Generalzolldirektion Dresden, Neubau Dienstgebäude
KI Gesucht wird ein Dienstleister für die Koordination des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für ein Neubauprojekt der Generalzolldirektion in Dresden.
Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd - Amt für Gebäudewirtschaft · Schwäbisch Gmünd · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 30.11.2026, 12:00 Uhr (noch 22 Tage)
Aktuell laufen 136 Ausschreibungen in „Architektur und Ingenieurwesen" in Baden-Württemberg. Neue davon jeden Morgen per E-Mail:
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Die energetische Sanierung der Sporthalle Strümpfelbach umfasst vier Punkte:
410 Abwasser,- Wasser-, Gasanlagen:
Der vorhandene Wasserhauptanschluss im UG, die komplette Rohrinstallation und die zentrale Warmwasserbereitung sind energetisch und technisch auf den neuesten Stand zu bringen.
Alle Sanitäranlagen in den Dusch- und Umkleidebereichen müssen erneuert werden.
420 Wärmeversorgungsanlage:
Die bestehende Luftheizung im Hallenbereich wird durch effizientere und energiesparende Deckenstrahlplatten ersetzt.
In den Nebenräumen werden alle Heizkörper und Heizungsverteilleitungen gemäß heutigen Standard erneuert.
430 Lufttechnische Anlage:
Die 4 Lüftungsanlagen mit einer Luftleistung von insges. ca. 60.000 m³/h, zur Be- und Entlüftung der Turnhallen sowie der Duschen/Umkleideräume, werden ausgetauscht und auf neuestem Stand der Technik mit effizienter Wärmerückgewinnung gebracht.
480 Gebäudeautomation
Die bestehende Gebäudeautomation ist akut abgängig, stellt ein massives Betriebsrisiko dar und muss ebenfalls auf den neuesten Stand der Technik gebracht werden.
Branche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
Gegenstand ist die TGA-Fachplanung (Heizung, Lüftung, Sanitär, Gebäudeautomation) für die energetische Sanierung der Sporthalle Strümpfelbach in Schwäbisch Gmünd, ausgeschrieben als offenes Verfahren durch die Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd, Amt für Gebäudewirtschaft.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Honorarangebot: Die volle Punktzahl von 5 Punkten erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar und wird mit 100% bewertet. Folgende Formel wird zur Interpolation der Angebote zu Grunde gelegt: (1 - (Preis Bieter X – günstigster Preis) / günstigster Preis) Die vergebenen Punkte werden mit dem Faktor 40 multipliziert, somit werden für das Zuschlagskriterium maximal 200 Punkte vergeben Insgesamt kann maximal eine Punktzahl von 500 erreicht werden.
Darlegung Projektteam und Bauleitung: Das Projekt erfordert aus Sicht des Auftraggebers ein erfahrenes Projektteam, eine örtliche Präsenz der Bauleitung und ein hohes Maß an Erfahrungswerten (Sporthalle, Bauen im laufenden Betrieb und Bauen im Bestand). Der Bieter soll in einer Beschreibung auf das vorgesehene Projektteam und die angedachte Bauleitung eingehen. Hierbei soll vom Bieter aufgezeigt werden, in welcher Art (organisatorisch und strukturell) das Projekt mit dem geplanten Projektteam angegangen und bewerkstelligt werden soll. Auf die folgenden Fragestellungen ist in dieser Beschreibung einzugehen: - Über welche fachlichen Kompetenzen und Erfahrungswerte verfügt das geplante Projektteam? - Wie konkret ist die örtliche Präsenz vorgesehen? Wieviel Personal ist für das geplante Projekt vorgesehen? - Wie ist die organisatorische und strukturelle Zusammenarbeit des Projektteams der unterschiedlichen Fachdisziplinen angedacht? Der Bieter soll bei seiner Beschreibung zur Verdeutlichung und genauen Erläuterung auf Projekte eingehen, welche von Seiten des Bieters bereits realisiert wurden. Ein Bezug zum geplanten Bauvorhaben ist wünschenswert. In die Wertung fließt die schriftliche Beschreibung des Bieters und die Eindrücke aus den eingereichten Unterlagen ein. Für die Bewertung stellt der Auftraggeber ein Gremium zusammen, in welchem die Mitglieder die Darstellung wie folgt bewerten werden. 5 Punkte: Eine besonders gelungene Darstellung, welche eine besonders gute Projektbearbeitung erwarten lässt. 4 Punkte: Eine gelungene Darstellung, welche eine gute Projektbearbeitung erwarten lässt. 3 Punkte: Eine durchschnittliche Darstellung, welche eine durchschnittliche Projektbearbeitung erwarten lässt. 2 Punkte: Eine weniger gelungene Darstellung, welche eine weniger gute Projektbearbeitung erwarten lässt. 1 Punkt: Eine ungenügende Darstellung, welche eine ungenügende Projektbearbeitung erwarten lässt. 0 Punkte: Keine Darstellung eingereicht. Die vergebenen Punkte werden mit dem Faktor 30 multipliziert, somit werden für das Zuschlagskriterium maximal 150 Punkte vergeben. Die einzureichenden Beschreibungen und Darstellungen stellen eine Angebotsunterlage gemäß § 77 Abs. 1 VgV dar. Diese Angebotsunterlage soll mittels Darstellungen und Visualisierungen (Fotos /Schaubilder) aufzeigen, wie der Bieter im Falle einer Zuschlagserteilung den Auftrag auszuführen beabsichtigt. Es werden vom Auftraggeber Ausarbeitungen in Form von Lösungsvorschlägen, architektonische oder ingenieurtechnische Entwürfe (z. B. Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, o. ä.) im Sinne des § 77 Abs. 2 VgV verlangt. Aufbau, Umfang und Form der Darstellungen sind dem Bieter frei überlassen. Es werden subjektive Eindrücke in die Wertung einfließen, da sich der Auftraggeber nicht ausschließlich auf die schriftlichen Darstellungen beziehen kann.
Abwicklungskonzept: Der Bieter soll in einem kurzen Konzept darstellen, welche projektspezifischen Maßnahmen zur erfolgreichen Umsetzung des Vorhabens vorgesehen sind. Dabei ist insbesondere auf folgende Aspekte einzugehen: - Identifikation wesentlicher Projektrisiken - Vorschläge zur Minimierung von Risiken und Störungen im Projektablauf - Besondere projektspezifische Maßnahmen zur Sicherstellung von Terminen, Kosten und Qualität - Innovative oder besonders zweckmäßige Ansätze für die Projektumsetzung Bewertet werden die Nachvollziehbarkeit, Projektbezogenheit und Zweckmäßigkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen. 5 Punkte: Ein besonders überzeugendes und projektspezifisches Konzept, welches eine besonders erfolgreiche Projektdurchführung erwarten lässt. 4 Punkte: Ein überzeugendes und projektspezifisches Konzept, welches eine gute Projektdurchführung erwarten lässt. 3 Punkte: Ein durchschnittliches Konzept, welches eine durchschnittliche Projektdurchführung erwarten lässt. 2 Punkte: Ein weniger gelungenes Konzept, welches eine weniger gute Projektdurchführung erwarten lässt. 1 Punkt: Ein unzureichendes Konzept, welches eine unzureichende Projektdurchführung erwarten lässt. 0 Punkte: Kein Abwicklungskonzept eingereicht. Die vergebenen Punkte werden mit dem Faktor 20 multipliziert, somit werden für das Zuschlagskriterium maximal 100 Punkte vergeben.
Vorgehensweise und Methoden für die spezifische Projektabwicklung: Bei der Planung eines möglichen Bauablaufes ist zu beachten, dass die Nutzung in angrenzenden Bereichen weiterhin möglich ist, Störfaktoren sollen auf ein Minimum reduziert werden. Die Umsetzung ist im laufenden Betrieb oder außerhalb der Schulzeiten vorgesehen. Die zeitlichen Vorgaben des Fördermittelgebers sind ebenfalls ein großer, zu berücksichtigender Faktor. Die Einhaltung der Ausführungs- und Abrechnungszeiten stellen ebenfalls eine Voraussetzung dar. Der Bieter soll in einer Beschreibung auf einen möglichen Bauablauf eingehen. Hierbei soll vom Bieter aufgezeigt werden, welche Herangehensweisen und Lösungsansätze er in seinen Arbeitsweisen und Strukturen wählt. Auf die folgenden Aspekte ist in dieser Beschreibung einzugehen: - Abläufe und Strukturen bzgl. einem notwendigen bauabschnittsweisen Vorgehen - Umgang mit terminlichen Risiken, welche zu Unvorhersehbaren Bauverzögerungen führen können Der Bieter soll bei seiner Beschreibung zur Verdeutlichung und genauen Erläuterung auf Projekte eingehen, welche von Seiten des Bieters bereits realisiert wurden. Ein Bezug zum geplanten Bauvorhaben ist wünschenswert. In die Wertung fließt die schriftliche Beschreibung des Bieters und die Eindrücke den eingereichten Unterlagen ein. Für die Bewertung stellt der Auftraggeber ein Gremium zusammen, in welchem die Mitglieder die Darstellung wie folgt bewerten werden. 5 Punkte: Eine besonders gelungene Darstellung, welche eine besonders gute Abwicklung des Bauablaufs erwarten lässt. 4 Punkte: Eine gelungene Darstellung, welche eine gute Abwicklung des Bauablaufs erwarten lässt. 3 Punkte: Eine durchschnittliche Darstellung, welche eine durchschnittliche Abwicklung des Bauablaufs erwarten lässt. 2 Punkte: Eine weniger gelungene Darstellung, welche eine weniger gute Abwicklung des Bauablaufs erwarten lässt. 1 Punkt: Eine ungenügende Darstellung, welche eine ungenügende Abwicklung des Bauablaufs erwarten lässt. 0 Punkte: Keine Darstellung eingereicht. Die vergebenen Punkte werden mit dem Faktor 10 multipliziert, somit werden für das Zuschlagskriterium maximal 50 Punkte vergeben.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen: (GWB) § 160 Einleitung, Antrag: 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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KI Die Gemeinde Wendeburg sucht Objektplanungen für die Grundschule Bortfeld, LPH 1-9, zur Erweiterung und Umgestaltung für eine Ganztagsgrundschule.
KI Gesucht wird eine Planungsleistung für den Ausbau der Biostraße in Halberstadt, inklusive Verkehrsanlagen- und Ingenieursbauwerkplanung.
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