Neubau Feuerwehrgerätehaus in Bendestorf - Objektplanungsleistungen
KI Gesucht werden Objektplanungsleistungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Bendestorf.
Schulverband Norddörfer · Wenningstedt-Braderup/ Sylt · Schleswig-Holstein · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 04.12.2026, 11:00 Uhr (noch 26 Tage)
Aktuell laufen 55 Ausschreibungen in „Architektur und Ingenieurwesen" in Schleswig-Holstein. Neue davon jeden Morgen per E-Mail:
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Abriss, Erweiterung und Umbau der Norddörfer-Grundschule in Sylt - Leistungen der Technischen Ausrüstung ELT, ALG 4-6, Leistungsphasen 1-3, 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Der Schulverband Norddörfer besteht aus den Gemeinden Kampen, List und Wenningstedt-Braderup auf Sylt. Die Norddörfer Schule ist derzeit eine Grundschule mit Nachmittagsbetreuung, organisiert als „Offene Ganztagsschule“. Die Grundschule wurde einzügig aufgebaut und hat sich in den vergangenen Jahren hin zu kompletter Zweizügigkeit entwickelt.
Das Schulgebäude befindet sich an der Umgehungsstraße (L24) außerhalb des Ortsteils Wenningstedt. Auf dem Gelände sind neben dem Schulgebäude eine Sporthalle, Fußballplätze, Padel-Plätze, Vereinsheim, Kleinspielfeld und ein Spielplatz verortet. Die Tourismus-Service Wenningstedt-Braderup
GmbH & Co. KG hat, als Eigentümerin und 100%ige Tochter der Gemeinde, die Sporthalle z.T. zu einer Multifunktionshalle ausgebaut, um sowohl den Einheimischen als auch den Gästen Freizeitaktivitäten im Funsportbereich anbieten zu können.
Das Schulgebäude wurde 1931 in Massivbauweise errichtet, das Obergeschoss ist nur über eine Geschosstreppe erreichbar. Eine 2. bauliche Nottreppe wurde im Jahr 2025 angebaut. Eine umfassende gebäudetechnische Sanierung wurde nicht durchgeführt. Parallel zur Planung der Erweiterungsmaßnahme OGS befindet sich die gesamte Schule derzeit in Phase Null zur Findung des neuen Raumprogramms. Dies eröffnet die einmalige Chance, Raumkonzepte von Beginn an konsequent auf Zukunftsfähigkeit, Qualität und pädagogische Wirksamkeit auszurichten. Das zeitgemäße Raumprogramm, welches nach den Vorgaben des pädagogischen Konzept grosse offene Lernlandschaften hat einen Flächenbedarf von 3.035 qm Nutzfläche. Bedingt durch die Enge der traditionellen Unterrichtsräume stehen die Klassenräume für eine Nachmittagsbetreuung, z.B. für die
Hausaufgabenbetreuung, nicht zur Verfügung.
Die nach neuen pädagogischen Gesichtspunkten aufgestellten Raumbedarfe können in der bestehende
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Branche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
Gegenstand ist die Vergabe von Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung (ELT, ALG 4-6 gemäß §§ 53 ff.
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3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Fachtechnische Lösungsansätze = Gewichtung 50% Darstellung der Herangehensweise an komplexe fachtechnische Aufgabenstellungen anhand von praktischen Beispielen. Die Darstellung soll in Bezug auf den zu vergebenen Auftrag anhand realisierter Bauprojekte, die mit dem geplanten Vorhaben vergleichbar sind, erfolgen und kann durch Zeichnungen, Skizzen, Diagramme, Tabellen u. ä., die die Arbeitsweise verdeutlichen, ergänzend verdeutlicht werden. Maßnahmen zur: ▪ Ablauforganisation im Projektteam und mit den Planungsbeteiligten ▪ Qualitätssicherung ▪ Kostensicherung und -optimierung ▪ Terminsicherung Gewichtung = 10 % - Gestalterische und funktionale Umsetzung. Gewichtung = 30 % - Nachhaltigkeit. Gewichtung = 10 %
Personelle Besetzung = Gewichtung 30% - Projektleitung/ stv. Projektleitung: Benennung der Projektleitung mit Darlegung des persönlichen Erfahrungshintergrundes (u. a. Lebenslauf und Referenzprojekte) bzw. der persönlichen Kenntnisse sowie der Einbindung in andere Projekte (zeitliche Verfügbarkeit). Gewichtung = 10 % - Bauleitung/Projektbearbeitung (Mitarbeiter für die einzelnen Teilaufgaben): Vorstellung der vorgesehenen Projektmitarbeitenden mit Darstellung der zeitlichen Verfügbarkeit bzw. Einbindung in andere Projekte. Darstellung der vorgesehenen Aufgabenverteilung innerhalb des Projektteams. Gewichtung = 5 % - Darstellung der kurzfristigen Verfügbarkeit vor Ort in Planungs- und Ausführungsphase. Gewichtung = 15 %
Honorarangebot Die Honorarkonditionen sind mittels des zur Verfügung gestellten Honorarformblattes anzubieten. Gewichtung = 20 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 45 VgV auf
Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt:
Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für sonstige
Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Der Auftraggeber behält sich vor, den entsprechenden Nachweis für die Berufshaftpflichtversicherung vor der Zuschlagserteilung nachzufordern.
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 44 VgV auf Basis der folgenden Kriterien
geprüft, bewertet bzw. beurteilt:
1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den an der
Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil).
2.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung.
3.) Eigenerklärung, dass ein Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Ingenieur:in/ Meister:in zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV) vorliegt. Der Auftraggeber behält sich vor, den entsprechenden Qualifikationsnachweis vor der Zuschlagserteilung nachzufordern.
4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen.
5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB.
6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB.
7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
8.) Erklärung zur Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen.
9.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 5.) bis 8.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind.
10.) Erklärung zum Russlandbezug des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen.
11.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben.
Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
12.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen
(Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der
Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden,
indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen
werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen:
1. Erklärung über den durchschnittlichen Umsatz netto des Bewerbers für die auszuschreibenden Leistungen in den letzten 3 Jahren von 2023 bis 2025 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) - Wichtung 5 %.
Die zu vergebende Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 46 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt:
Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV:
Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2023-2025) erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (netto, Kgr. 440-460 DIN 276), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungs-werte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maß-nahmen vorliegen.
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV
folgende objektive Wertungskriterien herangezogen:
3. Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 8 Jahren (Inbetriebnahme – nicht vor dem 01.01.2018) von 2018 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. - Wichtung 90 %.
Für die Maximalpunktzahl sollten für die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
Referenzprojekt 1:
Referenzprojekt 2+3:
Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden. Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 5 Punkte für Umsatz + max. 5 Punkte für Mitarbeiterzahl + 3 x max. 30 Punkte für Referenzprojekte).
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlagen C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV
folgende objektive Wertungskriterien herangezogen:
2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2023 bis 2025 für die auszuschreibenden Leistungen in Bezug auf technisch ausgerichtete Aufgabenbereiche (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) - Wichtung 5 %.
Die zu vergebende Punkte für technische Mitarbeitende (Ingenieure/Architekten, staatlich geprüfte Techniker, Meister u. ä.) werden wie folgt abgestuft:
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil stellen wir die veröffentlichten Zahlen Ihren Angaben gegenüber (Zahlenvergleich) — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. Die Entscheidung bleibt bei Ihnen. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
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Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgen-de Rügefristen zu beachten: — Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). — Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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KI Die Stadt Dornhan vergibt Objekt- und Fachplanungsleistungen für den ersten Bauabschnitt der Erweiterung des städtischen Bauhofs.
KI Es handelt sich um die Fortschreibung eines Verkehrsgutachtens für den Ersatzneubau der Lippebrücke (BW 4305 502).
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