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Tiefbauarbeiten Barrierefreier Umbau Haltestellen KMK und BER GVFG Paket III - 30027535
Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH · Mainz · Rheinland-Pfalz
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer und ohne Vertragswert veröffentlicht.
Zuschlag erteilt, aber Auftragnehmer nicht strukturiert publiziert. Das eForms-Feld „Sieger wurde gewählt" (selec-w) ist gesetzt, die Vergabestelle hat den konkreten Auftragnehmer aber nicht als strukturiertes Datenfeld hinterlegt. In vielen Fällen steht der Name im Freitext der Original-Bekanntmachung.
Bieter-Übersicht: 8 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: S&V Bau GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand sind Tiefbauarbeiten für den barrierefreien Umbau der Haltestellen Kurmainz-Kaserne und Berliner Straße in Mainz.
- Die Maßnahme ist in zwei Lose aufgeteilt: Los 1 für die Haltestelle KMK und Los 2 für die Haltestelle BER.
- Es werden Nachweise über einschlägige Erfahrungen im Bereich Tiefbau und Straßenbau sowie die technische Leistungsfähigkeit gefordert.
- Die Ausschreibung erfolgt als offenes Verfahren nach VOB/A.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH führt folgende Maßnahmen durch: • Erneuerung der Straßenbahn-Haltestelle Kurmainz-Kaserne (KMK) in Mainz-Oberstadt. Hierbei wird sowohl die Fahrtrichtung Innenstadt als auch die Fahrtrichtung stadtauswärts erneuert. • Erneuerung der Straßenbahn-Haltestelle Berliner Straße (BER) in Mainz-Oberstadt. Hierbei wird sowohl die Fahrtrichtung Innenstadt als auch di e Fahrtrichtung stadtauswärts erneuert. Die Maßnahmen werden in zwei Lose aufgeteilt: • Los 1: Haltestelle Kurmainz-Kaserne (KMK) • Los 2: Haltestelle Berliner Straße (BER)
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📄 Unterlagen
Folgende Dokumente werden den Bietern mit der Version 2 der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt: - BER_Unterfuehrung_Daten_Teil1 - BER_Unterfuehrung_Daten_Teil2
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
8 von 8 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält den Zuschlag.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Einleitung von Nachprüfverfahren gem. § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zuständigkeit: Zuständig für die Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen das Vergabeverfahren (§§155 ff, GWB) sind in 1. Instanz die: Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9 D-55116 Mainz, Telefon: 06131-16-2234 Fax: 06131-16-2113 Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 41 Tage nach Fristende
1 Veröffentlichung
- 07.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 2.106 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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