Generalzolldirektion Dresden, Neubau Dienstgebäude
KI Gesucht wird ein Dienstleister für die Koordination des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für ein Neubauprojekt der Generalzolldirektion in Dresden.
Landeshauptstadt Saarbrücken (LHS) · Saarbrücken · Saarland · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 16.11.2026, 09:00 Uhr (noch 23 Tage)
Der Leistungsumfang erstreckt sich auf die Übernahme der Leistungsphasen 2 - 6 und 8 - 9 gemäß Leistungsbild § 43 HOAI (2021) sowie diverse besondere Leistungen.: Sämtliche beschriebenen Leistungsbereiche sind im Detail in der Anlage 1 - Auftragsgegenstand erläutert. - LPH 2 Vorplanung - Vorplanung einarbeiten! - LPH 3 Entwurfsplanung - LPH 4 Genehmigungsplanung - LPH 5 Ausführungsplanung - LPH 6 Vorbereitung der Vergabe - LPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) - LPH 9 Objektbetreuung - Besondere Leistung: o Erstellung und Zusammenführung der HU-Bau / RZ-Bau (inkl. 3 Exemplare /Ausfertigungen in Papierform, strukturiert in Ordnern) o Kostenkontrolle o Prüfen von Nachträgen o Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist o örtliche Bauüberwachung inkl. aller umfassenden Teilleistungen laut HOAI, Anlage 12, Abschnitt LPH 8 Besondere Leistungen
Branche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
Die Ausschreibung betrifft die Planung und Überwachung der Entwicklung eines Gewerbegebiets ("Nördlich Balthasar-Goldstein-Straße") in Saarbrücken.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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„Das Vergabeverfahren erfolgt auf Basis der Grundsätze der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in der aktuellen Fassung. Nach § 15 VgV erfolgt aufgrund der vorliegenden anrechenbaren Kosten i.V.m. dem zu prognostizierenden Honorar (vgl. § 3 VgV) oberhalb der nach § 106 GWB vorgegebenen Schwellenwerte für freiberufliche Leistungen eine europaweite Vergabe.“
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Im Kriterium Qualifikation, Projektteam und Arbeitsweise des mit der Ausführung des Auftrags verbundenen Personals und geplanten Arbeitsabläufe zur Sicherstellung der fristgerechten Durchführung der ausgeschriebenen Leistung werden folgende Unterkriterien mit den jeweils angegebenen Punkten multipliziert mit der Wichtungszahl berücksichtig. Maximal zu erreichende Punkte 200 (von möglichen 1000 Punkten)
Organisation, Personaleinsatz und Sicherstellung der Präsenz vor Ort- Maximal zu erreichende Punkte 200 (von möglichen 1000 Punkten)
Das Honorarangebot mit dem niedrigsten Preis erhält 5 Punkte, alle weiteren Honorarangebote ab dem 2-fachen Wert des Preises des niedrigsten Honorarangebotes erhalten 0 Punkte. Die Punkte für die weiteren Honorarangebote werden zwischen dem Preis des niedrigsten Honorarangebotes und dem 2-fachen des Preises des niedrigsten Honorarangebotes linear interpoliert. Maximal zu erreichende Punkte 600 (von möglichen 1000 Punkten)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
Antragsbefugt zur Stellung eines Nachprüfungsantrages ist jedes Unternehmen, das ein Inte-resse an dem vorliegend ausgeschriebenen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rech-ten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabe-vorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auf-traggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Vergabeverfahrensrügen, die nicht innerhalb der vorstehend aufgeführten Fristen bei der Vergabestelle erhoben werden, können von dieser ebenfalls ohne weitere Prüfung der Sach- und Rechtslage als unzulässig zurückgewiesen werden. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Rügeobliegenheit unabhängig von der tatsächlichen subjektiven Kenntnis des Bewerbers bzw. Bieters vom vermeintlichen Vergabeverfahrensverstoß bestehen kann. Es ist ausreichend, dass der im Streit stehende Vergabeverfahrensverstoß objektiv erkennbar war. Zur Vermeidung von Rechtsnachteilen wird dem Bewerber bzw. Bieter empfohlen, in Zweifelsfällen frühzeitig qualifizierten Rechtsrat einzuholen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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