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Ersatzkassen-Generika Nr. 18
Techniker Krankenkasse · Hamburg · Hamburg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Bund)
Frist vorbei — Zuschlag ansehen · an 1 A Pharma GmbH →Diese Frist ist vorbei — die nächste muss es nicht sein.
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Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Aufgrund der im Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführten Regelung in § 130a Abs. 8a SGB V wird erstmals - da der Beschaffungsbedarf in der vorliegenden Ausschreibung ausschließlich Antibiotika umfasst - je Wirkstoff ein separates Los gebildet, in dem Rabattverträge für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser A
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Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Gemäß § 130a Abs. 8a S. 5 SGB V werden die Beschränkungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 und 4 SGB V für die Angebotsabgabe auf EU-Lose konkreter dargestellt.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ausschreibung von Rabattverträgen für verschreibungspflichtige Antibiotika in 48 Losen.
- Die Lose sind wirkstoffbezogen und beinhalten spezifische Krankenkassen.
- Für "EU-Lose" gelten besondere Anforderungen bezüglich der Herstellung der Wirkstoffe in der EU/EWR.
- Eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge pro Los und Krankenkasse ist zu beachten.
- Alle weiteren Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Ausschreibung betrifft Rabattverträge für verschreibungspflichtige Antibiotika, aufgeteilt in 48 wirkstoffbezogene Lose.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2026
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„- KEINE ANGABE -“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 1 %
Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 1 €2 Veröffentlichungen
- Frist 29.02.2024 Gemäß § 130a Abs. 8a S. 5 SGB V werden die Beschränkungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 und 4 SGB V für die Angebotsabgabe auf EU-Lose konkreter dargestellt. · in TED EU + oev aktuell
- Frist 29.02.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 90 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (11) 1 A Pharma GmbH · ALIUD PHARMA GmbH · Aristo Pharma GmbH · BG ALIUD / STADAPHARM GbR (bestehend aus ALIUD PHARMA GmbH, STADAPHARM GmbH) · BG Hexal 1 A Pharma GbR (bestehend aus Hexal AG, 1 A Pharma GmbH) · HEC Pharm GmbH · Hexal AG · HIKMA PHARMA GMBH · Micro Labs GmbH · PUREN Pharma GmbH & Co. KG · STADAPHARM GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 815 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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