Vergabekammer verwirft Nachprüfungsantrag wegen wirksamer Zuschlagserteilung
Ergebnis: Nachprüfungsantrag verworfen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin verworfen. Die Antragstellerin rügte, dass die Antragsgegnerin den Zuschlag zu früh erteilt habe, da die gesetzliche Stillhaltefrist nach § 134 Abs. 2 GWB noch nicht abgelaufen sei. Die Kammer entschied, dass die Frist nach Kalendertagen berechnet wird und somit am Sonntag, dem 20. Juni 2021, abgelaufen war. Der Zuschlag konnte daher am Montag, dem 21. Juni 2021, wirksam erteilt werden, bevor der Nachprüfungsantrag bei der Kammer einging.
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