Rüttelklinker
KI Der Landkreis Nienburg/Weser schreibt die Bodenbelagsarbeiten (Rüttelklinker) für den Neubau der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Marklohe aus.
Volkswohnung GmbH · Karlsruhe · Baden-Württemberg · Öffentliches Unternehmen (regional)
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Generalübernehmerleistungen Neubau inklusive Haustechnik durch einen Generalübernehmer inkl. Planung ab Entwurfsplanung Lph 3, Tragwerksplanung ab Genehmigungsplanung Lph 4 Genaue Angaben werden in der Angebotsphase gegeben. Ausführungsplanung ab ca. April 2027 Gepl. Ausführungsbeginn ab ca. September 2027 Fertigstellungsfrist 28.09.2029 Maßnahmen an der Gebäudehülle: Im Rahmen der Modernisierung sind bei den Gebäuden in der Kirschstraße und der Valentinstraße die Satteldächer zu entfernen und auf der obersten Betondecke Flachdächer auszubilden. Beim Gebäude im Zanderweg ist das Satteldach zu entfernen und durch ein zusätzliches Geschoss mit Flachdach um sechs Wohnungen zu erweitern. Alle Dächer sind zu begrünen und mit einer PV-Anlage auszustatten. Sämtliche Bestandsgebäude haben bisher Balkonloggien, die bündig mit der Fassadenlinie abschließen. Die vorhanden Balkonplatten sind im Bereich der Loggien herauszutrennen und durch thermisch entkoppelte, auskragende Konstruktionen so zu ersetzen, sodass jeweils eine größere Balkonfläche entsteht. Die bestehenden Fenster, Rollläden und Hauseingangselemente müssen entfernt und durch neue Elemente ersetzt werden. Hierzu müssen die Rohbauöffnungen im Bereich der Laibungen durch Heraustrennen des Innenanschlags vergrößert und teilweise Brüstungen und Stürze umgebaut werden. Die gemauerten Eingangsportale müssen durch entsprechende Vertäfelungen verkleidet werden. Die bisher ungedämmte Gebäudehülle muss durch ein WDVS ergänzt werden, hierfür müssen im Bestand teilweise überstehende Fassadenelemente entfernt werden. Maßnahmen in den Wohnungen: Wo nötig müssen noch verbliebene Wand- und Deckenbeläge sowie etwaige nicht benötigte Bauteile entfernt werden. Alte Leitungen sind wo nötig zu entfernen, in den Wänden verbleibende Öffnungen und Installationen sind wandbündig zu verschließen. Sämtliche Wohnungen müssen anschließend bezugsfertig hergestellt werden. Im Wesentlichen erhalten die bestehenden Wohnungen neue Innenwände im Ber
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Branche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
Gegenstand ist die Modernisierung eines Wohngebäudes in Daxlanden, Zanderweg 2-4, 76189 Karlsruhe, im Rahmen von Generalübernehmerleistungen inklusive Planung ab Entwurfsplanung (Lph 3) bzw. Tragwerksplanung ab Genehmigungsplanung (Lph 4) sowie Neubau der Haustechnik; der Auftragswert ist in der Bekanntmachung nicht angegeben.
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„Der Auftraggeber wird die fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebots auffordern, die nach den vorstehenden Eignungskriterien die meisten Punkte erhalten haben. Bei Punktgleichstand entscheidet das Los. In der Anlage: G-30g_Anlage_Eignungskriterien Sind die Eignungskriterien und deren Bewertung beschrieben. Weitere Informationen erhalten Sie in der Anlage G-50b_Vergabebedingungen und Informationsunterlage Das Verfahren ist zeitlich vorgesehen wie folgt: Angebotsphase geplant: voraussichtlicher Start 11.12.2026 bis 03.02.2027 Verhandlungen geplant: voraussichtlich 08. bis 12.02.2027 Endangebotsphase geplant: voraussichtlich ab 19. bis 26.02.2027 Auftragserteilung geplant: voraussichtlich 22.03.2027“
5–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
1. Auszug aus dem Berufs- bzw. Handelsregister. Der Auszug darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 3 Monate sein. 2. Eigenerklärung, dass bei dem Bieter bzw. den Mitgliedern der Bietergemeinschaft keine Ausschlussgründe gem. § 6e EU VOB/A vorliegen (Anlage 1 zum Teilnahmeantrag). 3. Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) (Anlage 9 zum Teilnahmeantrag). 4. Eigenerklärung Russland-Sanktionen nach der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Anlage 10 zum Teilnahmeantrag). 5. Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG (Anlage 11 zum Teilnahmeantrag). 6. Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der sich die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter ergeben (Anlage 3 zum Teilnahmeantrag). Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angaben und Erklärungen für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Soweit der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft entsprechend § 6d EU VOB/A (Eignungsleihe) auf Ressourcen von Nachunternehmern zurückgreifen will, sind Anlage 7 zum Teilnahmeantrag und die vorgenannten Angaben und Erklärungen auch vom Dritten/Nachunternehmer vorzulegen. Darüber hinaus ist eine Erklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dass er im Fall der Auftragsvergabe an den Bewerber (die Bewerbergemeinschaft) diesem/r zur Verfügung steht (Anlage 8 zum Teilnahmeantrag).
Aktueller Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3.000.000 EUR je Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden und mindestens 1.000.000 EUR je Versicherungsfall für sonstige Schäden (echte /unechte Vermögensschäden) oder Nachweis des Versicherungsgebers über die Bereitschaft zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung oder Erhöhung der Deckungssummen im Fall der Auftragsvergabe. Versicherungssumme für das Umwelthaftpflichtrisiko und für das Umweltschadenrisiko außerhalb der selbstgenutzten Grundstücke, nicht jedoch am Grundwasser und nicht an vermieteten/verpachteten Grundstücken beträgt mindestens 3.000.000 EUR pauschal für Personen, Sach- und Vermögensfolgeschäden. Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres beträgt mindestens das Dreifache (bei VS 3 Mio. EUR) dieser Versicherungssumme. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung (Anlage 4.1 zum Teilnahmeantrag) ausreichend, wonach im Auftragsfall unverzüglich eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Aktueller Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3.000.000 EUR je Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden und mindestens 1.000.000 EUR je Versicherungsfall für sonstige Schäden (echte /unechte Vermögensschäden) oder Nachweis des Versicherungsgebers über die Bereitschaft zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung oder Erhöhung der Deckungssummen im Fall der Auftragsvergabe. Versicherungssumme für das Umwelthaftpflichtrisiko und für das Umweltschadenrisiko außerhalb der selbstgenutzten Grundstücke, nicht jedoch am Grundwasser und nicht an vermieteten/verpachteten Grundstücken beträgt mindestens 3.000.000 EUR pauschal für Personen, Sach- und Vermögensfolgeschäden. Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres beträgt mindestens das Dreifache (bei VS 3 Mio. EUR) dieser Versicherungssumme
Angaben zum durchschnittlichen Jahresumsatz, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Auftragen, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren 18.0000 Mio EUR (Anlage 5 zum Teilnahmeantrag). Umsatz < 12.000.000 EUR netto = 0 Punkte Ist der Umsatz größer als 18 Mio. EUR netto, so wird der Maximalwert von 5 Punkten vergeben. Ein größerer Umsatz als 18. Mio. EUR netto erhält keine zusätzlichen Punkte. 12 Mio. EUR = 1 Punkt 15 Mio. EUR = 3 Punkte 18 Mio. EUR = 5 Punkte Wichtung: 20 Maximale Punkte 5 Bewertung Wichtung x Punkte 100 (max.) Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angaben und Erklärungen für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Soweit der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft entsprechend § 6d EU VOB/A (Eignungsleihe) auf Ressourcen von Nachunternehmern zurückgreifen will, sind Anlage 7 zum Teilnahmeantrag und die vorgenannten Angaben und Erklärungen auch vom Dritten/Nachunternehmer vorzulegen. Darüber hinaus ist eine Erklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dass er im Fall der Auftragsvergabe an den Bewerber (die Bewerbergemeinschaft) diesem/r zur Verfügung steht (Anlage 8 zum Teilnahmeantrag).
2.1. Projektreferenzen Anzahl durchgeführter vergleichbarer Projekte nicht älter als 5 Jahre - Fertigstellungstermin - Projektabnahme, gerechnet ab der Abgabefrist des Teilnahmeantrags. Ausnahme, für die Hauptreferenz 3, hier kann die Anzahl vergleichbarer Projekte nicht älter als 7 Jahre - Fertigstellungstermin - Projektabnahme, gerechnet ab der Abgabefrist des Teilnahmeantrags sein. Für alle Referenzen gilt: Die Referenzen für die Hauptreferenzen 1, 2 und 3 sind als GU- oder GÜ- oder Totalunternehmerleistung vom Teilnehmer durchgeführt worden. Hierzu gehören bei den Referenzen 1, 2 und 3 mindestens die Ausführung der Leistungen der Kostengruppen 300 und 400 und jeweils Planungsleistungen mindestens für die Leistungsphasen 5 und 8. Mindestanforderung: eine Referenz je Haupt-Referenz (eine für Haupt-Referenz 1, eine für Haupt-Referenz 2, eine für Haupt-Referenz 3). Teilnahmeanträge, welche nicht mindestens eine Referenz je Haupt-Referenz vorlegen, werden von der Wertung des Teilnahmeantrags ausgeschlossen. 2.1.1 Haupt-Referenz 1 Nachzuweisen ist ein fertiggestelltes und abgenommenes "Modernisierungsprojekt gemäß den untenstehenden Bauwerkszuordnungen mit einer BGF (gesamtes Projekt) größer 6000 m². Das Projekt muss Arbeiten an der Gebäudehülle umfasst haben. Diese Referenz darf mit der Referenz, welche für die Hauptreferenzen 2 und 3 verwendet worden ist, nicht identisch sein. Es gelten Projekte, für die eine oder mehrere der u.g. Bauwerkszuordnungen einschlägig sind: - BWZ 1100 Parlamentsgebäude - BWZ 1200 Gerichtsgebäude - BWZ 1300 Verwaltungsgebäude - BWZ 2000 Wissenschaftliche Lehre und Forschung - BWZ 3000 Gesundheit - BWZ 4000 Bildung und Kultur - BWZ 6000 Wohnen, Beherbergen, Betreuen, Verpflegen 2.1.2 Haupt- Referenz 2 Nachzuweisen ist die "Modernisierung eines Wohnungsbauprojektes mit mindestens 50 Wohneinheiten bei der BWZ 6100 oder mindestens 60 Einheiten bei den BWZ 6200, 6410, 1300 und 6610" Diese Referenz darf mit der Referenz, welche für die Hauptreferenzen 1 und 3 verwendet worden ist, nicht identisch sein. Als Wohnungsbauprojekt gelten Projekte, für die eine oder mehrere der u.g. Bauwerkszuordnungen einschlägig sind: - BWZ 6100 Wohnhäuser außer die Nr. 6110, 6111, 6112 (Hierin inbegriffen sind auch Wohnhäuser mit zusätzlicher Nutzung, wie Praxen, Hotel, Büros, Kita etc. Auch Kombinationen von Büro- und Wohngebäuden oder Stadtquartieren mit einem Wohnanteil von >= 50 %) - BWZ 6200 Wohnheime - BWZ 6410 Hotels - BWZ 1300 Verwaltungsgebäude - BWZ 6610 Studentenhäuser Nachzuweisen ist die "Modernisierung eines Wohnungsbauprojektes mit Aufstockung mindestens eines Bestandsgebäudes mit mindestens 30 Wohneinheiten bei der BWZ 6100 oder mindestens 40 Einheiten bei den BWZ 6200, 6410, 1300 und 6610" Diese Referenz darf mit der Referenz, welche für die Hauptreferenz 1 und 2 verwendet worden ist, nicht identisch sein. Als Wohnungsbauprojekt gelten Projekte, für die eine oder mehrere der u.g. Bauwerkszuordnungen einschlägig sind: - BWZ 6100 Wohnhäuser außer die Nr. 6110, 6111, 6112 (Hierin inbegriffen sind auch Wohnhäuser mit zusätzlicher Nutzung, wie Praxen, Hotel, Büros, Kita etc. Auch Kombinationen von Büro- und Wohngebäuden oder Stadtquartieren mit einem Wohnanteil von >= 50 %) - BWZ 6200 Wohnheime - BWZ 6410 Hotels - BWZ 1300 Verwaltungsgebäude - BWZ 6610 Studentenhäuser 2.2. Zusatzpunkte für zusätzliche Eigenschaften der Referenz: Zusatzpunkte werden nur für eine Referenz angerechnet, wenn die Eigenschaft/Anforderung der jeweiigen Haupt-Referenz erfüllt ist, zu welcher die zusätzliche Referenz-Eigenschaft genannt wird. Die betreffende Zusatzleistung ist im Referenzformblatt nachvollziehbar nachzuweisen. 2.2.1. Referenz-Eigenschaft mit Investitionsvolumen für KGR 300 bis 400 > 5,0 Mio. EUR brutto für die Hauptreferenz 1 Referenzen mit einem Wert kleiner 5 Mio. EUR erhalten 0 Punkte Referenzen größer 9 Mio. EUR erhalten den Höchstwert von 5 Punkten. Es werden dafür keine zusätzlichen Punkte vergeben. 2.2.2. Referenz-Eigenschaft mit Investitionsvolumen für KGR 300 bis 400 > 5 Mio. EUR brutto für die Hauptreferenz 2 Referenzen mit einem Wert kleiner 5 Mio. EUR erhalten 0 Punkte Referenzen größer 9 Mio. EUR erhalten den Höchstwert von 5 Punkten. Es werden dafür keine zusätzlichen Punkte vergeben 2.2.3. Referenz-Eigenschaft mit Investitionsvolumen für KGR 300 bis 400 > 6 Mio. EUR brutto für die Hauptreferenz 3 Referenzen mit einem Wert kleiner 6 Mio. EUR erhalten 0 Punkte Referenzen größer 10 Mio. EUR erhalten den Höchstwert von 5 Punkten. 2.2.4. Referenzeigenschaft - nachträgliche Modernisierung von Balkonen, konstruktive Veränderung Die Zusatzwertung wird je wertbarer Referenz vergeben, wenn die Referenz die konstruktive Veränderung bestehender Balkonplatten oder Balkonloggien umfasst. Die Referenzbeschreibung muss die vorhandene und ausgeführte Konstruktion, die Anschlussplanung beziehungsweise -koordination an der Gebäudehülle sowie den eigenen Leistungsanteil darstellen. Zusatzpunkte werden vergeben, wenn innerhalb einer wertbaren Hauptreferenz bestehende Balkonplatten oder Balkonloggien konstruktiv verändert und durch neue, thermisch entkoppelte, auskragende Balkonkonstruktionen ersetzt oder erweitert wurden. Die Referenz muss außerdem die Planung beziehungsweise Koordination der Anschlüsse an die bestehende Gebäudehülle umfassen. 2.2.5 Referenzeigenschaft, Verwendung von Holzständerbauweise für die Aufstockung der Hauptreferenz 3 Zusatzpunkte werden vergeben, wenn innerhalb einer wertbaren Hauptreferenz zumindest Teilbereich beispielsweise die Aufstockung oder ein Erweiterungsbau, in Holzständerbauweise ausgeführt wurden Die Referenz muss außerdem die Planung und Koordination des Holzbaus als auch der Anschlüsse an die bestehende Gebäudehülle umfassen. 2. Höchstwertung Technische Eignung: Punkte: 345
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Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der genannten Frist des Schlusstermins für den Eingang der Angebote, gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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