Maßnahmen zur Qualitätssicherung:
[Angaben zur Qualitätssicherung Umweltmanagement (eVergabe Kriterium 1.1.2.2.2.2)]
Auswertung der Angaben zur Qualitätssicherung im Bereich Umweltmanagement (eVergabe Kriterium 1.1.2.2.2.2, 2.1.2.2.2.2, 3.1.2.2.2.2 – je nach Los) oder Auswertung der Anlage zur Qualitätssicherung Umweltmanagement (die Einreichung der Anlage ist nur erforderlich, sofern kein Zertifikat vorliegt, aber allgemeine und dem Standard der Zertifikate vergleichbare Qualitätsmaßnahmen für alle Geschäftsablaufe implementiert sind. Die Maßnahmen sind in der Anlage zu beschreiben und mit dem Angebot einzureichen.
Im eVergabe-Kriterium Qualitätssicherung Umweltmanagement sind die erforderlichen Angaben zu machen. Die Angaben zur „Qualitätssicherung“ werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen
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- über ein gültiges Zertifikat gemäß EMAS oder DIN EN ISO 14001:2015 (oder neuer) oder gleichwertig (Eigenerklärung in der eVergabe und Vorlage des entsprechenden Zertifikats)
- oder über ein vergleichbares System zum Umweltmanagement (in diesem Fall ist die Einreichung der Anlage „Qualitätssicherung Umweltmanagement“ erforderlich)
verfügt.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage / der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die das Umweltmanagement erforderlich ist, ausführen wird.
Sollte das geforderte Zertifikat nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Ein Bieter gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er die an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gestellten Mindestkriterien erfüllt.
Der Auftraggeber und die Vergabestelle behalten sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.