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Investor und Betreiber für einen Beherbergungsbetrieb / ein Hotel mit Veranstaltungsangebot auf der Insel Langeoog
Inselgemeinde Langeoog · Langeoog · Niedersachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Gegenstand der Ausschreibung ist die Planung, Errichtung und der Betrieb eines Gebäudekomplexes mit Beherbergungs- und Veranstaltungsfunktion auf einem gemeindeeigenen Grundstück einschließlich der Umsetzung eines städtebaulichen Konzepts im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Der Auftrag wird im Wege eines Generalübernehmermodells vergeben. Die Inselgemeinde beabsichtigt mit diesem Projekt insbesondere die Förderung des Tourismus sowie die langfristige Sicherung eines Veranstaltungsorts für kulturelle und öffentliche Zwecke auf Langeoog. Zu diesem Zweck soll durch die Inselgemeinde mit dem ausgewählten Bieter oder dessen Projektpartner entweder ein Grundstückskaufvertrag über die Flurstücke 4/184 der Flur 1 und 1/4 der Flur 5 der Gemarkung Langeoog oder alternativ ein Erbbaurechtsvertrag über dieselben Flächen mit einer Laufzeit von 50 Jahren abgeschlossen werden. In beiden Varianten ist der Erwerb bzw. die Bestellung des Erbbaurechts mit einer verbindlichen Investitionsverpflichtung zur Planung, Errichtung und zum dauerhaften Betrieb des vorgenannten Gebäudekomplexes verbunden. Das rund 8.697 Quadratmeter große Areal ist mit einem städtebaulich, architektonisch und funktional integrierten Bauensemble zu entwickeln, das insbesondere folgende Nutzungen umfasst: Beherbergung (z. B. Hotel oder Ferienwohnungen), ein Veranstaltungsbereich für 400 bis 500 Personen mit Bühne, Tontechnik und Nebenräumen, gastronomische Einrichtungen sowie optional kleinteiliger Einzelhandel. Die Planung und bauliche Umsetzung des Vorhabens erfolgen auf Grundlage eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, dessen Aufstellung die Inselgemeinde betreiben wird, sobald die Vorhabenplanungen hinreichend konkretisiert sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die dafür erforderlichen Vorbereitungen in eigener Verantwortung zu erbringen. Die Einzelheiten werden in einem städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB geregelt, der insbesondere die Kostenübernahme, die Einbindung in das Planverfahre
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Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📅 Frist verlängert
Verlängerung der Teilnahmefrist
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Kultur & Veranstaltungen
Gesucht wird ein Investor und Betreiber für einen Beherbergungsbetrieb/Hotel mit Veranstaltungsangebot auf Langeoog.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Niedrigster Preis 25 %Preis
Das Zuschlagskriterium 1: Preis wird auf Grundlage der Gesamtvergütung der Inselgemeinde ermittelt. Für die erforderlichen Preisangaben ist die der Vordruck 10: Preisblatt zu verwenden. Es gelten die folgenden Unterkriterien (Angabe mit Gewichtung): (1.) Höchster Grundstückskaufpreis / Barwert 10 % (= 10 Punkte) (2.) Niedrigste Kostenbeteiligung Veranstaltungsbereich 10 % (= 10 Punkte) (3.) Höchster Mietzins Veranstaltungsbereich 05 % (= 05 Punkte)
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Beherbergungskonzept 20 %Qualität
Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums 2: Beherbergungskonzept ist von jedem Bieter ein Konzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 10: Beherbergungskonzept zu verwenden. Im Einzelnen gilt: (1.) Unterkriterien mit Gewichtung (a.) Funktionale Eignung (Gewichtung: 8%): Bewertet wird, ob die Konzeption eine wirtschaftlich tragfähige Beherbergungsnutzung ermöglicht. Es genügt eine allgemein beschreibende Darstellung. (b.) Touristische Attraktivität (Gewichtung: 6 %): Bewertet wird, ob das Angebot geeignet ist, zur Profilierung Langeoogs als touristischer Standort beizutragen. (c.) Einbindung in das Ortsbild (Gewichtung: 6%): Bewertet wird, ob die vorgesehene äußere Erscheinung mit der insularen Umgebung im Einklang steht (ohne planerische Details im Sinne der HOAI). (2.) Keine vergütungspflichtigen Leistungen i. S. d. HOAI (a.) Es werden im Rahmen des Konzepts keine Leistungen verlangt, die nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) oder vergleichbaren Regelungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu vergüten wären, insbesondere keine konkreten Planungs-, Entwurfs- oder Berechnungsleistungen. (b.) Die Erstellung von Konzepten ist auf eine allgemeine Beschreibung der Herangehensweise, Methoden und Lösungsansätze zu beschränken. (3.) Formelle Vorgaben, Ausschluss von Nachforderungen (a.) Die abgefragten Konzepteintragungen sind jeweils direkt unter die jeweils maßgebliche Überschrift einzutragen; Seitenränder, Seitenabstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. (b.) Dies gilt auch für Skizzen, Tabellen und einkopierte Textteile. Skizzen sind grundsätzlich zulässig, müssen jedoch ebenfalls den genannten Formvorgaben entsprechen. (c.) Es ist (allein) zulässig, im Konzeptvordruck den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. (d.) Eine Veränderung der voreingestellten Formate, insbesondere der Abstände, Absätze und Schriftart, führt zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung erfolgt nicht. (4.) Bewertungsrelevanz (a.) Die Bewertung erfolgt allein anhand der Angaben im Vordruck. Angaben außerhalb des Vordrucks bleiben bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums außer Betracht. (b.) Der Konzeptvordruck darf ausgefüllt bis zu 10 DIN-A4-Seiten umfassen (einschließlich der Voreintragungen des Auftraggebers). Bei Überschreitungen der Seitenvorgabe werden ausschließlich die Inhalte der ersten 10 Seiten bewertet. (5.) Bewertungsmethode Die Angebotsqualität wird zu jedem Unterkriterium gesondert anhand der Angaben im Vordruck nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen jeweils mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. 10,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 07,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 05,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 02,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 00,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. Der Bieter mit der jeweils höchsten Wertungspunktzahl erhält die auf das Kriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die Inselgemeinde folgende Formel an: Maximal für das Kriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.
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Veranstaltungskonzept 20 %Qualität
Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums 3: Veranstaltungskonzept ist von jedem Bieter ein Konzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 11: Veranstaltungskonzept zu verwenden. Im Einzelnen gilt: (1.) Unterkriterien mit Gewichtung (a.) Nutzungskonzept (Gewichtung: 8 %): Bewertet wird, ob die vorgesehene Ausgestaltung des Veranstaltungsbereichs dauerhaft eine erfolgversprechende Nutzung als Veranstaltungsbereich ermöglicht. (b.) Eigenständigkeit (Gewichtung: 6%): Bewertet wird, inwieweit der Veranstaltungsbereich funktional eigenständig ausgestaltet ist. (c.) Integration (Gewichtung: 6%): Bewertet wird, inwieweit der Veranstaltungsbereich Erfolg versprechend in das Gesamtkonzept eingebunden wird (ohne technische Nachweise). (2.) Keine vergütungspflichtigen Leistungen i. S. d. HOAI (a.) Es werden im Rahmen des Konzepts keine Leistungen verlangt, die nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) oder vergleichbaren Regelungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu vergüten wären, insbesondere keine konkreten Planungs-, Entwurfs- oder Berechnungsleistungen. (b.) Die Erstellung von Konzepten ist auf eine allgemeine Beschreibung der Herangehensweise, Methoden und Lösungsansätze zu beschränken. (3.) Formelle Vorgaben, Ausschluss von Nachforderungen (a.) Die abgefragten Konzepteintragungen sind jeweils direkt unter die jeweils maßgebliche Überschrift einzutragen; Seitenränder, Seitenabstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. (b.) Dies gilt auch für Skizzen, Tabellen und einkopierte Textteile. Skizzen sind grundsätzlich zulässig, müssen jedoch ebenfalls den genannten Formvorgaben entsprechen. (c.) Es ist (allein) zulässig, im Konzeptvordruck den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. (d.) Eine Veränderung der voreingestellten Formate, insbesondere der Abstände, Absätze und Schriftart, führt zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung erfolgt nicht. (4.) Bewertungsrelevanz (a.) Die Bewertung erfolgt allein anhand der Angaben im Vordruck. Angaben außerhalb des Vordrucks bleiben bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums außer Betracht. (b.) Der Konzeptvordruck darf ausgefüllt bis zu 10 DIN-A4-Seiten umfassen (einschließlich der Voreintragungen des Auftraggebers). Bei Überschreitungen der Seitenvorgabe werden ausschließlich die Inhalte der ersten 10 Seiten bewertet. (5.) Bewertungsmethode Die Angebotsqualität wird zu jedem Unterkriterium gesondert anhand der Angaben im Vordruck nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen jeweils mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. 10,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 07,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 05,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 02,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 00,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. Der Bieter mit der jeweils höchsten Wertungspunktzahl erhält die auf das Kriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die Inselgemeinde folgende Formel an: Maximal für das Kriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.
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Betriebskonzept 20 %Qualität
Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums 4: Betriebskonzept ist von jedem Bieter ein Konzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 12: Betriebskonzept zu verwenden. Im Einzelnen gilt: (1.) Unterkriterien mit Gewichtung (a.) Betreibermodell (Gewichtung: 8 %): Bewertet wird die grundsätzliche Konzeption der Betriebsverantwortung für Beherbergungs- und Veranstaltungsbereich (ohne Benennung konkreter Betreiberpersonen oder Vertragswerke). (b.) Sicherstellung einer zeitnahen Betriebsaufnahme (Gewichtung: 6 %): Bewertet wird, mit welchen organisatorischen Maßnahmen der Bieter eine vertragsgemäße Aufnahme des Betriebs nach Fertigstellung der Bauleistungen gewährleisten will (ohne Vorlage von Terminplänen oder Ablaufplänen im Sinne der HOAI). (c.) Kontinuität und Verfügbarkeit (Gewichtung: 6 %): Bewertet wird, wie der dauerhafte Betrieb sichergestellt werden soll (ohne technische oder rechtliche Nachweise). (2.) Keine vergütungspflichtigen Leistungen i. S. d. HOAI (a.) Es werden im Rahmen des Konzepts keine Leistungen verlangt, die nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) oder vergleichbaren Regelungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu vergüten wären, insbesondere keine konkreten Planungs-, Entwurfs- oder Berechnungsleistungen. (b.) Die Erstellung von Konzepten ist auf eine allgemeine Beschreibung der Herangehensweise, Methoden und Lösungsansätze zu beschränken. (3.) Formelle Vorgaben, Ausschluss von Nachforderungen (a.) Die abgefragten Konzepteintragungen sind jeweils direkt unter die jeweils maßgebliche Überschrift einzutragen; Seitenränder, Seitenabstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. (b.) Dies gilt auch für Skizzen, Tabellen und einkopierte Textteile. Skizzen sind grundsätzlich zulässig, müssen jedoch ebenfalls den genannten Formvorgaben entsprechen. (c.) Es ist (allein) zulässig, im Konzeptvordruck den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. (d.) Eine Veränderung der voreingestellten Formate, insbesondere der Abstände, Absätze und Schriftart, führt zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung erfolgt nicht. (4.) Bewertungsrelevanz (a.) Die Bewertung erfolgt allein anhand der Angaben im Vordruck. Angaben außerhalb des Vordrucks bleiben bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums außer Betracht. (b.) Der Konzeptvordruck darf ausgefüllt bis zu 10 DIN-A4-Seiten umfassen (einschließlich der Voreintragungen des Auftraggebers). Bei Überschreitungen der Seitenvorgabe werden ausschließlich die Inhalte der ersten 10 Seiten bewertet. (5.) Bewertungsmethode Die Angebotsqualität wird zu jedem Unterkriterium gesondert anhand der Angaben im Vordruck nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen jeweils mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. 10,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 07,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 05,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 02,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 00,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. Der Bieter mit der jeweils höchsten Wertungspunktzahl erhält die auf das Kriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die Inselgemeinde folgende Formel an: Maximal für das Kriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.
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Finanzierungskonzept 15 %Qualität
Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums 5: Finanzierungskonzept ist von jedem Bieter ein Konzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 13: Finanzierungskonzept zu verwenden. Im Einzelnen gilt: (1.) Unterkriterien mit Gewichtung (a.) Finanzierungsstruktur (Gewichtung: 5%): Bewertet wird die Plausibilität der beabsichtigten Projektfinanzierung (ohne Vorlage konkreter Nachweise). (b.) Wirtschaftlichkeit des Vorhabens (Gewichtung: 5 %): Bewertet wird, ob sich aus dem Konzept ein wirtschaftlich tragfähiges Gesamtmodell ergibt (rein beschreibend). (c.) Wirtschaftliche Umsetzungssicherheit (Gewichtung: 5%): Bewertet wird die Schlüssigkeit der dargestellten Maßnahmen zur wirtschaftlichen Absicherung der Projektumsetzung bis zur Betriebsaufnahme. (2.) Keine vergütungspflichtigen Leistungen i. S. d. HOAI (a.) Es werden im Rahmen des Konzepts keine Leistungen verlangt, die nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) oder vergleichbaren Regelungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu vergüten wären, insbesondere keine konkreten Planungs-, Entwurfs- oder Berechnungsleistungen. (b.) Die Erstellung von Konzepten ist auf eine allgemeine Beschreibung der Herangehensweise, Methoden und Lösungsansätze zu beschränken. (3.) Formelle Vorgaben, Ausschluss von Nachforderungen (a.) Die abgefragten Konzepteintragungen sind jeweils direkt unter die jeweils maßgebliche Überschrift einzutragen; Seitenränder, Seitenabstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. (b.) Dies gilt auch für Skizzen, Tabellen und einkopierte Textteile. Skizzen sind grundsätzlich zulässig, müssen jedoch ebenfalls den genannten Formvorgaben entsprechen. (c.) Es ist (allein) zulässig, im Konzeptvordruck den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. (d.) Eine Veränderung der voreingestellten Formate, insbesondere der Abstände, Absätze und Schriftart, führt zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung erfolgt nicht. (4.) Bewertungsrelevanz (a.) Die Bewertung erfolgt allein anhand der Angaben im Vordruck. Angaben außerhalb des Vordrucks bleiben bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums außer Betracht. (b.) Der Konzeptvordruck darf ausgefüllt bis zu 10 DIN-A4-Seiten umfassen (einschließlich der Voreintragungen des Auftraggebers). Bei Überschreitungen der Seitenvorgabe werden ausschließlich die Inhalte der ersten 10 Seiten bewertet. (5.) Bewertungsmethode Die Angebotsqualität wird zu jedem Unterkriterium gesondert anhand der Angaben im Vordruck nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen jeweils mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. 10,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 07,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 05,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 02,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 00,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. Der Bieter mit der jeweils höchsten Wertungspunktzahl erhält die auf das Kriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die Inselgemeinde folgende Formel an: Maximal für das Kriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — bekanntgegeben in einer weiteren Bekanntmachung zu diesem Verfahren.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Nachweis der erlaubten Berufsausübung (bei erlaubnispflichtigen Berufen) a) Soweit die Berufsausübung für die ausgeschriebene Leistung nach den einschlägigen Vorschriften erlaubnispflichtig ist, ist die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nachzuweisen. Der Nachweis ist wie folgt zu führen: (1.) Von in Deutschland ansässigen Unternehmen durch die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder - sofern einschlägig - in die Handwerksrolle am Sitz oder Wohnsitz des Unternehmens; (2.) Von in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des EWR ansässigen Unternehmen durch eine entsprechende Eintragung in einem vergleichbaren Register des Niederlassungsstaates oder durch eine andere nach den dortigen Rechtsvorschriften zulässige Form des Nachweises gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU. b) Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis nur von denjenigen Mitgliedern zu erbringen, die die betreffenden erlaubnispflichtigen Leistungen innerhalb der Gemeinschaft ausführen sollen. c) Der Nachweis kann wahlweise wie folgt geführt werden: (1.) durch Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ-VOB), (2.) durch gleichwertige Präqualifikationen oder Registrierungen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums, (3.) durch Vorlage entsprechender Einzelnachweise oder (4.) durch Eigenerklärungen unter Verwendung des Vordrucks 03: Eigenerklärung zur Eignung. d) Eigenerklärungen gemäß Buchstabe b) Nr. 4 gelten als vorläufige Nachweise im Sinne des § 6b Abs. 1 Nr. 2 VOB/A EU. Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben die in den Eigenerklärungen gemachten Angaben auf Anforderung der Inselgemeinde durch geeignete Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu belegen (§ 6b Abs. 2 Satz 2 VOB/A EU). e) Die Inselgemeinde behält sich vor, die in Buchstabe b) genannten Nachweise gemäß § 6b Abs. 2 Satz 1 VOB/A EU auch bereits zu einem früheren Zeitpunkt im Verfahren anzufordern.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
a) Bewerber müssen über eine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit verfügen, die eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags erwarten lässt. Maßgeblich ist insoweit der Umsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Leistungsbereich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Mindestanforderung: Der Umsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Bereich muss in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung mindestens 5.000.000 Euro netto betragen haben. Hinweise zur Berechnung: (1.) Maßgeblich sind nur Geschäftsjahre, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung vollständig abgeschlossen sind. Das laufende Geschäftsjahr bleibt unberücksichtigt. (2.) Unerheblich ist, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht oder ob bereits ein testierter Jahresabschluss vorliegt. (3.) Bei Umsätzen aus gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen ist der jeweils anteilige Umsatz zu berücksichtigen. b) Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ein Mitglied der Gemeinschaft die geforderte wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachweist. Der Nachweis ist in diesem Fall für das betreffende Mitglied einzureichen. Sofern mehrere Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit beitragen, sind die jeweiligen Umsatzanteile im Rahmen einer Zusatzerklärung nachvollziehbar darzustellen. c) Der Nachweis kann wahlweise wie folgt geführt werden: (1.) durch Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ-VOB), (2.) durch gleichwertige Präqualifikationen oder Registrierungen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums, (3.) durch Vorlage entsprechender Einzelnachweise oder (4.) durch Eigenerklärungen unter Verwendung des Vordrucks 03: Eigenerklärung zur Eignung. d) Eigenerklärungen gemäß Buchstabe b) Nr. 4 gelten als vorläufige Nachweise im Sinne des § 6b Abs. 1 Nr. 2 VOB/A EU. Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben die in den Eigenerklärungen gemachten Angaben auf Anforderung der Inselgemeinde durch geeignete Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu belegen (§ 6b Abs. 2 Satz 2 VOB/A EU). e) Die Inselgemeinde behält sich vor, die in Buchstabe b) genannten Nachweise gemäß § 6b Abs. 2 Satz 1 VOB/A EU auch bereits zu einem früheren Zeitpunkt im Verfahren anzufordern.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
a) Bewerber müssen zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Angaben über ausgeführte Leistungen in den letzten bis zu zehn abgeschlossenen Kalenderjahren machen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzleistungen). Mindestanforderung: Zur Nachweisung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist mindestens eine Referenzleistung vorzulegen, die folgende Merkmale (kumulativ) erfüllt: (1.) Die Referenz betrifft einen Beherbergungsbetrieb mit einer Gesamtkapazität von mindestens 120 Gästebetten, der in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union realisiert wurde. (2.) Der Bewerber war hinsichtlich dieses Beherbergungsbetriebes im Rahmen eines eigenständigen Auftragsverhältnisses zum Referenzgeber oder einem weiteren Projektbeteiligten in mindestens einer - aber nicht zwingend allen - der folgenden Funktion tätig: (a.) Projektsteuerung: Der Bewerber hat die Gesamtkoordination und Überwachung des Projekts - einschließlich der Abstimmung zwischen Planung, Bauausführung und Betrieb - übernommen. (b.) Planung: Der Bewerber hat eine Schlüsselrolle in der Planung wesentlicher Projektbestandteile (z. B. Gebäudeplanung oder technische Gesamtplanung) eingenommen, sodass sein Beitrag entscheidend zur Realisierung beigetragen hat. (c.) Bauausführung: Der Bewerber war als Hauptauftragnehmer, Generalunternehmer oder in vergleichbarer Funktion für die Umsetzung wesentlicher Bauleistungen verantwortlich. (d.) Betrieb: Der Bewerber hat den Betrieb des Beherbergungsbetriebs über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens zwei Jahren eigenverantwortlich durchgeführt. (e.) Mitfinanzierung: Der Bewerber hat in einem wirtschaftlichen Gesamtkonzept - etwa im Rahmen eines Public-Private-Partnerships (PPP) oder eines Investorenmodells - eine Rolle bei der Finanzierung und wirtschaftlichen Steuerung des Projekts gespielt. Hinweise zur Darstellung der Referenzleistung: (1.) Die Erfüllung der Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist anhand der Referenzangaben nachvollziehbar darzulegen. Pauschale Angaben (z. B. der Eintrag "ja" im Vordruck 03) genügen nicht. (2.) Referenzangaben, die im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen unvollständig sind oder keine hinreichenden zulassen, werden im Rahmen der Eignungsprüfung nicht berücksichtigt. Eine Nachforderung solcher Angaben ist ausgeschlossen. (3.) Die genannte Zeitspanne von zehn Jahren bemisst sich ab dem Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung. b) Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn die geforderte Referenz von einem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht wurde. Die Referenz wird dann der Bewerbergemeinschaft insgesamt zugerechnet. c) Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ein Mitglied der Gemeinschaft die geforderte wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachweist. Der Nachweis ist in diesem Fall für das betreffende Mitglied einzureichen. Sofern mehrere Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit beitragen, sind die jeweiligen Umsatzanteile im Rahmen einer Zusatzerklärung nachvollziehbar darzustellen. d) Der Nachweis kann wahlweise wie folgt geführt werden: (1.) durch Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ-VOB), (2.) durch gleichwertige Präqualifikationen oder Registrierungen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums, (3.) durch Vorlage entsprechender Einzelnachweise oder (4.) durch Eigenerklärungen unter Verwendung des Vordrucks 03: Eigenerklärung zur Eignung. e) Eigenerklärungen gemäß Buchstabe b) Nr. 4 gelten als vorläufige Nachweise im Sinne des § 6b Abs. 1 Nr. 2 VOB/A EU. Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben die in den Eigenerklärungen gemachten Angaben auf Anforderung der Inselgemeinde durch geeignete Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu belegen (§ 6b Abs. 2 Satz 2 VOB/A EU). f) Die Inselgemeinde behält sich vor, die in Buchstabe b) genannten Nachweise gemäß § 6b Abs. 2 Satz 1 VOB/A EU auch bereits zu einem früheren Zeitpunkt im Verfahren anzufordern.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
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Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
5 Veröffentlichungen
- Frist 18.08.2025 Verlängerung der Teilnahmefrist
- Frist 18.07.2025 Verlängerung der Teilnahmefrist aktuell
- Frist 17.06.2025 Original-Veröffentlichung
- 15.07.2025 Verlängerung der Teilnahmefrist
- 20.05.2025 Original-Veröffentlichung
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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