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Vertrauensstelle des Transplantationsregisters
Bundesärztekammer · Berlin · Berlin · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Bund)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenVertrauensstelle des Transplantationsregisters🏆 Nortal AG · Berlin
- Nortal AG · Berlin
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Der GKV-Spitzenverband, die Bundesärztekammer und die Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (TPG-Auftraggeber) sind durch die §§ 15a bis h TPG beauftragt, ein zentrales Transplantationsregister (Tx-Register) zu betreiben. Das Tx-Register wird von der Tx-Registerstelle geführt, zusätzlich wird eine unabhängige Vertrauensstelle eingerichtet. Für die Tx-Registerstelle wird ein gesondertes Vergabeverfahren durchgeführt. Bieter können den Zuschlag nur für den hiesigen Ausschreibungsgegenstand oder die Tx-Registerstelle erhalten (Zuschlagslimitierung). Die unabhängige Vertrauensstelle ist die Stelle, die die Daten der Datenlieferanten nach § 15e Absatz 1 TPG annimmt, die unmittelbar personenbeziehbaren Daten pseudonymisiert und die ungelesenen medizinischen Nutzdaten mit den Pseudonymen an die Tx-Registerstelle übermittelt. Zu bestimmten, im TPG definierten Anlässen muss auch eine Wiederherstellung des Personenbezugs erfolgen unter Anwendung einer Depseudonymisierung. Auftragsgegenstand ist die sichere und fehlerfreie Bereitstellung der Funktionalität der Vertrauensstelle einschließlich des laufenden Betriebs. Der exakte Aufgabenumfang und die Anforderungen an die Leistung ergeben sich aus dem beigefügten Lastenheft und dem Vertrag, die Bestandteile der Vergabeunterlagen sind. Die Auftraggeber weisen bereits jetzt darauf hin, dass der zukünftige Vertragspartner in der Auftragsdurchführung weisungsfrei, organisatorisch und wirtschaftlich unabhängig sein und frei von Interessenkollisionen handeln muss. Eine vorformulierte Erklärung mit den genauen Inhalten und Anforderungen an die Unabhängigkeit des Vertragspartners findet sich in Formblatt 7 und ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Kann der Bewerber eine Erklärung zur Unabhängigkeit nicht oder nur eingeschränkt abgeben, hat er darzulegen, worin eine Abhängigkeit, Einflussnahme, bzw. ein Interessenskonflikt besteht und zu erläutern, welche Maßnahmen bzw. Vorkehrungen er treffen wird, um die Unabhängigkeit im Sinne d
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität des Realisierungskonzeptes 50 %Qualität
Qualität des Realisierungskonzeptes mit nachfolgender Gewichtung: 30 % Aufbau und Migration 50 % Laufender Betrieb 20 % Datenschutz- und IT-Sicherheit/Datenschutz- und Sicherheitskonzept Die Wertung der Qualität des Realisierungskonzepts in Bezug auf die einzelnen Unterkriterien erfolgt nach folgenden Maßgaben: a) Unterkriterium „Aufbau und Migration" Es erfolgt eine gesamthafte Wertung des Teilkonzepts zur Vorgehensweise zum Aufbau und der Migration der Vertrauensstelle. Für die Bewertung ist entscheidend, inwieweit die Ausführungen die unter Ziffer 7.9 (Realisierungskonzept) genannten Punkte nachvollziehbar und vollständig erläutern und erkennen lassen, dass der Bieter für die Erbringung der zu vergebenden Leistungen und unter Berücksichtigung der nach den Vergabeunterlagen vorgegeben Ausführungsfristen einen realistischen und durchführbaren Ablauf (Projektablaufplan) vorgesehen hat und die geplanten Leistungen qualitativ hochwertig erbracht werden. b) Unterkriterium „Laufender Betrieb“ Es erfolgt eine Wertung der Ausführungen zum Betriebskonzept, zum fachlichen Support und zum Qualitätsmanagement im Hinblick auf die Ausführungen zur Vorgehensweise in technischer, personeller und organisatorischer Hinsicht. Für die Bewertung ist entscheidend, inwieweit die Ausführungen die unter Ziffer 7.9 (Realisierungskonzept) genannten Punkte nachvollziehbar und vollständig erläutern und erkennen lassen, dass der Bieter einen reibungslosen und fristgerechten Ablauf sicherstellen wird. c) Unterkriterium „Datenschutz und IT-Sicherheit“ Es erfolgt eine gesamthafte Wertung des Teilkonzepts "Datenschutz und IT-Sicherheit“ zur Organisation des Umgangs mit Daten. Für die Bewertung ist entscheidend, inwieweit die Ausführungen erkennen lassen, dass der Bieter die Anforderungen für den Datenschutz (DS-GVO) und die IT-Sicherheit (ISMS) im Rahmen der Auftragserfüllung erfüllt.
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Preis 30 %
Preis mit nachfolgender Untergewichtung: 30 % Pauschale für Leistungen zur Übernahme des Gesamtsystems 40 % Jährlicher Pauschalpreis für den Betrieb des Gesamtsystems 10 % Tagessatz Leitung Koordinierung 10% Tagessatz Entwicklung Programmierung/Technik 10 % Festpreis je Auskunftsersuchen bei mehr als 50 Anfragen/Jahr gem. Kapitel 3.3 des Lastenheftes
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Qualifikation des vorgesehenen Personals 20 %Qualität
Anhand der Ausführungen und Nachweise zur Qualifikation und Erfahrung bewerten die Auftraggeber die Fachkunde der Personen, die für die Projektleitung und deren Stellvertretung vorgesehen sind. Ausschlaggebend für die Bewertung ist die jeweilige einschlägige Qualifikation und spezifische, mehrjährige Berufserfahrung anhand der eingereichten Formblätter M mit weiteren Nachweisen in Ziffer 7.10 der Verfahrensbedingungen benanntem Umfang. Das vorgestellte Personal wird gesamthaft bewertet.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier TED EU
Auftrag wurde zugeschlagen · 205 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Nortal AGZuschlagswert 1.000.000 €1 Veröffentlichung
- 10.07.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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