Vertrag geändert (2024) IT & Digitalisierung
Vertragsänderung gemeldet — Art, Grund und neuer Wert stehen nur im TED-Portal: Bekanntmachung bei ted.europa.eu ansehen →

Digitalisierungsprojekt der NRW.Global Business: Dynamics 365, Digital Workplace 2.0, eAkte - Los 1: Weiterentwicklung und Betrieb Dynamics 365

NRW.Global Business GmbH

Beschreibung

Im Rahmen des Digitalisierungsprojekts der NRW.Global Business GmbH wurden drei Aufträge vergeben: Los 1: Weiterentwicklung und Betrieb Dynamics 365; Los 2: Digital Workplace 2.0; Los 3: Erstellung Konzept und Ausschreibungsunterlagen zur Einführung einer eAkte. Die hiesige ex post Bekanntmachung gemäß § 132 Abs. 5 GWB betrifft das Los 1. Im Rahmen der hiesigen Auftragsänderung gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB wurden die folgenden Leistungen zusätzlich beauftragt: a. Künftige Fortführung des Projektmanagements Los 1, b. Erweiterung der Portalfunktionalitäten für die Zielgruppe Wirtschaftsförderungen (bzgl. Flächenangebote), c. Betrieb und Support für Portalfunktionalitäten für die Zielgruppe Wirtschaftsförderungen (bzgl. Flächenangebote), d. Smart Invoice Schnittstelle: Herstellung einer Verbindung des CRM (Microsoft Dynamics) zur smart invoice Lösung (d.velop) der NRW.Global Business, um Kreditoreninformationen automatisch zu übernehmen, e. Einbindung E-Signatur MmM: Für die bereits umgesetzte digitale Antragstellung auf Förderung im Rahmen des "Messe meets Mittelstand" Programms soll die Einbindung der digitalen Signatur realisiert werden (die voraussichtlich mit d.velop sign eingeführt wird). Ggfs. Rückbau bisheriger Prozesse.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: IT & Digitalisierung

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Auftragsgegenstand ist die Weiterentwicklung und der Betrieb von Microsoft Dynamics 365 sowie damit verbundene Zusatzleistungen.
  • Zusätzliche Leistungen umfassen Projektmanagement, Portalfunktionalitäten für Wirtschaftsförderungen, Smart Invoice Schnittstelle und E-Signatur-Einbindung.
  • Es handelt sich um eine Auftragsänderung nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB.
  • Die Bekanntmachung bezieht sich auf Los 1 des Digitalisierungsprojekts der NRW.Global Business GmbH.

Die Ausschreibung betrifft die Weiterentwicklung und den Betrieb von Microsoft Dynamics 365 im Rahmen eines Digitalisierungsprojekts.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (TED EU). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

§ 135 GWB (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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  1. Vertragsänderung Sie sind hier

    Bestehender Vertrag modifiziert

    Vertragswert 1 €

    1 Veröffentlichung

    • 23.12.2024 Original-Veröffentlichung aktuell

Preiseinschätzung

Basierend auf 3.076 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 264.640 €
Median 498.532 €
Oberes Quartil 2.322.450 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Stammdaten
Schwierigkeit Mittel KI
Veröffentlicht 23.12.2024
CPV-Code 72000000
IT-Dienstleistungen (Was ist das?)
Erfüllungsort Düsseldorf
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (TED EU) · ggf. archiviert
Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vertragsänderung (?)
Bestehender Vertrag modifiziert

Ø Bieter in der Branche 6.6
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 62.503 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 19.021 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 29%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche
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Erweiterte Daten

Quelle: TED EU · 2/3 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Verfahrensart

Zuletzt geprüft am 12.08.2026

Daten korrigieren →

Quelle: TED EU

Diese Bekanntmachung stammt aus der EU-Datenbank Tenders Electronic Daily. Reduzierter Datenumfang (Titel, Auftraggeber, CPV, Frist). Für vollständige Dokumente und alle Sprachen:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche: