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Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg - Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Projektträgerschaft zur Abwicklung von öffentlichen Fördermaßnahmen
Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg · Stuttgart · Baden-Württemberg · Oberste Landesbehörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenMinisterium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg - Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Projektträgerschaft zur Abwicklung von öffentlichen FördermaßnahmenRahmen 30.000.000 €🏆 VDI/VDE Innovation + Technik GmbH · Berlin
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Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Projektträgerschaft zur Abwicklung von öffentlichen Fördermaßnahmen.
- Auftragsgegenstand ist die Konzeption und Gesamtabwicklung von Förderprogrammen im Bereich der Innovationsförderung.
- Geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung beträgt 30.000.000 EUR.
- Es handelt sich um ein nicht offenes Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb (neg-w-call).
- Erfahrung in der Förderabwicklung und im Projektmanagement wird voraussichtlich eine zentrale Rolle bei der Eignungsprüfung spielen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Das Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg vergibt eine Rahmenvereinbarung für eine Projektträgerschaft zur Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der Innovationsförderung. Der Projektträger soll hierbei jeweils mit der Konzeption und Gesamtabwicklung entsprechender Förderprogramme beauftragt werden.
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Zuschlagskriterien
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Preis 30 %
Die für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien.
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Reaktionszeit nach Abruf von Einzelaufträgen und Bearbeitungszeit 20 %Qualität
Die für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 181 Tage nach Fristende
Auftragnehmer VDI/VDE Innovation + Technik GmbHAuftragsvolumen (Rahmen) 30.000.000 €1 Veröffentlichung
- 27.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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