VK 1 - 102/16 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 28.11.2016

Vergabekammer verwirft Nachprüfungsantrag wegen verspäteter Rüge

Ergebnis: Nachprüfungsantrag verworfen

Betroffene Normen

§ 107 GWB§ 165 GWB§ 3 VOL/A§ 186 GWB§ 97 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin verworfen. Die Antragstellerin rügte die Vergabe einer Funkausstattung ohne Losaufteilung. Die Kammer stellte fest, dass die Antragstellerin die Vorgehensweise der Antragsgegnerin bereits bei der Nachunternehmeranfrage der Beigeladenen erkannte und die Rügefrist versäumt hatte. Daher war der Nachprüfungsantrag mangels rechtzeitiger Rüge unzulässig.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

NachprüfungsantragVergabekammerRügefristLosaufteilungVOL/AGWB

Vergaberecht-Begriffe

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