Offenes Verfahren Vergeben Verkehr & Logistik
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle 2 Lose

Stadt Königs Wusterhausen, Beförderung von Schüler:innen zum Schwimmunterricht

Stadt Königs Wusterhausen, Dezernat Bildung und digitale Verwaltung, Amt Verwaltungsmanagement, Sachgebiet Vergabe- und Vertragsmanagement · Königs Wusterhausen · Brandenburg

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Beschreibung

Die Stadt Königs Wusterhausen beabsichtigt die Beförderung von Schüler:innen zum Schwimmunterricht zu vergeben. Hierbei sind die Schüler der 7 Schulen abzuholen und zur Schwimmstätte zu den vorgegebenen Zeiten zu bringen. Die Ausschreibung ist in zwei Lose aufgeteilt.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Saubere Fahrzeuge (Clean Vehicles Directive)

0 von 7 Fahrzeugen emissionsfrei (0 %)

Quelle: eForms-Pflichtangaben der Vergabestelle, erfasst über oeffentlichevergabe.de. Die Angaben werden von der Vergabestelle selbst ausgefüllt — wir prüfen sie nicht auf Richtigkeit.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Alle Lose
  • Preis 100 %

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. Im Einzelnen: § 160 (1) GWB: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. § 160 (2) GWB: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. § 160 (3) GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 (2) GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2.GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: "(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. [...]" § 135 GWB Unwirksamkeit: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Vergabe-Ergebnis

🏆 Auftragnehmer Prima Klima Reisen GmbH
💶 Zuschlagswert 75.802 €
👥 Eingegangene Angebote 4
📅 Zuschlagsdatum 01.06.2026

Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Prima Klima Reisen GmbH. Die übrigen 3 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.

Eingegangene Angebote pro Los

Pro Los wurde nur ein Angebot abgegeben (von Prima Klima Reisen GmbH). Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.

Los 1 Kernstadt
Prima Klima Reisen GmbH 32.508 €
Los 2 Ortsteile
Prima Klima Reisen GmbH 38.335 €

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 46 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Prima Klima Reisen GmbH
    Zuschlagswert 75.802 €

    1 Veröffentlichung

    • 02.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 45 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 251.589 €
Median 1.546.739 €
Oberes Quartil 5.840.971 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

75.802 €
Zuschlagswert

Vergabenummer 2026-007-OV
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Gering
Standort Königs Wusterhausen, Brandenburg
Veröffentlicht 02.06.2026
CPV-Code 60172000
Transportdienste (Was ist das?)
Angebote 4
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 4,0) (?)
Lose 2
Laufzeit 01.08.2026 – 31.07.2027
Verlängerungsoption bis zu 2× verlängerbar
Angebotsspanne 32.508 – 93.668 €

Bieter (1)
Prima Klima Reisen GmbH · Berlin

Auftragnehmer (?)
Prima Klima Reisen GmbH
Vertrag 01.06.2026

Ø Bieter in der Branche 4.0

Historischer Durchschnitt aus 414.514 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 84%

Anteil der erfassten Verfahren in Verkehr & Logistik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 12.559 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 52 Tage
Schätzwert-Abweichung -12%
KMU-Bieteranteil 45%

Preis-Kalkulator

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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

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