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Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr und fahrplanfreien Linienbedarfsverkehr in den Linienbündeln "LGG Nord 4" und "LGG ODV" im Landkreis Groß-Gerau
Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau · Groß-Gerau · Hessen
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Beschreibung
Die Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 5 Abs. 4 i. V. m. § 6 Abs. 1 ÖPNVG Hessen i.V.m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG), einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Wettbewerb zu vergeben. Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 2 Abs. 1 ÖPNVG Hessen. Der zu vergebende ÖDA umfasst alle fahrplangebundenen öffentlichen Personenverkehrsdienste im Linienbündel "LGG Nord 4" wie im aktuellen Nahverkehrsplan (NVP; https://www.rmv.de/c/de/start/lnvg/die-lnvg/nahverkehrsplan-kreis-gross-gerau) beschrieben sowie bedarfsorientierte On-Demand-Verkehre des Linienbündels "LGG ODV". Dies beinhaltet Verkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen, insbesondere Bussen. Zum Zeitpunkt der Verkehrsaufnahme besteht das Linienbündel "LGG Nord 4" aus den Linien 74, 75 und 79. Umfasst sind fahrplanmäßige Verkehrsdienste sowie fahrplanfreie Linienbedarfsverkehre. Es handelt sich also um Verkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. §§ 42 und 44 PBefG. Die Verkehre können mit Bussen und anderen Kraftfahrzeugen durchgeführt werden. Zusätzliche Linienverkehre gemäß § 42 PBefG oder (ggf. erstmals) gemäß § 43 PBefG oder § 44 PBefG können auch während der Laufzeit des ÖDA aufgenommen werden. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Vertragsbeginn auf ca. 96.492 km Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG und ca. 100.000 km Besetztkilometer pro Jahr im fahrplanfreien Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG. Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste verpflichtet der ÖDA den Betreiber zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge und Infrastruktur. Ferner umfasst sind Vertriebsaufgaben und Kundenbetreuung im Rhein-Main-Verkehrsverbund. Die zum Betriebsbeginn umfassten Verkehre und das B
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