Agenturleistungen für die Entwicklung und Umsetzung integrierter Kommunikation und die Betreuung der Social-Media-Kanäle für die Bundesstiftung Gleichstellung
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Beschreibung
ine Änderung des öffentlichen Auftrags ist ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, weil zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen (OJ S 230/2024 26/11/2024) vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers (OJ S 230/2024 26/11/2024) aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für die Auftraggeberin verbunden wäre. Dies betrifft gegenständlich den Fall, weil die Auftraggeberin Dienstleistungen mit unterschiedlichen Merkmalen beschaffen müsste und dies eine Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Leistungserbringung mit sich bringen würde. Der Wert der Änderung beträgt nicht mehr als 50% des ursprünglichen Auftragswertes. Diese Vorgehensweise entspricht dem § 132 Abs 2 Nr 2 im GWB. Darüber hinaus wird auf die erforderliche Anwendung der Ausnahmebestimmung im § 132 Abs 3 hingewiesen, weil gegenständlich ein neues Verfahren nicht zwingend eingeleitet werden muss, da die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die die Auftraggeberin im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte. Der Gesamtcharakter des Auftrags ändert sich durch die Erweiterung nicht. Gegenstand der Erweiterung ist, die Leistungserbringung durch die bestehende Rahmenvereinbarungspartnerin (TAU GmbH) welche den Aufbau einer neuen Website betrifft: www.gleichstellungs-check.de. Diese soll zur gleichstellungsorientierten Gesetzesfolgenabschätzung informieren, sowie Informationen zu den Schulungen und zu Anwendungsbeispielen aus der Gesetzgebung darstellen. Die gleichstellungsorientierte Gesetzesfolgenabschätzung ist ein besonderer Teil der Gesetzesfolgenabschätzung. Sie hat das Ziel, systematisch die Gleichstellungswirkungen eines Regelungsvorhabens zu identifizieren und unbeabsichtigten Folgen für Frauen und Männern entgegenzuwirken. Es ist also stets danach zu fragen, o
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Erweiterung eines bestehenden Vertrages mit der Agentur TAU GmbH für Kommunikations- und Social-Media-Leistungen.
- Gegenstand der Erweiterung ist der Aufbau einer Website zur gleichstellungsorientierten Gesetzesfolgenabschätzung und die Entwicklung von Schulungskonzepten.
- Der geschätzte Wert der Auftragserweiterung beträgt 40.000 EUR.
- Die Erweiterung erfolgt als Direktvergabe aufgrund von Umständen, die die Auftraggeberin nicht vorhersehen konnte und wirtschaftlichen/technischen Gründen für einen Wechsel des Auftragnehmers (§ 132 GWB).
- Die Agentur TAU GmbH ist bereits bestehender Rahmenvereinbarungspartnerin.
Die Bundesstiftung Gleichstellung erweitert einen bestehenden Vertrag mit der Agentur TAU GmbH für die Entwicklung und Umsetzung integrierter Kommunikation sowie die Betreuung von Social-Media-Kanälen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (TED EU). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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