VK 2 - 70/19 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 27.09.2019

Nachprüfungsantrag wegen Ausschluss wegen angeblich unzulässiger Änderung der Vergabeunterlagen zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 160 GWB§ 111 GWB§ 97 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Antragstellerin wurde vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, da ihr Angebot angeblich unzulässige Änderungen an den Vergabeunterlagen enthielt. Konkret ging es um das eingereichte auftragsbezogene Terminkonzept, das einen Bauzeitenplan enthielt, der von den in den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) festgelegten Ausführungsfristen abwich. Die Vergabekammer wies den Nachprüfungsantrag zurück, da die Antragstellerin durch die Einreichung eines Bauzeitenplans, der von den vertraglich vereinbarten Fristen abwich, die Vergabeunterlagen unzulässig geändert hat.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

AusschlussVergabeunterlagenTerminkonzeptBauzeitenplanVertragsfristenVOB/A

Vergaberecht-Begriffe

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