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Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ - Aktualisierung der Studie Ungewollte Kinderlosigkeit 2020
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend · Berlin · Berlin · Oberste Bundesbehörde
Beschreibung
In den Jahren 2012 und 2019 hat das BMFSFJ Studien zur Situation gewollt und ungewollt kinderloser Frauen und Männer beim Delta Institut in Auftrag gegeben. In 2012 wurde im Auftrag des BMBFSFJ durch das Delta Institut erstmals eine deutschlandweite Studie zur gewollten und ungewollten Kinderlosigkeit durchgeführt. Ziel war es, die Gründe und Ursachen von ungewollter Kinderlosigkeit zu erforschen und herauszufinden, ob ungewollte Kinderlosigkeit ggf. milieuspezifisch unterschiedlich häufig verteilt ist. So wurde deutlich, dass bei vielen Kinderlosen es zunächst eine gewollte Kinderlosigkeit gab, die aufgrund des Aufschiebens des Kinderwunsches in ein höheres Alter dann zu einer ungewollten Kinderlosigkeit führte. Gründe für das Aufschieben waren jedoch nicht nur eine fehlende Partnerschaft oder der Wunsch sich zunächst beruflich zu etablieren, sondern auch das mangelnde Wissen über Fertilität und reproduktionsmedizinische Behandlungsmöglichkeiten. Um die Lebenswirklichkeiten und Einstellungen von Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch näher zu betrachten, wurde in 2019 eine umfangreiche Studie zur Situation ungewollt Kinderloser in Deutschland durchgeführt. Hierbei wurden unter anderem die Einstellung zum Kinderwunsch, die Gründe der ungewollten Kinderlosigkeit, die Kenntnisse von Fertilität im Lebensverlauf, die Inanspruchnahme reproduktionsmedizinischer Behandlungen, aber auch die Diskriminierungserfahrungen aufgrund von Kinderlosigkeit sowie die Angst vor Stigmatisierung erfragt. Es war und ist die erste repräsentative Studie in Deutschland, die ungewollt kinderlosen Frauen und Männern im Alter von 20 bis 50 Jahren in den Blick nimmt und ihre Einstellung und Erfahrungen erfragt. Ergebnisse waren unter anderem, dass jedes zehnte Paar zwischen 20 und 50 Jahren ungewollt kinderlos ist. Mittlerweile sprechen viele sogar von jedem achten, sogar siebten Paar. Diese Vermutung lässt sich durch die gestiegene Anzahl der reproduktionsmedizinischen Behandlungen (2019: 110.1
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Aktualisierung der Studie 'Ungewollte Kinderlosigkeit 2020' durch eine repräsentative Befragung und qualitative Erhebungen.
- Die Studie soll methodisch identisch zur Vorstudie angelegt sein, aber auch neue Fragen zur Erfassung aktueller Entwicklungen aufnehmen.
- Es wird ein Mixed-Method-Ansatz mit quantitativer Befragung und vier qualitativen Gruppenwerkstätten erwartet.
- Die Ergebnisse sollen wissenschaftlich fundiert und mit früheren Studien vergleichbar sein, um Trends und Veränderungen zu analysieren.
- Erforderlich sind nachweisbare Expertise in der Durchführung repräsentativer Studien und qualitativen Erhebungen im sozialen oder gesundheitlichen Bereich.
Die Ausschreibung betrifft die Aktualisierung einer Studie zur ungewollten Kinderlosigkeit in Deutschland.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMBFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMBFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMBFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMBFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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