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B.1 Angebotspreis
80 %
Preis
Die Preisbewertung (B) fließt mit insgesamt 80 % in die Gesamtwertung ein und setzt sich aus dem Angebotspreis für die ausgeschriebenen Leistungen sowie den Wartungskosten im Gewährleistungszeitraum zusammen.
Bei der Wertung des Zuschlagskriteriums Preis (B) werden der Angebotspreis B.1 und die Wartungskosten im Gewährleistungszeitraum B.2 getrennt bewertet. Die jeweils erreichten Punkte werden anschließend zur Gesamtpunktzahl des Zuschlagskriteriums Preis (B) addiert.
Bei der Wertung des Kriteriums Preis (B) erfolgt die Punktevergabe wie folgt:
B.1 Angebotspreis
Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die für B.1 vorgesehene maximale Punktzahl.
Die Bewertung der übrigen wertbaren Angebote erfolgt im Verhältnis zum niedrigsten wertbaren Angebotspreis nach folgender Formel:
Punktzahl B.1 = maximale Punktzahl B.1 × (niedrigster wertbarer Angebotspreis / wertbarer Angebotspreis des Bieters)
Die errechnete Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
B.2 Wartungskosten im Gewährleistungszeitraum
Das wertbare Angebot mit den niedrigsten Wartungskosten erhält die für B.2 vorgesehene maximale Punktzahl.
Die Bewertung der übrigen wertbaren Angebote erfolgt im Verhältnis zu den niedrigsten wertbaren Wartungskosten nach folgender Formel:
Punktzahl B.2 = maximale Punktzahl B.2 × (niedrigste wertbare Wartungskosten / wertbare Wartungskosten des Bieters
Die errechnete Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Die unter B.1 und B.2 erreichten Punkte werden addiert. Die Summe bildet die für das Zuschlagskriterium Preis (B) erreichte Gesamtpunktzahl.
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Qualität
5 %
Die qualitativen Zuschlagskriterien (A) werden mit insgesamt 20 % berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt anhand der Kriterien Personaleinsatz und Projektorganisation, Konstruktionssystem und bauliche Umsetzung, Bauablaufplan sowie Baustelleneinrichtung und Logistik.
A.1 Personaleinsatz und Projektorganisation
Die nachfolgenden Aspekte A.1 werden gemeinsam bewertet. Es können max. 5 Punkte erreicht werden.
Personaleinsatzkonzept
Gewertet werden die Qualität und Schlüssigkeit des vorgesehenen Personaleinsatzkonzepts im Hinblick auf einen störungsfreien Projektablauf.
Dabei werden insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt:
- Stellvertretungsprinzip
- Kompetenz und Erfahrung der Projektleitung sowie des Projektteams in den - Bereichen Planung, Ausschreibung und Bauleitung
Projektorganisation / Qualitätssicherung
Gewertet wird die dargestellte Projektorganisation und Qualitätssicherung
in Planung und Bau.
Hierbei werden insbesondere die Organisation und Einbindung der zuständigen Fachplanungen bzw. Fachbauleitungen für HLS, ELT und Außenanlagen berücksichtigt
Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien (A)
Die Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien A.1 bis A.4 erfolgt anhand der jeweils bekanntgemachten Unterkriterien, Anforderungen und Bewertungsaspekte.
Ergänzend erfolgt eine vergleichende Wertung der eingereichten Umsetzungskonzepte. Hierbei werden die Konzepte der Bieter zueinander in Beziehung gesetzt, um qualitative Stärken, Schwächen, Unterschiede und Plausibilitäten nachvollziehbar zu erfassen und den jeweiligen Erfüllungsgrad sachgerecht festzulegen.
Die vergleichende Wertung dient ausschließlich der Einordnung innerhalb der bekanntgemachten Unterkriterien und Bewertungsmaßstäbe. Eine Bewertung außerhalb der bekanntgemachten Unterkriterien erfolgt nicht.
Aus dem Vergleich der Konzepte folgt insbesondere nicht, dass das im Vergleich beste Konzept automatisch den höchsten Erfüllungsgrad erhält. Maßgeblich ist, in welchem Umfang das jeweilige Umsetzungskonzept die gestellten Anforderungen erfüllt.
Jedes Zuschlagskriterium A.1 bis A.4 wird unter gemeinsamer Berücksichtigung der jeweils aufgeführten Bewertungsaspekte auf einer Skala von 0 bis 5 Punkten bewertet.
Die Punkte werden wie folgt vergeben:
Erläuterung Punktewertung Wertung A.1 - A.4
5 Punkte – 100 % – sehr gut:
Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden vollständig, detailliert, nachvollziehbar und in allen relevanten Punkten überzeugend dargestellt. Die Darstellung lässt eine sehr gute Leistungsqualität erwarten und weist keine wesentlichen Mängel auf.
4 Punkte – 80 % – gut:
Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden weitgehend vollständig, detailliert und nachvollziehbar dargestellt. Die Darstellung überzeugt im Wesentlichen und lässt eine gute Leistungsqualität erwarten. Es bestehen lediglich geringfügige Defizite oder vereinzelte Schwächen.
3 Punkte – 60 % – befriedigend:
Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden im Wesentlichen nachvollziehbar dargestellt. Die Darstellung weist jedoch einzelne Defizite hinsichtlich Vollständigkeit, Detaillierungsgrad, Plausibilität oder Nachvollziehbarkeit auf und lässt eine durchschnittliche Leistungsqualität erwarten.
2 Punkte – 40 % – ausreichend:
Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden nur teilweise überzeugend dargestellt. Es bestehen mehrere Defizite hinsichtlich Vollständigkeit, Detaillierungsgrad, Plausibilität oder Nachvollziehbarkeit.
1 Punkt – 20 % – mangelhaft:
Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden nur in Grundzügen dargestellt. Die Darstellung weist erhebliche Defizite auf und überzeugt nur in geringem Umfang.
0 Punkte – 0 % – ungenügend:
Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden nicht bzw. nicht verwertbar dargestellt. Wesentliche Angaben fehlen oder die Darstellung lässt keine sachgerechte Beurteilung des Unterkriteriums zu.
Die unter A.1 bis A.4 erreichten Punkte werden addiert. Die Summe bildet die für das Zuschlagskriterium Qualität (A) erreichte Gesamtpunktzahl.
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Qualität
5 %
Die qualitativen Zuschlagskriterien (A) werden mit insgesamt 20 % berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt anhand der Kriterien Personaleinsatz und Projektorganisation, Konstruktionssystem und bauliche Umsetzung, Bauablaufplan sowie Baustelleneinrichtung und Logistik.
A.2 Konstruktionssystem und bauliche Umsetzung
Die nachfolgenden Aspekte A.2 werden gemeinsam bewertet. Es können max. 5 Punkte erreicht werden
Konstruktionssystem und Bauweise
Gewertet werden die Qualität und Schlüssigkeit des dargestellten Konstruktionssystems unter Berücksichtigung der Gegebenheiten und Besonderheiten des konkreten Bauvorhabens.
Vorfertigung und konstruktive Schnittstellen
Gewertet werden der vorgesehene Vorfertigungsgrad,
die dargestellten vorgefertigten Bauteile sowie die schlüssige Lösung der wesentlichen konstruktiven Schnittstellen, insbesondere zwischen Rohbau, Holzbau, Fassade und technischem Ausbau.
Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien (A)
Die Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien A.1 bis A.4 erfolgt anhand der jeweils bekanntgemachten Unterkriterien, Anforderungen und Bewertungsaspekte.
Ergänzend erfolgt eine vergleichende Wertung der eingereichten Umsetzungskonzepte. Hierbei werden die Konzepte der Bieter zueinander in Beziehung gesetzt, um qualitative Stärken, Schwächen, Unterschiede und Plausibilitäten nachvollziehbar zu erfassen und den jeweiligen Erfüllungsgrad sachgerecht festzulegen.
Die vergleichende Wertung dient ausschließlich der Einordnung innerhalb der bekanntgemachten Unterkriterien und Bewertungsmaßstäbe. Eine Bewertung außerhalb der bekanntgemachten Unterkriterien erfolgt nicht.
Aus dem Vergleich der Konzepte folgt insbesondere nicht, dass das im Vergleich beste Konzept automatisch den höchsten Erfüllungsgrad erhält. Maßgeblich ist, in welchem Umfang das jeweilige Umsetzungskonzept die gestellten Anforderungen erfüllt.
Jedes Zuschlagskriterium A.1 bis A.4 wird unter gemeinsamer Berücksichtigung der jeweils aufgeführten Bewertungsaspekte auf einer Skala von 0 bis 5 Punkten bewertet.
Die Punkte werden wie folgt vergeben:
Erläuterung Punktewertung Wertung A.1 - A.4
5 Punkte – 100 % – sehr gut:
Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden vollständig, detailliert, nachvollziehbar und in allen relevanten Punkten überzeugend dargestellt. Die Darstellung lässt eine sehr gute Leistungsqualität erwarten und weist keine wesentlichen Mängel auf.
4 Punkte – 80 % – gut:
Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden weitgehend vollständig, detailliert und nachvollziehbar dargestellt. Die Darstellung überzeugt im Wesentlichen und lässt eine gute Leistungsqualität erwarten. Es bestehen lediglich geringfügige Defizite oder vereinzelte Schwächen.
3 Punkte – 60 % – befriedigend:
Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden im Wesentlichen nachvollziehbar dargestellt. Die Darstellung weist jedoch einzelne Defizite hinsichtlich Vollständigkeit, Detaillierungsgrad, Plausibilität oder Nachvollziehbarkeit auf und lässt eine durchschnittliche Leistungsqualität erwarten.
2 Punkte – 40 % – ausreichend:
Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden nur teilweise überzeugend dargestellt. Es bestehen mehrere Defizite hinsichtlich Vollständigkeit, Detaillierungsgrad, Plausibilität oder Nachvollziehbarkeit.
1 Punkt – 20 % – mangelhaft:
Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden nur in Grundzügen dargestellt. Die Darstellung weist erhebliche Defizite auf und überzeugt nur in geringem Umfang.
0 Punkte – 0 % – ungenügend:
Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden nicht bzw. nicht verwertbar dargestellt. Wesentliche Angaben fehlen oder die Darstellung lässt keine sachgerechte Beurteilung des Unterkriteriums zu.
Die unter A.1 bis A.4 erreichten Punkte werden addiert. Die Summe bildet die für das Zuschlagskriterium Qualität (A) erreichte Gesamtpunktzahl.
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Qualität
5 %
Die qualitativen Zuschlagskriterien (A) werden mit insgesamt 20 % berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt anhand der Kriterien Personaleinsatz und Projektorganisation, Konstruktionssystem und bauliche Umsetzung, Bauablaufplan sowie Baustelleneinrichtung und Logistik.
A.3 Bauablaufplan
Die nachfolgenden Aspekte A.3 werden gemeinsam bewertet. Es können max. 5 Punkte erreicht werden
Vollständigkeit und Detaillierungsgrad
Gewertet werden die Vollständigkeit, Übersichtlichkeit und der Detaillierungsgrad des vorgelegten Rahmenterminplans.
Dabei werden insbesondere die vollständige Darstellung der geforderten Meilensteine sowie die nachvollziehbare zeitliche Abfolge der Planungs- und Bauleistungen berücksichtigt.
Plausibilität und Abhängigkeiten
Gewertet werden die Plausibilität des dargestellten Bauablaufs sowie die nachvollziehbare Darstellung der zeitlichen und organisatorischen Abhängigkeiten
der einzelnen Planungs- und Bauleistungen untereinander.
Terminsicherheit und Optimierung
Gewertet werden die Einhaltung und schlüssige Umsetzung der vorgegebenen Vertragstermine sowie die dargestellten Maßnahmen zur Terminsicherung.
Darüber hinaus werden nachvollziehbar dargestellte Parallelisierungen, Synergieeffekte und sonstige Optimierungen des Bauablaufs berücksichtigt.
Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien (A)
Die Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien A.1 bis A.4 erfolgt anhand der jeweils bekanntgemachten Unterkriterien, Anforderungen und Bewertungsaspekte.
Ergänzend erfolgt eine vergleichende Wertung der eingereichten Umsetzungskonzepte. Hierbei werden die Konzepte der Bieter zueinander in Beziehung gesetzt, um qualitative Stärken, Schwächen, Unterschiede und Plausibilitäten nachvollziehbar zu erfassen und den jeweiligen Erfüllungsgrad sachgerecht festzulegen.
Die vergleichende Wertung dient ausschließlich der Einordnung innerhalb der bekanntgemachten Unterkriterien und Bewertungsmaßstäbe. Eine Bewertung außerhalb der bekanntgemachten Unterkriterien erfolgt nicht.
Aus dem Vergleich der Konzepte folgt insbesondere nicht, dass das im Vergleich beste Konzept automatisch den höchsten Erfüllungsgrad erhält. Maßgeblich ist, in welchem Umfang das jeweilige Umsetzungskonzept die gestellten Anforderungen erfüllt.
Jedes Zuschlagskriterium A.1 bis A.4 wird unter gemeinsamer Berücksichtigung der jeweils aufgeführten Bewertungsaspekte auf einer Skala von 0 bis 5 Punkten bewertet.
Die Punkte werden wie folgt vergeben:
Erläuterung Punktewertung Wertung A.1 - A.4
5 Punkte – 100 % – sehr gut:
Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden vollständig, detailliert, nachvollziehbar und in allen relevanten Punkten überzeugend dargestellt. Die Darstellung lässt eine sehr gute Leistungsqualität erwarten und weist keine wesentlichen Mängel auf.
4 Punkte – 80 % – gut:
Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden weitgehend vollständig, detailliert und nachvollziehbar dargestellt. Die Darstellung überzeugt im Wesentlichen und lässt eine gute Leistungsqualität erwarten. Es bestehen lediglich geringfügige Defizite oder vereinzelte Schwächen.
3 Punkte – 60 % – befriedigend:
Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden im Wesentlichen nachvollziehbar dargestellt. Die Darstellung weist jedoch einzelne Defizite hinsichtlich Vollständigkeit, Detaillierungsgrad, Plausibilität oder Nachvollziehbarkeit auf und lässt eine durchschnittliche Leistungsqualität erwarten.
2 Punkte – 40 % – ausreichend:
Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden nur teilweise überzeugend dargestellt. Es bestehen mehrere Defizite hinsichtlich Vollständigkeit, Detaillierungsgrad, Plausibilität oder Nachvollziehbarkeit.
1 Punkt – 20 % – mangelhaft:
Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden nur in Grundzügen dargestellt. Die Darstellung weist erhebliche Defizite auf und überzeugt nur in geringem Umfang.
0 Punkte – 0 % – ungenügend:
Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden nicht bzw. nicht verwertbar dargestellt. Wesentliche Angaben fehlen oder die Darstellung lässt keine sachgerechte Beurteilung des Unterkriteriums zu.
Die unter A.1 bis A.4 erreichten Punkte werden addiert. Die Summe bildet die für das Zuschlagskriterium Qualität (A) erreichte Gesamtpunktzahl.
-
Qualität
5 %
Die qualitativen Zuschlagskriterien (A) werden mit insgesamt 20 % berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt anhand der Kriterien Personaleinsatz und Projektorganisation, Konstruktionssystem und bauliche Umsetzung, Bauablaufplan sowie Baustelleneinrichtung und Logistik.
A.4 Baustelleneinrichtung und Logistik
Die nachfolgenden Aspekte A.4 werden gemeinsam bewertet. Es können max. 5 Punkte erreicht werden
Baustelleneinrichtung und Flächenmanagement
Gewertet werden die Vollständigkeit, Plausibilität und Umsetzbarkeit des dargestellten Baustelleneinrichtungsplans.
Dabei werden insbesondere die Organisation der Baustelleneinrichtung, die Flächennutzung, Zu- und Abfahrtswege, Kranstandorte, Baustellensicherung sowie die phasenbezogene Anpassung der Baustelleneinrichtung berücksichtigt.
Baustellenlogistik und Bauphasen
Gewertet werden die Plausibilität und Umsetzbarkeit des dargestellten Logistikkonzepts sowie die Organisation der wesentlichen Bauphasen und deren bauteilbezogenen Überschneidungen.
Dabei sind das der FLB beiliegende Konzept sowie die sich daraus ergebenden Anforderungen und Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.
Verkehrssicherheit und besondere örtliche Rahmenbedingungen
Gewertet werden die dargestellten Maßnahmen zur sicheren Abwicklung des Baustellen- und Lieferverkehrs sowie zum Schutz der Verkehrsteilnehmer.
Besondere Berücksichtigung finden die Sicherung der
Zu- und Abfahrten und der angrenzenden Verkehrsflächen, die Schutzbedürftigkeit von Kindern aufgrund der angrenzenden Kita und Schule, mögliche Konflikte mit Fußgängern und Radverkehr sowie die aus der Fahrradstraße resultierenden Anforderungen.
Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien (A)
Die Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien A.1 bis A.4 erfolgt anhand der jeweils bekanntgemachten Unterkriterien, Anforderungen und Bewertungsaspekte.
Ergänzend erfolgt eine vergleichende Wertung der eingereichten Umsetzungskonzepte. Hierbei werden die Konzepte der Bieter zueinander in Beziehung gesetzt, um qualitative Stärken, Schwächen, Unterschiede und Plausibilitäten nachvollziehbar zu erfassen und den jeweiligen Erfüllungsgrad sachgerecht festzulegen.
Die vergleichende Wertung dient ausschließlich der Einordnung innerhalb der bekanntgemachten Unterkriterien und Bewertungsmaßstäbe. Eine Bewertung außerhalb der bekanntgemachten Unterkriterien erfolgt nicht.
Aus dem Vergleich der Konzepte folgt insbesondere nicht, dass das im Vergleich beste Konzept automatisch den höchsten Erfüllungsgrad erhält. Maßgeblich ist, in welchem Umfang das jeweilige Umsetzungskonzept die gestellten Anforderungen erfüllt.
Jedes Zuschlagskriterium A.1 bis A.4 wird unter gemeinsamer Berücksichtigung der jeweils aufgeführten Bewertungsaspekte auf einer Skala von 0 bis 5 Punkten bewertet.
Die Punkte werden wie folgt vergeben:
Erläuterung Punktewertung Wertung A.1 - A.4
5 Punkte – 100 % – sehr gut:
Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden vollständig, detailliert, nachvollziehbar und in allen relevanten Punkten überzeugend dargestellt. Die Darstellung lässt eine sehr gute Leistungsqualität erwarten und weist keine wesentlichen Mängel auf.
4 Punkte – 80 % – gut:
Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden weitgehend vollständig, detailliert und nachvollziehbar dargestellt. Die Darstellung überzeugt im Wesentlichen und lässt eine gute Leistungsqualität erwarten. Es bestehen lediglich geringfügige Defizite oder vereinzelte Schwächen.
3 Punkte – 60 % – befriedigend:
Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden im Wesentlichen nachvollziehbar dargestellt. Die Darstellung weist jedoch einzelne Defizite hinsichtlich Vollständigkeit, Detaillierungsgrad, Plausibilität oder Nachvollziehbarkeit auf und lässt eine durchschnittliche Leistungsqualität erwarten.
2 Punkte – 40 % – ausreichend:
Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden nur teilweise überzeugend dargestellt. Es bestehen mehrere Defizite hinsichtlich Vollständigkeit, Detaillierungsgrad, Plausibilität oder Nachvollziehbarkeit.
1 Punkt – 20 % – mangelhaft:
Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden nur in Grundzügen dargestellt. Die Darstellung weist erhebliche Defizite auf und überzeugt nur in geringem Umfang.
0 Punkte – 0 % – ungenügend:
Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden nicht bzw. nicht verwertbar dargestellt. Wesentliche Angaben fehlen oder die Darstellung lässt keine sachgerechte Beurteilung des Unterkriteriums zu.
Die unter A.1 bis A.4 erreichten Punkte werden addiert. Die Summe bildet die für das Zuschlagskriterium Qualität (A) erreichte Gesamtpunktzahl.