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Stadt Königs Wusterhausen, Beförderung von Schüler:innen zum Schwimmunterricht
Stadt Königs Wusterhausen, Dezernat Bildung und digitale Verwaltung, Amt Verwaltungsmanagement, Sachgebiet Vergabe- und Vertragsmanagement · Königs Wusterhausen · Brandenburg
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Beschreibung
Die Stadt Königs Wusterhausen beabsichtigt die Beförderung von Schüler:innen zum Schwimmunterricht zu vergeben. Hierbei sind die Schüler der 7 Schulen abzuholen und zur Schwimmstätte zu den vorgegebenen Zeiten zu bringen. Die Ausschreibung ist in zwei Lose aufgeteilt.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Die Stadt Königs Wusterhausen vergibt die Beförderung von Schüler:innen zum Schwimmunterricht von 7 Schulen zur Schwimmstätte in zwei Losen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufs-/Handelsregister
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in ein amtliches Verzeichnis (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder das ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in dem amtlichen Verzeichnis (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten auftragsspezifischen Einzelnachweise bzw. Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Verweise auf das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) sind zugelassen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Mit dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" werden folgende Angaben/Unterlagen gefordert: - Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB. - Eine vollständige Kopie des Berufsregisters (bspw. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Handwerksrolle o.ä.) und des Handelsregisterauszuges, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist (§ 44 Abs. 1 VgV) oder bei Personengesellschaften die Gewerbeanmeldung; - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, d. h. zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft sowie Bescheinigung über die rückstandslose Beitragsentrichtung
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1.) Nachweis der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Vertragsstaat des Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Versicherung muss für die Dauer der Vertragslaufzeit des zu vergebenen Vertrages bestehen bleiben. 2.) Erklärung zum Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren (brutto) im Tätigkeitsbereich des Auftrags 3.) Unterschriebene Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderung nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) 4.) Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation 5.) Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung 6.) Erklärung zur jahresdurchschnittlichen Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023-2025) Möglicherweise geforderte Mindeststandards: zu 1.) Gesamtdeckungssumme jährlich für Personenschäden und für Sach- und Vermögenschäden in Höhe von 10.000.000,00 EUR zu 2.) Als Mindestanforderung für den Jahresumsatz wird eine Höhe von 100.000,00 EUR/Jahr festgelegt
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Eignungsanforderung
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1.) Beschreibung der zur Verfügung stehenden Kraftfahrzeuge, welche für die Ausführung des Auftrags eingesetzt werden sollen 2.) Nachweis, für die zur Auftragsausführung vorgesehenen Kraftfahrzeuge, mit entsprechender Verbrauchsangabe [Eigenerklärung Betrieb und Fuhrpark] 3.) Nachweis der Schadstoffklasse des für den Auftrag vorgesehenen Fahrzeugs 4.) Eigenerklärung zum Betrieb und Fuhrpark Möglicherweise geforderte Mindeststandards: zu 2.) Schadstoffklasse Euro 6
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1.) Mindestens eine Referenz mit den Angaben: Bezeichnung der Referenz, Art des Auftraggebers, Name des Auftraggebers, Kontaktperson des Auftraggebers, Ausführungszeit, Auftragswert (brutto) Möglicherweise geforderte Mindeststandards: zu 1.) Die Referenz darf nicht älter als 3 Jahre sein (ab 2023); bei mindestens einer Referenz handelte es sich um einen öffentlichen Auftraggeber; die Referenzen verfügen über einen Mindestauftragswert in Höhe von 50.000 EUR/Jahr (brutto). Anerkannt werden auch Referenzen, dessen Auftrag noch nicht abgeschlossen ist.
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Eignungsanforderung
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1.) Eigenerklärung über die Verpflichtung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses 2.) Eigenerklärung über die Befähigung zur Ausübung der Beförderung Möglicherweise geforderte Mindeststandards: zu 1.) Es ist zu erklären, dass nur Personal eingesetzt wird, das mit den Schülerinnen und Schülern bestimmungsgemäß in Kontakt kommt, welches keine Eintragungen gemäß § 72a SGB VIII im erweiterten Führungszeugnis enthält zu 2.) Es ist zu erklären, dass das für den Auftrag vorgesehene Personal über einen Führerschein für die notwendigen Fahrzeugklassen sowie einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung verfügt und für die Teilnahme am Straßenverkehr die Vorgaben der einschlägigen Rechtsvorschriften erfüllt. Darüber hinaus ist zu erklären, dass die zur Beförderung vorgesehenen Fahrzeuge den Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) entsprechen. Die Fahrzeuge sind jederzeit in einem sauberen, betriebs- und verkehrssicherem Zustand und werden ausreichend beheizt und sind geschlossen ( keine Stadtrundfahrtbusse erlaubt). Die Kraftfahrzeuge sind zur Beförderung von Schüler:innen geeignet und verfügen über die entsprechende Sitzplatzkapazität. Es wird erklärt, dass Beförderungspersonal eingesetzt wird, dass zu Beginn der Leistung maximal ein Jahr alte Kenntnisse in Erster Hilfe verfügt
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Nachunternehmer-Anteil
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1) Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist das Formblatt 235 "Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen" ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. 2) Bei Einsatz Bietergemeinschaften ist das Formblatt 234 "Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft" ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen 3) Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter darüber hinaus u.a. folgende Unterlagen/Angaben vorzulegen: - Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist das Formblatt 236 "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" - Nachunternehmer / Eignungsleihe einzureichen - sowie die unterzeichnete Vereinbarung Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. Im Einzelnen: § 160 (1) GWB: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. § 160 (2) GWB: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. § 160 (3) GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 (2) GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2.GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: "(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. [...]" § 135 GWB Unwirksamkeit: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
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1 Veröffentlichung
- Frist 17.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 42 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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