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Barrierefreier Livestream des Landtags Nordrhein-Westfalen und Videos-on-Demand

Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen · Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen · Oberste Landesbehörde

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Barrierefreier Livestream des Landtags Nordrhein-Westfalen und Videos-on-Demand
    🏆 TV1 GmbH · Unterföhring
Auftragnehmer
  • TV1 GmbH · Unterföhring
👥 Eingegangene Angebote 4
📅 Zuschlagsdatum 06.03.2026

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.

Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: TV1 GmbH. Die übrigen 3 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.

Beschreibung

Barrierefreier Livestream des Landtags Nordrhein-Westfalen und Videos-on-Demand

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Barrierefreier Livestream des Landtags Nordrhein-Westfalen und Videos-on-Demand
  • Preis 40 Pkt.
  • W01 Berufliche Qualifikation der Gebärdensprachdolmetscher/innen 15 Pkt.
    Qualität

    W01 Berufliche Qualifikation der Gebärdensprachdolmetscher/innen

  • W02 Qualifikation der Schriftdolmetscher/innen 15 Pkt.
    Qualität
  • W06 Erfahrung im Streaming 15 Pkt.
    Qualität
  • W03 Realisierung kurzfristiger barrierefreier Livestreams 5 Pkt.
    Qualität

    W03 Realisierung kurzfristiger barrierefreier Livestreams

  • W04 Sicherstellung der technischen Unterstützung durch die Auftragnehmerin/den Auftragnehmer 5 Pkt.
    Qualität

    W04 Sicherstellung der technischen Unterstützung durch die Auftragnehmerin/den Auftragnehmer

  • W05 Referenzen 5 Pkt.
    Qualität

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Die Fristen, insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB, sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird. Der vollständige Wortlaut des § 160 Abs. 3 GWB lautet: 1Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 38 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer TV1 GmbH

    1 Veröffentlichung

    • 06.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 19 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 337.049 €
Median 384.555 €
Oberes Quartil 417.278 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen · Düsseldorf

Stammdaten
Vergabenummer 25220 LO
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Gering
Standort Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 06.03.2026
CPV-Codes (4) 79540000 · Unternehmensberatung und -dienstleistungen
79530000 · Unternehmensberatung und -dienstleistungen
92100000 · Freizeit und Kultur
92111250 · Freizeit und Kultur
(Was ist das?)
Angebote 4
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 6,2 in der Branche) (?)
Erfüllungsort Düsseldorf
Laufzeit 01.06.2026 – 31.05.2028

Bieter (1)
TV1 GmbH · Unterföhring

Auftragnehmer (?)
TV1 GmbH
Vertrag 06.03.2026

Ø Bieter in der Branche 6.2

Historischer Durchschnitt aus 75.697 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 17.841 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 23 Tage
Schätzwert-Abweichung -5%
KMU-Bieteranteil 31%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Zuschlagswert

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