch Eigenerklärungen erbracht werden; darüber hinausgehende Unterlagen / Nachweise (vgl. Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung) werden nur von aussichtsreichen Bietern verlangt. Der Nachweis kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden; sofern die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben / Nachweise nicht das Erfüllen der o. g. Anforderungen belegen sollten, wären entsprechende Einzelnachweise bereits mit dem Angebot vorzulegen.
Beschäftigtenzahl - Dem Bieter müssen - als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit - die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann durch Eigenerklärungen erbracht werden; darüber hinausgehende Unterlagen / Nachweise (vgl. Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung) werden nur von aussichtsreichen Bietern verlangt. Der Nachweis kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden; sofern die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben / Nachweise nicht das Erfüllen der o. g. Anforderungen belegen sollten, wären entsprechende Einzelnachweise bereits mit dem Angebot vorzulegen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 20. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 215), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
Der durchschnittliche Jahresumsatz über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 1.500.000 EUR betragen.
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