Vergaberecht
Vergaberecht ist die Gesamtheit der rechtlichen Vorschriften, die das Vergabeverfahren öffentlicher Aufträge regeln. Es soll Wettbewerb, Transparenz und Gleichbehandlung der Bieter sicherstellen.
Das deutsche Vergaberecht ist mehrstufig aufgebaut. Es unterscheidet zwischen Vergaben oberhalb und unterhalb der EU-Schwellenwerte und enthält je nach Auftragsart und Auftraggeber unterschiedliche Verfahrensregeln.
Oberschwellenbereich (EU-weite Vergabe)
Bei Auftragswerten ab den EU-Schwellenwerten (für 2024/2025: ca. 143.000 € bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen, ca. 5.538.000 € bei Bauaufträgen) gelten die EU-Vergaberichtlinien, umgesetzt im deutschen Recht durch:
- GWB Teil 4 (§§ 97 ff.) — Grundsätze und Rechtsschutz
- VgV — Vergabeverordnung für Liefer- und Dienstleistungen
- SektVO — Sektorenverordnung (Versorgung, Verkehr)
- KonzVgV — Konzessionsvergabeverordnung
- VOB/A 2. Abschnitt — Bauleistungen
Unterschwellenbereich
Unterhalb der EU-Schwellenwerte gelten haushaltsrechtliche Regelungen der Länder und für die Bauleistungen die VOB/A (Abschnitt 1) sowie für Liefer- und Dienstleistungen die UVgO. Hier ist der Rechtsschutz schwächer ausgestaltet als im Oberschwellenbereich — ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer ist nicht möglich.
Rechtsschutz
Im Oberschwellenbereich haben unterlegene Bieter einen formellen Rechtsschutz: Nach Information durch den Auftraggeber (§ 134 GWB Stillhaltefrist) können sie ein Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Vergabekammer einleiten. Gegen deren Entscheidung ist die sofortige Beschwerde zum Vergabesenat des Oberlandesgerichts möglich.
Grundprinzipien (§ 97 GWB)
- Wettbewerb
- Transparenz
- Gleichbehandlung
- Verhältnismäßigkeit
- Wirtschaftlichkeit
- Berücksichtigung mittelständischer Interessen
Verwandte Begriffe
GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
Das GWB enthält in Teil 4 (§§ 97–184) die grundlegenden Vorschriften des deutschen Vergaberechts oberhalb der EU-Schwell...
Definition lesenVgV (Vergabeverordnung)
Die Vergabeverordnung (VgV) regelt die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge oberhalb der EU-Schwelle...
Definition lesenUVgO (Unterschwellenvergabeordnung)
Die UVgO regelt die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte.
Definition lesenSchwellenwert
Schwellenwerte sind die gesetzlich festgelegten Auftragswerte, ab denen eine EU-weite Ausschreibungspflicht besteht.
Definition lesenNachprüfungsverfahren
Das Nachprüfungsverfahren ist der Rechtsschutz für Bieter bei Vergabeverstößen oberhalb der EU-Schwellenwerte, durchgefü...
Definition lesenStillhaltefrist
Die Stillhaltefrist nach § 134 GWB ist der Mindestzeitraum zwischen der Information der unterlegenen Bieter und der Zusc...
Definition lesenJetzt Ausschreibungen finden
📬
Passende Ausschreibungen finden
Erhalten Sie relevante öffentliche Aufträge direkt per E-Mail — kostenlos und unverbindlich.