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Markterkundung gem. § 28 VgV - bezüglich Ballot Distributor Services
Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen · Frankfurt am Main · Hessen · Oberste Bundesbehörde
Beschreibung
Markterkundung - freiwillige Vorinformation - Keine Auftragsbekanntmachung Gegenstand dieser Markterkundung ist der Erkenntnisgewinn über am Markt verfügbare Dienstleistungen zur elektronischen Stimmrechtsausübung bei Aktionärsversammlungen ("Proxy Voting"). Die Deutsche Bundesbank beabsichtigt, im Rahmen einer Markterkundung gemäß § 28 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), Informationen über Dienstleistungen zur elektronischen Stimmrechtsausübung bei Aktionärsversammlungen ("Proxy Voting") zu erhalten. Bis zum 15.10.2026 können sich interessierte Anbieter mit einer kurzen Beschreibung ihrer Leistungen und deren Eignung zur Erfüllung der genannten Anforderungen unter Angabe des Betreffs "Markterkundung - Ballot Distributor" - an die E-Mail-Adresse "Markterkundung_Ballot_Distributor@bundesbank.de" wenden, um an dieser Markerkundung teilzunehmen. Die Deutsche Bundesbank behält sich vor, die Ergebnisse der Markterkundung für die Vorbereitung eines Vergabeverfahrens zu nutzen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Markterkundung für Dienstleistungen zur elektronischen Stimmrechtsausübung bei Aktionärsversammlungen ('Proxy Voting').
- Keine Auftragsbekanntmachung, sondern Informationsgewinnung für zukünftige Vergabe.
- Interessierte Anbieter sollen bis zum 15.10.2026 ihre Leistungen und Eignung per E-Mail vorstellen.
- Die Ergebnisse fließen in die Vorbereitung eines möglichen Vergabeverfahrens ein.
Die Deutsche Bundesbank führt eine Markterkundung für Dienstleistungen zur elektronischen Stimmrechtsausübung bei Aktionärsversammlungen durch.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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