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Planungsleistungen zum Vorhaben Sanierung „Goldener Stern“ in Borna, 2. BA
HMW Rechtsanwälte Steuerberater · Markkleeberg · Sachsen
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenObjektplanungsleistungen - Gebäude und Innenräumegesch. 202.436 €🏆 HSP architekten Ingenieure · Zwickau
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Los 2 AufgehobenFachplanungsleistungen - Technische Gebäudeausrüstung HLSgesch. 35.000 €
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Los 3 VergebenFachplanungsleistungen - Technische Gebäudeausrüstung ELTgesch. 35.000 €
- Elektroplanung Will GmbH · Hilders-Eckweisbach
- HSP architekten Ingenieure · Zwickau
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, davon 2 Bieter namentlich publiziert: Elektroplanung Will GmbH u. a.. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Planungsleistungen zum Vorhaben Sanierung „Goldener Stern“ in Borna, 2. BA
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Sonstige Umwelt-Kriterien
- Barrierefreiheit für alle
- Barrierefreiheit berücksichtigt
„siehe Ausschreibungstext“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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siehe Ausschreibungstext 0,8 %Qualität
- Darstellung eines möglichen Umsetzungskonzeptes -> Gewichtung: 0,1 - Umfassende Darstellung eines Referenzobjektes -Sanierung von Gebäuden für einen öffentlichen Auftraggeber- -> Gewichtung: 0,1 - Umfassende Darstellung einer Referenz -Bildungs- und Kulturstätten- -> Gewichtung: 0,1 - Vorstellung zur Projektorganisation / interne und externe Kommunikation -> Gewichtung: 0,05 - Darstellung und Herangehensweise an die Innenausstattung/Materialien/Farben/Raumakustik -> Gewichtung: 0,1 - Darstellung und Herangehensweise an Kostenplanung und Kostensicherung -> Gewichtung: 0,05 - Darstellung und Herangehensweise an die zeitliche Umsetzung der Planung und Ausführung/Terminplanung/Terminsicherung -> Gewichtung: 0,05 - Methoden zur Sicherung der Kosteneffizienz/Qualitätsmanagement/Folgekosten/Nachhaltigkeit/Ökologie -> Gewichtung: 0,1 - Erfahrungen bei der Unterstützung zur Beantragung und Umsetzung sowie Abrechnung von Fördermitteln -> Gewichtung: 0,05 - Vorstellung des Projektteams / Verfügbarkeit der Projektbeteiligten / Präsentation des Projektteams / technische Büroausstattung -> Gewichtung: 0,1
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siehe Ausschreibungstext 0,2 %Preis
Honorar mit Kosten / Nebenkosten / Stundenlöhne / Besondere Leistungen -> Gewichtung: 0,2
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber der Auftraggeberin innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Die Frist beginnt mit der Kenntnis des Vergabeverstoßes und endet mit Ablauf des zehnten Kalendertages, spätestens jedoch mit Ablauf der in der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach Ablauf dieser Frist Vergabeverstöße, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht mehr gerügt werden können. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB). Die Auftraggeberin informiert im Sinne des § 134 GWB spätestens 10 Kalendertage vor dem Vertragsschluss denjenigen bzw. diejenigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Mitteilungen erfolgen ausschließlich auf www.eVergabe.de an den Bieter. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt sich der Bieter damit einverstanden und verpflichtet sich, dass der Schriftverkehr ausschließlich über www.eVergabe.de erfolgt, und zwar auch in Bezug auf die Mitteilung über beabsichtigte Rechtsbehelfe seitens des Bieters. Weiterhin erklärt sich der Bieter einverstanden, dass den nichtberücksichtigten Bietern der Name des erfolgreichen Bieters mitgeteilt wird.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 87 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) Elektroplanung Will GmbH · HSP architekten Ingenieure1 Veröffentlichung
- 27.01.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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