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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet

Forschungsvorhaben zur Evaluierung der Sterilisationsregelung im Betreuungsrecht nach altem und nach neuem Recht

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz · Berlin · Berlin · Oberste Bundesbehörde

Frist vorbei — Zuschlag ansehen · an INTERVAL GmbH →

Beschreibung

Das Forschungsvorhaben soll sich entsprechend der Vorgaben des Reformgesetzgebers schwerpunktmäßig auf die Anwendungspraxis der Sterilisationsregelung im Jahr vor und im Jahr nach der Neuregelung des Sterilisationsparagraphen beziehen, die zum 01.01.2023 in Kraft getreten ist. Um möglichst belastbare Aussagen über die Anwendungspraxis vor und nach der Neuregelung treffen zu können, soll darüber hinausgehend eine größere Zahl von Gerichtsakten ausgewertet werden, indem der Untersuchungszeitraum auf zwei Jahre vor und zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der Neuregelung ausgedehnt wird. Dementsprechend sollen die bundesweit bei den Betreuungsgerichten anhängigen Gerichtsverfahren aus den Jahren 2021/22 und 2023/24 ausgewertet und miteinander verglichen werden. Durch das Forschungsvorhaben sollen empirische Erkenntnisse darüber gewonnen werden, in welchen konkreten Fallgestaltungen die Einwilligung in eine Sterilisation nach § 1905 BGB a.F. und § 1830 BGB erklärt und genehmigt wurde und in welchen konkreten Fallgestaltungen eine Einwilligung oder eine gerichtliche Genehmigung versagt wurde. Es soll insbesondere untersucht werden, ob die Betroffenen im Entscheidungsprozess ausreichende Unterstützung erhielten, welche Gefahren als Grund für die Sterilisation angenommen wurden und mit welchen Maßnahmen den Gefahren begegnet werden konnte. Des Weiteren soll nach Möglichkeit untersucht werden, ob auch Frauen sterilisiert wurden, die nicht einwilligungsfähig waren, von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten und/oder den rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern aber als einwilligungsfähig eingestuft wurden, um ein betreuungsgerichtliches Verfahren zu umgehen. Damit soll die Untersuchung eine rechtstatsächliche Grundlage für die Frage bilden, ob ein Bedürfnis dafür besteht, die Sterilisation von einwilligungsunfähigen Erwachsenen auf Grundlage einer stellvertretenden Einwilligung in engen Ausnahmefällen weiterhin zuzulassen, ob der Schutz der betroffenen Personengruppe durch die N

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Branche: Bildung & Forschung

Gesucht wird ein Auftragnehmer für ein Forschungsvorhaben zur Evaluierung der Sterilisationsregelung im Betreuungsrecht.

Der geschätzte Wert beträgt 168.067,23 EUR. Gefordert ist die Erstellung eines eigenständigen Forschungskonzepts mit innovativen Lösungsvorschlägen, basierend auf der Analyse von Gerichtsakten und Interviews mit verschiedenen Beteiligten sowie der Befragung von Betroffenen.

Weitere Eignungskriterien: Es handelt sich um ein komplexes Forschungsprojekt mit umfangreichen methodischen Anforderungen.

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Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Innovation
  • Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten
Barrierefreiheit
  • Barrierefreiheit berücksichtigt
Verfahrensmerkmale

„Das Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgewickelt. Auf der e-Vergabe-Plattform können die Vergabeunterlagen heruntergeladen werden. Teilnahmeanträge und Angebote müssen elektronisch mit AnA-Web, der Webanwendung der e-Vergabe, abgegeben werden. Der Auftrag wird im Wege des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb vergeben, § 14 Absatz 1 und 3 Nr. 2, § 17 VgV. Hiermit und durch die Auftragsbekanntmachung werden interessierte natürliche und juristische Personen zur Teilnahme aufgefordert (Teilnahmewettbewerb). Der Antrag auf Teilnahme wird durch das Einreichen eines Antrags unter Beachtung der unter Ziffer 4.1. und Ziffer 4.3 der Vergabeunterlagen aufgeführten Formalien gestellt. Bei Einreichung eines Teilnahmeantrags ist noch kein Angebot einzureichen. Ein Angebot ist erst nach entsprechender Aufforderung durch die Auftraggeberin vorzulegen. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln interessierte Bewerbende die von der Auftraggeberin in den Vergabeunterlagen geforderten Informationen für die Prüfung ihrer Eignung. Aus den geeigneten Bewerbenden wählt die Auftraggeberin in Phase 1 (Teilnahmewettbewerb) anhand der festgelegten Eignungskriterien (Ziffer 4.3.4. der Vergabeunterlagen in Verbindung mit Anlage 2) diejenigen aus, die sie zur Abgabe von Erstangeboten auffordert. Nach Auswertung der eingereichten Angebote in Phase 2 (Angebotsphase) werden die anhand der festgelegten Zuschlagskriterien (Ziffer 4.4.3. der Vergabeunterlagen in Verbindung mit Anlage 3) ausgewählten Bietenden zu Verhandlungen eingeladen. Nach Durchführung der Verhandlungsgespräche (Phase 3) wählt die Auftraggeberin aus den Bietenden, die daran teilgenommen haben, den Bieter oder die Bieterin aus, der oder die den Zuschlag erhalten soll (Phase 4). Damit wird das Vergabeverfahren nach Ablauf der Teilnahmefrist in vier aufeinander folgenden Phasen abgewickelt: (1) Phase 1: Teilnahmewettbewerb (Bewertung der Eignung/Aufforderung ausgewählter Bewerbenden zur Abgabe von Erstangeboten) Nur diejenigen Bewerbenden werden auf ihre (materielle) Eignung überprüft, deren Teilnahmeanträge die formalen Kriterien (Ziffern 4.3.1., 4.3.2. und 4.3.3. der Vergabeunterlagen) erfüllen, d. h. dass diesen alle geforderten eignungsbezogenen Erklärungen und Unterlagen vollständig beigefügt sind. Bewerbende, welche die geforderten Erklärungen und Formulare nicht, nicht vollständig oder nicht in der geforderten Form vorlegen, haben ihre Eignung nicht nachgewiesen. In diesem Fall wird der Teilnahmeantrag zurückgewiesen. Dies dient der Wahrung des Gleichbehandlungs- und Transparenzgrundsatzes aus § 97 Absatz 1 und 2 GWB und bedeutet den Ausschluss vom Verfahren. (2) Phase 2: Angebotsphase (Bewertung der Angebote/Auswahl der Bietenden für Verhandlungsgespräche) Das Angebot ist – erst nach vorheriger Aufforderung durch die Auftraggeberin – unter Beachtung der unter Ziffern 4.4.1. und 4.4.2. der Vergabeunterlagen aufgeführten Formalien innerhalb der gesetzten Frist einzureichen. Die Fristsetzung erfolgt bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe. In dieser Phase bewertet die Auftraggeberin alle nach Aufforderung eingereichten Angebote anhand der in Anlage 3 festgelegten Zuschlagskriterien und wählt diejenigen Bietenden aus, die zu Verhandlungsgesprächen eingeladen werden. Dabei werden nur solche Angebote berücksichtigt, die die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht haben. Einzelheiten zur Bewertung der Angebote/Punktevergabe sind den Ziffern 4.4.3. und 4.4.4. der Vergabeunterlagen zu entnehmen. (3) Phase 3: Verhandlungsphase (Durchführung von Verhandlungsgesprächen und Bewertung der endgültigen Angebote) Nach Bewertung der Angebote werden die ausgewählten Bietenden – soweit kein Direktzuschlag nach § 17 Absatz 11 VgV erfolgt – zu Verhandlungsgesprächen eingeladen. Zu Beginn des Verhandlungsgesprächs ist eine Präsentation durch den Bieter oder die Bieterin vorgesehen. Verhandelt wird über den gesamten Angebotsinhalt mit Ausnahme der in den Vergabeunterlagen festgelegten Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien (§ 17 Absatz 10 VgV). Beabsichtigt die Auftraggeberin, die Verhandlungen abzuschließen, werden die verbleibenden Bietenden hierüber unterrichtet und unter einer einheitlichen Fristsetzung aufgefordert, endgültige (d. h. neue oder überarbeitete) Angebote einzureichen, § 17 Absatz 14 VgV. (4) Phase 4: Zuschlagserteilung (Auftragsvergabe) Die Auftraggeberin schließt den Vertrag mit dem Bieter oder der Bieterin, dessen oder deren Erstangebot oder endgültiges Angebot aufgrund der Angebotspräsentation, des ausgehandelten Auftragsinhalts und der ausgehandelten Auftragsbedingungen im Rahmen der bekannt gemachten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung die bestmögliche Leistung erwarten lässt und damit das wirtschaftlichste Angebot für die Auftraggeberin darstellt, § 58 VgV, § 127 GWB. Bietende, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden von der Auftraggeberin über den Namen des Bieters oder der Bieterin, dessen oder deren Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform (§ 126b BGB) informiert (§ 134 GWB). Im Falle der Zuschlagserteilung übermittelt die Auftraggeberin dem Bieter oder der Bieterin ein Zuschlagsschreiben per E-Mail. Der Vertrag kommt mit dem Zugang des Zuschlagsschreibens an den Bieter oder die Bieterin zustande. Im Nachgang zur Zuschlagserteilung erfolgt die deklaratorische Unterzeichnung der Vertragsurkunde. Das Verfahren endet mit Vertragsschluss oder mit Aufhebung des Vergabeverfahrens. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.“

Zweistufiges Verfahren (Bewerberlimitierung)

3–7 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 0 · Forschungsvorhaben zur Evaluierung der Sterilisationsregelung im Betreuungsrecht nach altem und nach neuem Recht
  • Qualität nach Wichtigkeit
  • Der Gesamtpunktwert ergibt sich aus einer Gewichtung der Qualität (Q) mit 70 Prozent und des Preises (P) mit 30 Prozent. nach Wichtigkeit
    Preis

    Zuschlagskriterien sind die Qualität der Forschungskonzeption (Qualität) und der Preis (Brutto-Auftragssumme). Für die Qualität und den Preis können dabei zunächst jeweils maximal 100 Punkte erreicht werden. Der Gesamtpunktwert ergibt sich aus einer Gewichtung der Qualität (Q) mit 70 Prozent und des Preises (P) mit 30 Prozent. Der Preis (Brutto-Auftragssumme) besteht aus der Gesamtsumme der in dem Kostenplan (Kostenkalkulation) für die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens anzugebenen Kostenpositionen (Personalkosten, Kostenleistungen Dritter, Sachkosten, Reisekosten, etwaige Umsatzsteuerbeträge, eventueller Overhead; siehe Ziffer 4.4.2. der Vergabeunterlagen sowie Formular 12: Preisblatt der Anlage 1: Formulare 1 bis 14). Im Rahmen der Angebotsbewertung können für die Qualität maximal 100 Punkte vergeben werden, die sich auf die einzelnen fachlichen Unterkriterien wie folgt verteilen: - Forschungsgegenstand: maximal 15 Punkte, - Forschungsmethodik: maximal 50 Punkte, - Organisatorische Aspekte bzgl. der Bearbeitung: maximal 25 Punkte, - Aufbau und Verständlichkeit des Angebots: maximal 10 Punkte. Erforderlich ist, dass das Angebot insgesamt mindestens 38 Punkte sowie bei jedem Unterkriterium die jeweils aus dem Bewertungsbogen zu entnehmenden erforderlichen Einzelpunkte erlangt (siehe Formular in Anlage 3 zu den Vergabeunterlagen). Eigene – über den in der Ausschreibung genannten Leistungsumfang hinausgehende – inhaltliche Ergänzungsvorschläge und methodische Forschungsansätze können punktemäßig berücksichtigt werden (siehe zu den Einzelheiten Ziffer 1.2 und Ziffer 2.1 lit. b) der Anlage 3 zu den Vergabeunterlagen). Eine detaillierte Darstellung der Qualitätskriterien und deren Bewertung ist der Anlage 3 zu den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Hinweis: Die Unterkriterien beinhalten keine Mindestkriterien, deren Nichterfüllen jeweils unmittelbar zum Angebotsausschluss führen (vgl. § 57 Absatz 1 Nr. 4 VgV). Maßgeblich für den Verbleib im Vergabeverfahren ist das Erreichen der jeweiligen Mindestpunktzahl (siehe Tabelle in Anlage 3 zu den Vergabeunterlagen). Die Berechnung des Punktwerts für den Preis erfolgt in der Weise, dass für das günstigste Angebot (brutto) der maximale Punktwert von 100 Punkten angesetzt wird. Die Punkte für die weiteren Angebote werden dann in der Weise berechnet, dass ermittelt wird, um welchen Prozentsatz das günstigste Angebot günstiger ist. Der Maximalpunktwert wird dann um denselben Prozentsatz verringert. Bei der Bewertung eines jeden Angebots gilt jeweils: - Es sind insgesamt maximal 100 Punkte erreichbar. Es erfolgt eine Gewichtung von Qualität (Q) mit 70 Prozent und Preis (P) mit 30 Prozent. Es werden maximal zwei Stellen hinter dem Komma angegeben, aufgerundet wird ab „0,005“. - Im Rahmen der Qualität (Q) kann ein Angebot ebenfalls maximal 100 Punkte erreichen. Dabei muss ein Angebot bei einzelnen Unterkriterien mit einer Mindestpunktzahl bewertet werden und insgesamt mindestens 38 Punkte erreichen (siehe im Einzelnen Anlage 3 zu den Vergabeunterlagen). - Für diejenigen Angebote, die die Mindestpunktzahlkriterien erfüllen, wird die Gesamtpunktzahl ermittelt. Die punktbesten fünf Bietenden werden – vorbehaltlich eines Direktzuschlages (siehe Ziffer 4.4. der Vergabeunterlagen) – zur Verhandlung eingeladen. Die Berechnung der Gesamtpunktzahl wird in der Anlage 3 zu den Vergabeunterlagen näher erläutert.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 168.067 €

    1 Veröffentlichung

    • Frist 07.07.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen · 214 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer INTERVAL GmbH
    Zuschlagswert 199.950 €

Preiseinschätzung

Basierend auf 773 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 226.891 €
Median 487.342 €
Oberes Quartil 2.149.927 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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168.067 €
Geschätzter Wert
ca. 43 % unter Branchen-Median (?)

Angebotsfrist 07.07.2025, 12:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer III 3 3003/03-0007
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch KI
Standort Berlin, Berlin
Veröffentlicht 04.06.2025
CPV-Code 73000000
Forschung und Entwicklung (Was ist das?)
Erfüllungsort Berlin
Laufzeit 18 Monate
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Vergabeberatung
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz · Berlin

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Ø Bieter in der Branche 2.8
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 4.408 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 89%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Bildung & Forschung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 13.916 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung 1%
KMU-Bieteranteil 53%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Berlin
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 02.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Vergabestelle

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz · Berlin

forschung@bfj.bund.de
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