Evaluation des GSM-R-Förderprogramms
KI Gesucht wird eine unabhängige Evaluierung und Erfolgskontrolle des GSM-R-Förderprogramms.
Bezirksregierung Köln · Köln · Nordrhein-Westfalen · Landesbehörde
Angebote bis 01.12.2026, 12:00 Uhr (noch 29 Tage)
Die Unterstützungsleistungen betreffen insbesondere aber nicht ausschließlich: - die Prüfung und Bearbeitung von Schlussabrechnungen sowie die abschließende Bescheidung der gestellten Anträge (Die Bearbeitung der Endabrechnungen ist zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens im Grundsatz abgeschlossen, so dass nur noch mit sehr geringen Fallzahlen für die Bearbeitung im Rahmen der hier vorliegenden Rahmenvereinbarung auszugehen ist.); - die Prüfung und ggf. Bescheidung von Anträgen im neuen Rückmeldeverfahren in Bezug auf die NRW-Soforthilfen 2020 und deren Abwicklung. Zusätzlich zu den vorstehend herausgehobenen Leistungen ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine Reihe an weiteren Aufgaben und Leistungen im Zusammenhang mit der Prüfung, Bearbeitung und Bescheidung von Anträgen auf Corona-Wirtschaftshilfen oder NRW-Soforthilfen 2020, Schluss- bzw. Endabrechnungen und Rückmeldungen dieser Programme sowie dem Rückforderungsmanagement zu leisten. Nachfolgend sind die typischen Aufgaben und Leistungen des Auftragnehmers zur Unterstützung des Auftraggebers und insbesondere der jeweils zuständigen Bezirksregierung dargestellt, die den Kern der Unterstützungsleistungen des Auftragsnehmers ausmachen werden, auf die jedoch die Leistungen des Auftragnehmers bei Abruf nicht beschränkt sind, es sei denn, der Auftraggeber hat eine Beschränkung auf bestimmte Leistungen im Einzelabruf vorgesehen (vgl. insofern auch Ziffern 1 und 4 des Rahmenvereinbarungstextes sowie Anlage 1.2 zur Rahmenvereinbarung). — Die Unterstützungsleistungen betreffen insbesondere aber nicht ausschließlich: - die Prüfung und Bearbeitung von Schlussabrechnungen sowie die abschließende Bescheidung der gestellten Anträge (Die Bearbeitung der Endabrechnungen ist zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens im Grundsatz abgeschlossen, so dass nur noch mit sehr geringen Fallzahlen für die Bearbeitung im Rahmen der hier vorliegenden Rahmenvereinbarung auszugehen ist.); - die Prüfung und ggf. Bescheidung von Anträgen im neuen Rück
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Branche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
Gegenstand ist die Unterstützung der Bezirksregierung Köln bei der Prüfung und Bearbeitung von Schlussabrechnungen, der abschließenden Bescheidung von Corona-Wirtschaftshilfen sowie von Rückmeldungen zu den NRW-Soforthilfen 2020 und dem Rückforderungsmanagement im Rahmen einer Rahmenvereinbarung.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Umsätze (Formular U) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Von jedem Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Drittunternehmen (Eignungsleiher), auf dessen wirtschaftliche und finanzielle Eignung sich der Bieter beruft, an dem Angebot teilnimmt, ist mittels Formular U eine Erklärung über den Gesamtumsatz seines Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren abzugeben. Alle Beträge sind in EUR und netto anzugeben.
Mindestanforderung:
Der Bieter muss nachweisen, dass sein netto Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens
EUR 19.000.000 netto für Los 1 und
EUR 20.000.000 netto für Los 2
pro Geschäftsjahr betragen hat.
Bezieht sich das Angebot des Bieters auf beide Lose, müssen die Mindestanforderungen summiert (gesamt EUR 39.000.000 netto) erfüllt sein, damit der Bieter als geeignet gilt, beide Lose auszuführen.
Die Umsätze der Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden jeweils kumuliert berücksichtigt. Der Bieter kann sich zum Nachweis der vorgenannten Mindestumsätze auch auf die Umsätze von ordnungsgemäß benannten und nicht auszuschließenden Drittunternehmen (Eignungsleiher) berufen, derer sich der Bieter zum Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bedient (Eignungsleihe).
Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Von jedem Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft, Drittunternehmen (Eignungsleiher) oder benannter Unterauftragnehmer an dem Angebot teilnimmt, ist das Formular 521 EU auszufüllen und einzureichen.
Sofern vorgesehene Unterauftragnehmer erst zu einem späteren Zeitpunkt namentlich benannt werden, ist das Formular 521 EU für diese Unterauftragnehmer durch den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber unverzüglich nachzureichen.
Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Das Formular 523 EU ist von jedem Bieter und jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vollständig auszufüllen und einzureichen.
Referenzprojekte (Formular R-SAR) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzprojekt - Bearbeitung von Schlussabrechnungen im Bereich der ÜBH bzw. November- und Dezemberhilfen - Formular R-SAR
Um als Referenzprojekt berücksichtigt werden zu können, ist ein Projekt durch vollständiges Ausfüllen des entsprechenden Formulars R-SAR zu beschreiben. Bei allen Referenzen ist der jeweilige Auftraggeber, der Leistungszeitraum (Beginn und Ende unter Angabe von Monat und Jahr), anzugeben sowie die weiteren in den folgenden Referenzbeschreibungen geforderten Angaben zu machen. Außerdem ist ein Ansprechpartner beim jeweiligen Auftraggeber (Organisationseinheit oder Person) zu benennen.
Für jede Referenz ist jeweils ein neues Formular auszufüllen.
Gibt der Bieter Angebote auf beide Lose ab, so kann dieselbe Referenz für beide Lose benannt werden. Sie muss dann jedoch für jedes Los separat eingereicht werden.
Die nachfolgenden für die Referenzen genannten Mindestanforderungen sind sämtlich zwingend zu erfüllen.
Referenzprojekte - Bearbeitung von Schlussabrechnungen im Bereich der ÜBHs bzw. November- und Dezemberhilfen - Formular R-SAR
Vorlage eines Referenzprojekts aus den letzten drei Jahren (Oktober 2023 bis Oktober 2026), dessen Auftragsgegenstand in der Bearbeitung von Schlussabrechnungen bestand. Das einzureichende Referenzprojekt muss die folgenden Anforderungen kumulativ erfüllen:
Zur Einreichung des geforderten Referenzprojektes ist das Formular R-SAR zu nutzen und sind die dort geforderten Angaben vollständig zu machen und das Formular vollständig auszufüllen und einzureichen.
Klarstellend sei darauf hingewiesen, dass Projekte, welche die Beratung oder Unterstützung (potenzieller) Empfänger von Überbrückungshilfen bzw. sonstiger Corona-Wirtschaftshilfenprogramme betreffen, die vorstehend formulierten Anforderungen an den Auftragsgegenstand nicht erfüllen und nicht als Referenzprojekte SAR eingereicht werden können.
Mindestanforderung
Es ist mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren (Oktober 2023 bis Oktober 2026) einzureichen, die kumulativ alle vorstehenden Anforderungen an das Referenzprojekt "Bearbeitung von Schlussabrechnungen im Bereich der ÜBHs bzw. November- und Dezemberhilfen" erfüllt.
Im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen berücksichtigt der Auftraggeber Re-ferenzangaben der letzten drei Jahre - hier konkret im Zeitraum zwischen Oktober 2023 und Oktober 2026. Dabei ist es ausreichend, wenn der als jeweilige Referenz dienende Auftrag bis zur Abgabe des Angebots noch nicht abgeschlossen ist, sofern innerhalb der letzten drei Jah-re nachgewiesen wird, dass mindestens 2.500 Pakete von Schlussabrechnungen, wie in der Referenzanforderung "Bearbeitung von Schlussabrechnungen im Bereich der ÜBHs bzw. November- und Dezemberhilfen" beschrieben, bearbeitet wurden. Soweit der als jeweilige Referenz dienende Auftrag bis zur Abgabe des Angebots noch nicht abgeschlossen ist, ist der Stand des Projekts neben der detaillierten Beschreibung der bislang erbrachten Leistungen in dem Feld "Sonstiges/Anmerkungen" des Formulars R-SAR darzustellen.
Durchschnittliche Beschäftigtenzahlen (Formular B) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Von jedem Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Drittunternehmen (Eignungsleiher), auf dessen technische und berufliche Eignung sich der Bieter beruft, an dem Angebot teilnimmt, ist mittels Formular B die durchschnittliche jährliche Anzahl seiner Mitarbeiter (Beschäftigte und Führungskräfte) der letzten drei Jahre (2023, 2024, 2025) anzugeben.
Mindestanforderung
In den letzten drei Jahren (2023, 2024, 2025) muss die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (Beschäftigte und Führungskräfte zusammen) jährlich jeweils mindestens
Bezieht sich das Angebot des Bieters auf beide Lose, müssen die Mindestanforderungen summiert (gesamt 380 Personen Vollzeitäquivalent) erfüllt sein, damit der Bieter als geeignet gilt, beide Lose auszuführen.
Die Anzahl der Mitarbeiter der Mitglieder einer Bietergemeinschaft wird kumuliert berücksichtigt. Der Bieter kann sich auch auf Mitarbeiterzahlen von nicht auszuschließenden Drittunternehmen (Eignungsleiher) berufen, derer er sich zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bedient (Eignungsleihe).
Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Das Angebot einer Bietergemeinschaft muss das Formular 531 EU (Bietergemeinschaftserklärung) enthalten. Dieses ist - sofern einschlägig - vollständig auszufüllen und einzu-reichen.
Erklärung Eignungsleihe (Formulare 534a EU und 534b EU) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bedient sich der Bieter zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit eines oder mehrerer Drittunternehmen (Eignungsleiher) (vgl. Ziffer 7.7.3), ist mit dem Angebot vom Bieter das Formular 534a EU entsprechend vollständig auszufüllen und einzureichen. Die in dem Formular enthaltene Verpflichtungserklärung ist von jedem Drittunternehmen (Eignungsleiher) abzugeben, dessen Kapazitäten sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung bedient; d.h. das Formular ist für jeden Drittunternehmer (Eignungsleiher) gesondert einzureichen.
Bedient sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit eines oder mehrerer Drittunternehmen (Eignungsleiher) (vgl. Ziffer 7.7.3), ist mit dem Angebot vom Bieter das Formular 534b EU entsprechend vollständig auszufüllen und einzureichen. Die in dem Formular enthaltene Verpflichtungserklärung ist von jedem Drittunternehmen (Eignungsleiher) abzugeben, dessen Kapazitäten sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung bedient; d.h. das Formular ist für jeden Drittunternehmer (Eignungsleiher) gesondert einzureichen.
Erklärung Unteraufträge (Formulare 533a EU und 533b EU) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Beabsichtigt der Bieter, bestimmte Leistungen nach der Rahmenvereinbarung durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen, muss das Formular 533a EU vollständig ausgefüllt und mit dem Angebot eingereicht werden. Sofern für bestimmte Auftragsteile der Einsatz von Unterauftragnehmern zwar beabsichtigt ist, diese aber noch nicht namentlich feststehen, können Firmennamen und Sitz des Unterauftragnehmers im Formular 533a EU offenbleiben.
Hat ein Bieter für den Nachweis seiner beruflichen Leistungsfähigkeit wie Beschäftigtenzahlen oder die einschlägige berufliche Erfahrung Drittunternehmen (Eignungsleiher) benannt, sind diese Drittunternehmen (Eignungsleiher) zugleich auch für diejenigen Leistungsanteile als Unterauftragnehmer zu benennen, für welche diese Kapazitäten benötigt werden und im Formular 533a EU einzusetzen. Für solche Drittunternehmen (Eignungsleiher) ist dann das Formular 533a EU auch hinsichtlich des Firmennamens und der Anschrift bereits mit dem Angebot vollständig auszufüllen und einzureichen.
Der Auftraggeber wird den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter dazu auffordern, den Firmennamen und die Anschrift von einzusetzende Unterauftragnehmern in dem Formular 533b EU nachzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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