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Kunsttransporte
Staatliche Kunstsammlungen Dresden · Dresden · Sachsen
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Beschreibung
Kunsttransporte
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Gegenstand ist die Erbringung von Kunsttransportdienstleistungen für die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden mit einem geschätzten Wert von 475.000 EUR.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Keine Barrierefreiheits-Anforderungen
Es gilt deutsches Recht.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 50 %
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Logistikkonzept 20 %Qualität
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Schlüsselpersonal und Packer/Fahrer 15 %Qualität
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Reaktionszeit/Verfügbarkeit vor Ort 15 %Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufs-/Handelsregister
Die Kunstspedition verfügt über eine Gewerbeberechtigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern im Fernverkehr sowie die Ausübung des Speditionsgewerbes.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Eignungsanforderung
Die Kunstspedition verfügt über einen eigenen Fuhrpark, bestehend aus mindestens 5 LKW- Einheiten mit mindestens 7,5 t Nutzlast pro Einheit und 5 LKW-Einheiten mit mindestens 12 t Nutzlast. Die Kunstspedition verfügt über bzw. wählt für Übernachtungsstopps eine dem Transport angemessene Einstellmöglichkeit. Dieser Bereich muss beheizt, alarm- und brandschutzgesichert sein und über einen Direktanschluss zu Polizei und Feuerwehr verfügen. Ein Facility Report der Liegenschaft ist einzureichen. Alle eingesetzten Fahrzeuge des Auftragnehmers müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen: • Fahrzeuge mit luftgefedertem, vollisoliertem, verschließbarem, mehrwandigem Kofferaufbau mit geeigneten Ladungssicherungs-systemen • Verschlussmöglichkeit, Alarmanlage für Aufbau der Fahrzeuge und Anhänger, elektronische Wegfahrsperre, Antiblockiersystem (ABS), Antriebs-Schlupfregelung (ASR), Navigationssystem, Feuerlöscheinrichtung • jedes Fahrzeug ist zwingend mit einem Mobiltelefon ausgerüstet; die entsprechende Telefonnummer ist vor Transportbeginn den projektverantwortlichen Mitarbeitern des Auftraggebers mitzuteilen • GPS Ortung: Fahrzeuge verfügen über ein Satelliten Ortungs- und Navigationssystem (GPS) für die Standortüberwachung jedes Fahrzeuges in der Zentrale • Die Klimatisierung des Laderaumes erfolgt durch zwei separat arbeitende professionelle Geräte, die bei Fahrzeugstillstand über eine fahrzeugunabhängige Fremdversorgung verfügen; Regelbereich Temperatur + 18°C bis + 22°C, relative Luftfeuchte 50 % – 55% (unabhängig von der Außentemperatur) • Klimasteuerung / -überwachung aus dem Fahrerhaus
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Qualitätsmanagement
Innerbetriebliche Prozessanweisung für die Kunsttransportfahrer und Kunstpacker, z. B. in Form einer dem ISO-Zertifizierungsprozess entnommene Prozessbescheinigung, ein Fahrerhandbuch oder ähnliches.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Der Bewerber muss im Zeitraum der letzten 4 abgeschlossenen Geschäftsjahre Leistungen eigenverantwortlich durchgeführt haben, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Auftragsabschlusses: Es sind mindestens 2 Leistungen für Kunstlogistik mit einem Kostenvolumen ab 200.000 Euro brutto je Ausstellung anzugeben.
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Eignungsanforderung
• Projektleiter: Es muss 1 Projektleiter und eine Vertretung für dieses Projekt zur Verfügung gestellt werden. Eine Berufsausbildung als Kaufmann/ Kauffrau und/oder Studium im Bereich Speditions- und Logistikdienstleistung/ kaufmännische Ausbildung/ relevante Ausbildung ist notwendig. Berufserfahrung als Projektleiter im Bereich Kunstlogistik von mindestens 5 Jahren sowie eine 5-jährige Firmenzugehörigkeit sind Voraussetzung • Projektmanager: Es muss 1 Projektmanager und eine Vertretung für dieses Projekt zur Verfügung gestellt werden. Berufsausbildung als Kaufmann/ Kauffrau im Bereich Speditions- und Logistikdienstleistung/ kaufmännische Ausbildung/ relevante Ausbildung notwendig. Berufserfahrung als Projektmanager im Bereich Kunstlogistik von mindestens 5 Jahren sowie eine 3-jährige Firmenzugehörigkeit sind Voraussetzung. Es ist in jedem Fall sicherzustellen, dass mindestens 1 Projektmanager im Leistungszeitraum vor allem während der gesamten Zeit der Transporte zur Verfügung steht/stehen • Zoll: Der Bieter muss über interne Zollmitarbeiter für die Zollabfertigung für die Ein- und Ausfuhr von temporären Leihgaben aus Drittstaaten nach Deutschland und zurück verfügen. Die Angabe der Zollmitarbeiter, die für das Projekt eingesetzt werden sollen, sind inklusive Angabe der Ausbildung, Berufsjahren und Firmenzugehörigkeit anzugeben. • Kunstpacker: Für das Verpacken/Auspacken an den Standorten und am Ausstellungsort muss das Unternehmen des Bewerbers über eine ausreichende Zahl qualifizierter Kunstpacker verfügen: mindestens 20. Die Kunstpacker müssen über eine Berufsausbildung sowie nach abgeschlossener Grundausbildung über mindestens 1 Weiterbildung/ Schulung alle zwei Jahre im adäquaten Handling, sachgerechten Verpacken, Bewegen, Laden und Fixieren von Kunstgütern verfügen. Restaurator*innen, Ausstellungsmanager*innen und Kurator*innen der SKD sind den Kunstpackern gegenüber weisungsbefugt. Mindestens ein Kunstpacker pro Team sollte über Deutsch- oder Englischkenntnisse verfügen. • Fernfahrer für LKW: Das Unternehmen des Bewerbers muss über eine ausreichende Zahl qualifizierter Fernfahrer für Lastkraftwagen verfügen: mindestens 20. Die Fernfahrer müssen über eine entsprechende Berufsausbildung sowie nach abgeschlossener Grundausbildung über mindestens 1 Weiterbildung/ Schulung alle zwei Jahre im adäquaten Handling, sachgerechten Verpacken, Bewegen, Laden und Fixieren von Kunstgütern verfügen. Die Fernfahrer dürfen gleichzeitig Kunstpacker sein. Mindestens ein Fahrer sollte über Deutsch- oder Englischkenntnisse verfügen. Wenigstens ein Kunstpacker/Fernfahrer pro Team arbeitet seit mindestens 5 Jahren im Fachbereich Kunsttransport und gehört seit mindestens zwei Jahren dem Unternehmen des Auftragnehmers an.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 475.000 €2 Veröffentlichungen
- Frist 15.05.2026 Original-Veröffentlichung
- Frist 15.05.2026 Änderung der Erfüllungsorte aktuell
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 376 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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