VK 2 - 77/21 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 28.06.2021

Vergabekammer verwirft Nachprüfungsantrag wegen wirksamer Zuschlagserteilung

Ergebnis: Nachprüfungsantrag verworfen

Betroffene Normen

§ 134 GWB§ 165 GWB§ 135 GWB§ 82 VgV§ 169 GWB§ 168 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin verworfen. Die Antragstellerin rügte, dass die Antragsgegnerin den Zuschlag zu früh erteilt habe, da die gesetzliche Stillhaltefrist nach § 134 Abs. 2 GWB noch nicht abgelaufen sei. Die Kammer entschied, dass die Frist nach Kalendertagen berechnet wird und somit am Sonntag, dem 20. Juni 2021, abgelaufen war. Der Zuschlag konnte daher am Montag, dem 21. Juni 2021, wirksam erteilt werden, bevor der Nachprüfungsantrag bei der Kammer einging.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

NachprüfungsantragVergabekammerStillhaltefristZuschlagserteilungFristberechnungGWB

Vergaberecht-Begriffe

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