Zertifikate
Planungsgrundlagen für Feuerwehrgerätehäuser" DIN 14092-1 (Stand Juni 2024)
KG 300, 400, 500 gem. DIN 276
GKHi Gesellschaft für kommunale Immobilien mbH · Sarstedt · Niedersachsen · Öffentliches Unternehmen
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Planungen zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses in 31191 Algermissen, Neue Straße 25. .......... Um die Anforderungen des Feuerwehrbedarfsplanes 2018 (aktuelle Fortschreibung vom 16.06.2025) zu erfüllen, hat sich die Gemeinde Algermissen für den Neubau eines Feuerwehrhauses in Algermissen am Standort Neue Straße 25 entschieden. Der Standort hat hiernach durch die östlich ausgeprägte Lage innerhalb des Ortsteils eine große Abdeckung in den Osten zum Ortsteil Groß Lobke und erreicht eine Flächenabdeckung des gesamten Gemeindegebietes nach 8 Minuten. Das Grundstück im Eigentum der Gemeinde Algermissen liegt im gewachsenen Dorfgebiet und wurde bisher als landwirtschaftliche Hofstelle genutzt. Die vorhandenen Haupt- und Nebengebäude werden voraussichtlich in 2027 abgebrochen. Die Grundstücksgröße beträgt ca. 3995 m². Das Gelände weist nur geringe Höhenunterschiede auf. Im Norden grenzt das Flurstück 281/2 an benachbarte Wohnbebauung, sowie an das Flurstück 283/3, im Osten befinden sich die verkehrstechnische Erschließung über die Teichstraße, südlich grenzt das Flurstück 263/7 mit benachbarter Wohnbebauung an. Im Westen wird das Flurstück 281/2 eingerahmt durch die Dunkle Straße als Anliegerstraße. Die Hauptverkehrsachse als direkte Alarm - Ein- und Ausfahrt für den Neubau eines Feuerwehrhauses stellt die Straße "Teichstraße" bzw. "Neue Straße" dar. Planungsrechtliche Einordnung: Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens richtet sich daher nach § 34 BauGB. Ein Neubau ist zulässig, wenn er sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die örtliche Bauvorschrift als Satzung der Gemeinde Algermissen für die Ortsmitte in Algermissen soll im Rahmen des VgV-Verfahrens bei der Bearbeitung der Lösungsskizze dahingehend geprüft werden, ob die Vorgaben zur Dachgestaltung für den Neubau des Feuerwehrhauses umsetzb
Die vollständige Beschreibung ist für registrierte Nutzer verfügbar.
Branche: Bauwesen & Infrastruktur
Gesucht wird eine Generalplanung für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Algermissen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
„Die Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb). Das Verfahren gliedert sich in den Teilnahmewettbewerb, in dem Bewerbende ihr Interesse bekunden und ihre Eignung nachweisen, und das Verhandlungsverfahren, zu dem nur eine begrenzte Anzahl von Bewerbenden zugelassen und zur Angebotsabgabe aufgefordert wird. /// Im Rahmen des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs werden die Eignungsvoraussetzungen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sowie die Zuverlässigkeit bei den Bewerbenden ermittelt und entsprechende Nachweise verlangt. Der Teilnahmewettbewerb schließt mit der Überprüfung der Eignung der Bewerbenden und mit der Auswahl der Bewerbenden durch den Auftraggeber ab, die in dem weiteren Verfahren zur Einreichung von Angeboten aufgefordert werden. Die nicht berücksichtigten Bewerbenden werden über die Gründe der Ablehnung ihrer Bewerbung um Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren informiert. Bei mehr als 5 gleich gut geeigneten Bewerbungen entscheidet gem. § 75 (6) VgV das Los. /// Den ausgewählten Bietenden wird eine Aufforderung zur Angebotsabgabe über das Vergabeportal dtvp.de übersandt. Die Bietenden können ein Erstangebot abgeben. Die Bietenden werden zudem aufgefordert, ihr Angebot vor dem Auftraggeber im Rahmen einer Präsentation vorzustellen. Auf der Grundlage der eingereichten Angebote und Präsentationen wird eine Rangfolge der Bietenden nach Maßgabe einer Bewertungsmatrix (Zuschlagskriterien) gebildet. Diese wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandt. /// Die Auftraggeberin behält sich vor, nach Durchführung der Präsentation, den Zuschlag bereits auf die Erstangebote zu erteilen. Soweit erforderlich, werden die Bieter zur Überarbeitung der Angebote aufgefordert. Die Auftraggeberin wird dem Bietenden, dessen Angebot als wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.“
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Das Kriterium "Lösungsskizze" ist untergliedert in: A) Funktionalität & Flächeneffizienz mit 15% B) Wirtschaftlichkeit & Realisierbarkeit mit 15% C) Räumliche & gestalterische Qualitäten mit 05% D) projektspezifische Aspekte zum Feuerwehrthema mit 05% E) projektspezifische Aspekte zum kostengünstigen Bauen mit 05% F) projektspezifische Aspekte zu integralen Energieversorgungskonzepten mit 05%
Das günstigste Angebot erhält die volle Punktzahl (5), das 1,5-fache des günstigsten Angebotes ergibt die geringste Punktzahl (0). Dazwischen liegende Angebote werden linear interpoliert und mit einer Nachkommastelle (x,y) gewertet. Über dem 1,5-fachen des günstigsten Angebotes liegende Angebote werden ebenfalls mit 0 bewertet. Die erzielte Punktzahl wird mit der Gewichtung multipliziert.
Das Kriterium "Projektteam" ist untergliedert in: A) Projektleitung Generalplanung mit 5% B) Projektleitung Technische Ausrüstung mit 5%
Das Kriterium "Termine / Kosten / Qualitäten" ist untergliedert in: A) projektspezifische Methoden zur Einhaltung der Steuerung und Sicherung von Terminen, Kosten und Qualitäten mit 05% B) Präsenz vor Ort (Die Verfügbarkeit vor Ort ist zumindest für die Leistungsphase 8 der HOAI sowie der Bauüberwachung zwingend erforderlich. Die Verfügbarkeit wird entsprechend der Erfordernis des Bauablaufes durch Präsenz auf der Baustelle sowie einer Anwesenheit nach Aufforderung vorausgesetzt. Die Bietenden haben darzulegen, wie dies sichergestellt wird.) mit 05%
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
1.1 Nettoumsatz für Dienstleistungen im Leistungsbild Objektplanung § 33 HOAI, in EUR im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025) Mindestanforderung: 200 000 EUR p. a. im Mittel. 1.2 Nettoumsatz für Dienstleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung § 55 HOAI, in EUR im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025) Mindestanforderung: 200 000 EUR p. a. im Mittel. /// Die hier genannte zu erreichende Mindestpunktzahl 1 dient nur der systembedingten Darstellung einer Mindestanforderung und ist keine Wertungszahl, die addiert oder gesteigert werden kann. Sollten mehr als 5 Bewerbungen eingehen, die alle Mindestanforderungen erfüllen, entscheidet das Los. /// Weiteres siehe Bewerbungsformblatt.
Die technische Leistungsfähigkeit wird durch Referenzprojekte nachgewiesen. Der Projektabschluss der Referenzprojekte (Abschluss LPH 8 § 34 und 55 HOAI bzw. 6 § 51 HOAI) muss im Zeitraum von 2021 bis zum Ende der Bewerbungsfrist liegen. Projekt 1 // Objektplanung Ein Neubau mit Baukosten der KG 300 + 400 >= 1 Mio. EUR netto für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB in den Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI § 34, Honorarzone III oder höher § 35 HOAI, erbracht und abgeschlossen. Projekt 2 // Tragwerksplanung: Ein Neubau mit Baukosten der KG 300 + 400 >= 1 Mio. EUR netto in den Leistungsphasen 2 bis 6 nach § 51 HOAI, Honorarzone III oder höher § 52 HOAI, erbracht und abgeschlossen. Projekt 3 // Technische Ausrüstung HLS: Ein Neubau mit Baukosten der KG 400 >= 300 000 EUR netto in den Leistungsphasen 2 und 3 sowie 5 bis 8 nach HOAI § 55 in den Anlagengruppen 1, 2 und 3 gem. § 53 HOAI, Honorarzone II oder höher § 56 HOAI, erbracht und abgeschlossen. Projekt 4 // Technische Ausrüstung ELT: Ein Neubau mit Baukosten der KG 400 >= 300 000 EUR netto in den Leistungsphasen 2 und 3 sowie 5 bis 8 nach HOAI § 55 in den Anlagengruppen 4 und 5 gem. § 53 HOAI, Honorarzone II oder höher § 56 HOAI, erbracht und abgeschlossen. /// Die hier genannte zu erreichende Mindestpunktzahl 1 dient nur der systembedingten Darstellung einer Mindestanforderung und ist keine Wertungszahl, die addiert oder gesteigert werden kann.
Berufszulassung Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Zur Bearbeitung zugelassen sind Arbeits- bzw. Bietendengemeinschaften aus Architekt:innen, Ingenieur:innen der Tragwerksplanung sowie Versorgungs- und Elektrotechnik, welche jeweils die Anforderungen an die Berufszulassung erfüllen, die an natürliche und juristische Personen gestellt sind und die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt:in bzw. Ingenieur:in der Tragwerksplanung und Versorgungstechnik/ Elektrotechnik berechtigt sind. Als Berufsqualifikation wird gem. § 75 (1) VgV der Beruf Architekt:in für die Leistungen gem. § 34 HOAI gefordert. /// Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt:in, wer über einen Diplom- oder Masterabschluss, ein Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl.EU Nr. L 255 S. 22) entspricht. /// Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Aufgabe entsprechen und für die Teilnahme eine verantwortliche Person benannt ist, welche die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. /// Die hier genannte zu erreichende Mindestpunktzahl 1 dient nur der systembedingten Darstellung einer Mindestanforderung und ist keine Wertungszahl, die addiert oder gesteigert werden kann.
Folgende Mindestanforderungen werden an die Bewerbenden gestellt: Nachweis der Berufszulassung für die zu erbringenden Leistungen im jeweiligen Leistungsbereich OBJEKTPLANUNG // TRAGWERKSPLANUNG // VERSORGUNGSTECHNIK // ELEKTROTECHNIK Gefordert ist der Nachweis der Berufszulassung durch die Beifügung von Diplom-, BSc., MSc. oder Kammereintragungsurkunden bzw. eine vergleichbare anderweitige Bestätigung. /// Die hier genannte zu erreichende Mindestpunktzahl 1 dient nur der systembedingten Darstellung einer Mindestanforderung und ist keine Wertungszahl, die addiert oder gesteigert werden kann.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage (bzw. 10 Kalendertage bei elektronischem Versand der Mitteilung) nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
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Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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