Vergaberecht

Vergaberecht ist die Gesamtheit der rechtlichen Vorschriften, die das Vergabeverfahren öffentlicher Aufträge regeln. Es soll Wettbewerb, Transparenz und Gleichbehandlung der Bieter sicherstellen.

Das deutsche Vergaberecht ist mehrstufig aufgebaut. Es unterscheidet zwischen Vergaben oberhalb und unterhalb der EU-Schwellenwerte und enthält je nach Auftragsart und Auftraggeber unterschiedliche Verfahrensregeln.

Oberschwellenbereich (EU-weite Vergabe)

Bei Auftragswerten ab den EU-Schwellenwerten (für 2024/2025: ca. 143.000 € bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen, ca. 5.538.000 € bei Bauaufträgen) gelten die EU-Vergaberichtlinien, umgesetzt im deutschen Recht durch:

  • GWB Teil 4 (§§ 97 ff.) — Grundsätze und Rechtsschutz
  • VgV — Vergabeverordnung für Liefer- und Dienstleistungen
  • SektVO — Sektorenverordnung (Versorgung, Verkehr)
  • KonzVgV — Konzessionsvergabeverordnung
  • VOB/A 2. Abschnitt — Bauleistungen

Unterschwellenbereich

Unterhalb der EU-Schwellenwerte gelten haushaltsrechtliche Regelungen der Länder und für die Bauleistungen die VOB/A (Abschnitt 1) sowie für Liefer- und Dienstleistungen die UVgO. Hier ist der Rechtsschutz schwächer ausgestaltet als im Oberschwellenbereich — ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer ist nicht möglich.

Rechtsschutz

Im Oberschwellenbereich haben unterlegene Bieter einen formellen Rechtsschutz: Nach Information durch den Auftraggeber (§ 134 GWB Stillhaltefrist) können sie ein Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Vergabekammer einleiten. Gegen deren Entscheidung ist die sofortige Beschwerde zum Vergabesenat des Oberlandesgerichts möglich.

Grundprinzipien (§ 97 GWB)

  • Wettbewerb
  • Transparenz
  • Gleichbehandlung
  • Verhältnismäßigkeit
  • Wirtschaftlichkeit
  • Berücksichtigung mittelständischer Interessen

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