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Rahmenvertrag Steuerberatungsleistungen für die Landeshauptstadt Potsdam
Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement · Potsdam · Brandenburg · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenRahmenvertrag Steuerberatungsleistungen für die Landeshauptstadt Potsdam🏆 PricewaterhouseCoopers GmbH WPG · Berlin
- PricewaterhouseCoopers GmbH WPG · Berlin
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 6 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: PricewaterhouseCoopers GmbH WPG. Die übrigen 5 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) beabsichtigt, unter anderem für komplexe steuerliche Fragestellungen sowie für die Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen für einzelne Betriebe gewerblicher Art (BgA), Beratungsleistungen extern zu vergeben. Es handelt sich nicht um eine allumfassende, sondern um eine auf einzelne Sachverhalte bezogene Beratung. Voraussichtlicher Leistungsbeginn ist der 01.05.2026. Die Rahmenvertragsobergrenze beträgt 390.000 EUR brutto. Es werden folgende Servicezeiten vereinbart, in der der AN werktags erreichbar sein muss: Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr (ausgenommen sind gesetzliche Feiertage am Ort des AN). Dier AN muss in der Lage sein, folgende Mindestanforderungen zu erfüllen: - Schriftliche Erbringung von juristischen bzw. steuerlichen Beratungsleistungen innerhalb von 2 Werktagen (=Reaktionszeit) (z. B. klare Fragen ohne weitere Sachverhaltsklärung sowie Erstberatung); - Schriftliche Stellungnahme zu mittelschweren Fragen, komplexeren Sachverhalten mit erweitertem Rechercheaufwand (z. B. Prüfung und Anpassung von Vertragsentwürfen) innerhalb von 3 bis spätestens 7 Werktagen, je nach Umfang; - Schriftliche Stellungnahme zu schweren Fragen, komplexen bzw. mehrschichtigen Sachverhalten mit umfangreichem Rechercheaufwand innerhalb von 14 Kalendertagen (z. B. Stellungnahmen unter Berücksichtigung von Steuerverfahrens- und Steuerstrafrecht). Sollten vereinbarte Abgabetermine nicht eingehalten werden können, wird der AN die AG hierüber unter Angabe von Gründen unaufgefordert vor Ablauf der Frist informieren und zugleich einen neuen Abgabetermin angeben. Die Beratung hat verständlich und zielgruppenadäquat, auf schriftlichem Weg zu erfolgen, in Ausnahmefällen kann eine mündliche Beratung vorab erfolgen. Die mündliche Beratung findet bevorzugt in den Diensträumen der AG statt, sofern nicht ein Telefonat von Seiten der AG als ausreichend bezeichnet wird. Die schriftliche Dokumentation der besprochenen Inhalte sowie ggf
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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2. Qualität 70 %Qualität
2.1 Benennung des eingesetzten Projektteams und deren Erfahrung mit einer Untergewichtung von 40% Mit dem Angebot sind durch den Bieter Nachweise zur Berufserfahrung und Qualifikation des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals einzureichen. Für das Unterkriterium 2.1 "Benennung des eingesetzten Projektteams und deren Erfahrung" können maximal 9,5 Punkte (Zwischensumme) erreicht werden. Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält 28 gewichtete Leistungspunkte. Entsprechend werden die übrigen Angebote ins Verhältnis gesetzt. - Benennen des Projektteams inkl. Kurzvita und Nachweis einer angemessenen Berufserfahrung im Steuerrecht (Das Benennen von weniger als der gem. Leistungbeschreibung geforderten 5 Teammitgliedern wird mit 0 Punkten bewertet.) - Einreichen von vergleichbaren Referenzprojekten bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Pro Projektmitglied sind personenbezogene abgeschlossene Referenzen aus den letzten 3 Jahren (rückwirkend ab Ende der Angebotsfrist) einzureichen. Hierfür ist das Formblatt 4.7 zu verwenden. Bei mehreren Teammitgliedern wird ein Durchschnitt der Referenzen gebildet. Die Beschreibung der Referenzen soll inkl. der Nennung des Auftragsgegenstandes, des Leistungszeitraums, der Funktion der benannten Person, des Auftraggebers sowie einer konkreten inhaltlichen Beschreibung des Referenzprojektes in Bezug auf genannten Anforderungen/Themenfelder gem. Bewertungsmatrix erfolgen. Es können mehrere Referenzen eingereicht werden, pro Referenz soll mindestens eines der genannten Themenfelder abgedeckt werden. 2.2 Dienstleistungskonzept mit einer Untergewichtung von 30% Mit dem Angebot ist durch den Bieter ein Dienstleistungskonzept einzureichen. Für das Unterkriterium 2.2 "Dienstleistungskonzept" können maximal 4 Punkte (Zwischensumme) erreicht werden. Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält 21 gewichtete Leistungspunkte. Entsprechend werden die übrigen Angebote ins Verhältnis gesetzt. 2.3 Vorgehensweise Schulungen mit einer Untergewichtung von 30% Mit dem Angebot sind durch den Bieter Ausführungen über die Vorgehensweise bei der Durchführung von Schulungen einzureichen. Für das Unterkriterium 2.3 "Vorgehensweise Schulungen" können maximal 4 Punkte (Zwischensumme) erreicht werden. Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält 21 gewichtete Leistungspunkte. Entsprechend werden die übrigen Angebote ins Verhältnis gesetzt. Das Dienstleistungskonzept sollte insgesamt nicht mehr als 6 DIN A4 Seiten und die Ausführungen zur Vorgehensweise bzgl. der Schulungen nicht mehr als 2 DIN A4 Seiten umfassen (ohne Deckblatt, Schriftgrad nicht kleiner als 11 PT). Das Dienstleistungskonzept und die Ausführungen zu den Schulungen sind inhaltlich in die Kriterien der Bewertungsmatrix aufzugliedern und entsprechend der weitergehenden Erläuterungen in der Bewertungsmatrix auszurichten. Eine Überschreitung der v. g. Seitenzahl führt nicht zum Ausschluss des Angebotes. Die ermittelten gewichteten Leistungspunkte werden kaufmännisch auf die zweite Kommastelle gerundet. Die detaillierten Anforderungen der Unterkriterien sowie die Erfüllungsgrade sind der Bewertungsmatrix zu entnehmen.
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1. Preis 30 %Preis
Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 30 Preispunkte und ein Angebot mit einem Preis in Höhe des Doppelten des niedrigsten Angebotspreises 0 Punkte. Die Ermittlung der Punkte für die anderen Angebote erfolgt an Hand folgender Formel: Preispunkte = (30 - 30 x (Angebotssumme Bieter - Angebotssumme niedrigstes Angebot) / Angebotssumme niedrigstes Angebot)) Ergibt sich bei der Berechnung der Preispunkte ein Minusergebnis, erhält dieses Angebot auch 0 Punkte. Die berechneten Preispunkte werden kaufmännisch auf die zweite Kommastelle gerundet.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 48 Tage nach Fristende
Auftragnehmer PricewaterhouseCoopers GmbH WPG1 Veröffentlichung
- 07.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 336 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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