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Spezialtiefbau 110kV Kabelsysteme am Plärrer
N-ERGIE Netz GmbH · Nürnberg · Bayern
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenSpezialtiefbau 110kV Kabelsysteme am Plärrer🏆 Sonntag Baugesellschaft mbH & Co. KG · Bingen-Kempten
- Sonntag Baugesellschaft mbH & Co. KG · Bingen-Kempten
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Sonntag Baugesellschaft mbH & Co. KG. Die übrigen 1 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Die N-ERGIE Netz GmbH beabsichtigt, die 110 kV Übertragungsleitungen innerhalb des Netzgebietes für die Energiewende zu ertüchtigen. In diesem Zusammenhang werden im Stadtgebiet Nürnberg die alten 110 kV Kabel durch neue, leistungsfähigere Kabel ausgetauscht und ersetzt. Die für die Umsetzung erforderliche Unterquerung des Plärrers mit den vorhandenen U-Bahn-Bauwerken erfolgt in einem Spezial-Tiefbauverfahren in geschlossener Bauweise.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
1 von 2 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (50 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preiskriterium 80 Pkt.Preis
Preis
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Qualitätskriterium 10 Pkt.Qualität
Hindernisbeseitigungskonzept
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Qualitätskriterium 5 Pkt.Qualität
Bauzeitenplankonzept
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Qualitätskriterium 5 Pkt.Qualität
Berufserfahrung Personal
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Bei der Vergabestelle nicht registrierte Bewerber sind selbstständig verantwortlich, dass sie sich über Aktualisierungen der Bewerbungsunterlagen und Beantwortungen von Fragen über den veröffentlichten Link informieren.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.225 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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