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Barrierefreier Livestream des Landtags Nordrhein-Westfalen und Videos-on-Demand
Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen · Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen · Oberste Landesbehörde
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenBarrierefreier Livestream des Landtags Nordrhein-Westfalen und Videos-on-Demand🏆 TV1 GmbH · Unterföhring
- TV1 GmbH · Unterföhring
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: TV1 GmbH. Die übrigen 3 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Barrierefreier Livestream des Landtags Nordrhein-Westfalen und Videos-on-Demand
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 40 Pkt.
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W01 Berufliche Qualifikation der Gebärdensprachdolmetscher/innen 15 Pkt.Qualität
W01 Berufliche Qualifikation der Gebärdensprachdolmetscher/innen
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W02 Qualifikation der Schriftdolmetscher/innen 15 Pkt.Qualität
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W06 Erfahrung im Streaming 15 Pkt.Qualität
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W03 Realisierung kurzfristiger barrierefreier Livestreams 5 Pkt.Qualität
W03 Realisierung kurzfristiger barrierefreier Livestreams
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W04 Sicherstellung der technischen Unterstützung durch die Auftragnehmerin/den Auftragnehmer 5 Pkt.Qualität
W04 Sicherstellung der technischen Unterstützung durch die Auftragnehmerin/den Auftragnehmer
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W05 Referenzen 5 Pkt.Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Die Fristen, insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB, sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird. Der vollständige Wortlaut des § 160 Abs. 3 GWB lautet: 1Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 38 Tage nach Fristende
Auftragnehmer TV1 GmbH1 Veröffentlichung
- 06.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 19 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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