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Wahrnehmung der Aufgaben der Nationalen Kontaktstelle EIC – Teilbereich Accelerator (NKS Accelerator 2025 - 2027)
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz · Berlin · Berlin · Oberste Bundesbehörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenWahrnehmung der Aufgaben der Nationalen Kontaktstelle EIC – Teilbereich Accelerator (NKS Accelerator 2025 - 2027)gesch. 2.350.000 €🏆 Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. / DLR Projektträger · Bonn
- Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. / DLR Projektträger · Bonn Großunternehmen
Beschreibung
Die Nationale Kontaktstelle EIC (NKS EIC) ist integraler Bestandteil des bei den Dienststellen der Europäischen Kommission offiziell akkreditierten Systems aller Nationalen Kontaktstellen. Zentrale Aufgabe der Nationalen Kontaktstellen (NKS) ist die Beratung und Betreuung von Antragstellenden im EU-Rahmenprogramm Horizont Europa. Die NKS EIC Accelerator berät zum EIC Accelerator. Ziel der NKS Accelerator ist es, deutschen Antragstellenden – insbesondere KMU und Start-ups – die Inanspruchnahme von Förderinstrumenten unter „Horizont Europa“ durch umfassende Beratung und Hilfestellung zu erleichtern und so möglichst vielen deutschen Unternehmen einen Zugang zu europäischer Förderung zu ermöglichen. Schwerpunkt der Beratung der NKS sind die Fördermöglichkeiten des EIC-Accelerator. Die Laufzeit des abzuschließenden Dienstleistungsvertrages beträgt 36 Monate (Laufzeitbeginn voraussichtlich 01.01.2025). Es besteht die Option, den Vertrag einmalig um bis zu 12 Monate zu verlängern (optionaler Verlängerungszeitraum). Zu den Kernaufgaben gehören: 1) Information und Beratung, insbesondere: Einrichtung und Betrieb einer Informationsstelle zur Beantwortung von telefonischen und elektronischen Anfragen von Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Verbänden, Beratungseinrichtungen, sonstigen Multiplikatoren und Regierungsstellen zum EIC-Accelerator sowie zum STEP Scale Up Call des EIC Accelerator, Durchführung von Informationsveranstaltungen bzw. Seminaren zum EIC-Accelerator bei Bedarf auch zum STEP Scale Up Call, Durchführung von Workshops unter anderem zur Antragstellung für den EIC-Accelerator und den STEP Scale Up Call 2) Zusammenarbeit und Kooperation, insbesondere: Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission bzw. deren Exekutivagentur für KMU (EISMEA), Informationsaustausch und Zusammenarbeit mit den anderen europäischen Nationalen Kontaktstellen zum EIC(-Accelerator) und weiteren europäischen Akteuren bzw. Netzwerken sowie mit den Nationalen Kontaktstellen der Bundesregier
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 1× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Umsetzungskonzept 70 %Qualität
Es ist detailliert die geplante Herangehensweise an die inhaltliche Ausführung des Auftrags auszuführen und wie diese eine Auftragsausführung auf qualitativ hohem Niveau bestmöglich gewährleistet. Es sind hierzu zu erläutern die übergreifenden konzeptionellen Erwägungen bezüglich des Auftrags insgesamt sowie unter Berücksichtigung der Gliederung der Leistungsbeschreibung die jeweilige Herangehensweise an die einzelnen Leistungsbestandteile. Weiteres siehe Ziff. 4.1.2 der Verfahrensbeschreibung.
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Personal 30 %Qualität
Es sind Profile des für die Auftragsausführung vorgesehenen Personals einzureichen, in denen die jeweils vorgesehenen Aufgaben bei der Auftragsausführung, die für die Auftragsausführung relevante Qualifikation und die für die Auftragsausführung relevante berufliche Erfahrung dargestellt werden. Weiteres siehe Ziff. 4.1.1 der Verfahrensbeschreibung
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWK (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWK gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWK, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWK bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWK über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWK darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWK; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen. Hinweis: Das BMWK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 2.350.000 €1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 90 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. / DLR ProjektträgerZuschlagswert 2.535.633 €1 Veröffentlichung
- 02.12.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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